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Bitte nicht schon wieder, denkt sich Herr S. bei der Abholung seines Sohnes. Vereinbart war mit seiner Ex-Frau, dass sie ihn jeden zweiten Freitag um 16 Uhr zum Bahnhof bringt, damit er pünktlich seinen Zug bekommt, um dann seinen Vater über das Wochenende zu besuchen. Aber seine Ex-Frau macht einen Strich durch die Rechnung und bringt den gemeinsamen Sohn zum wiederholten Male ohne Begründung nicht zum Bahnhof. Was tun? Dieses fiktive Beispiel ist in der anwaltlichen Praxis keine Seltenheit. Streit um Umgangsvereinbarungen zwischen den Elternteilen ist leider ein häufiges Thema und damit verbunden stellt sich die Frage, welche Möglichkeiten es gibt, die Vereinbarungen durchzusetzen. Umgangsvereinbarungen schriftlich treffen Um spätere Streitpunkte zu vermeiden, ist es nicht nur ratsam, sondern erforderlich, Umgangsvereinbarungen schriftlich festzuhalten. Regelungen können in folgenden Bereichen getroffen werden: Urlaub (Ob, wann, wie lange und wohin? Roto Außenrollladen ZRO RT2 SF R703 R6/R8 09/14 in Niedersachsen - Lingen (Ems) | eBay Kleinanzeigen. ) Dauer und Häufigkeit der Besuche (Wochentage, Uhrzeiten, Modalitäten des Hinbringens und Abholens des Kindes etc. ) Übernachtungen des Kindes (Wie oft und wie lange? )
17 Diese Entscheidung ist unanfechtbar. Fundstelle(n): NJW 2011 S. 2347 Nr. 32 RAAAD-82100
Fruchtet dies nicht, kann das Elternteil auch in Ordnungshaft genommen werden. Auch ein "unmittelbarer Zwang" ist denkbar, bezieht sich jedoch nur auf die Eltern und nicht auf das Kind. Vor der Verhängung eines Ordnungsmittels wird das betroffene Elternteil angehört und auf mögliche Folgen der Widersetzung hingewiesen. Sollte sich das Elternteil dann weiterhin uneinsichtig zeigen, kann dies schlimmstenfalls zu einem teilweisen oder ganzen Entzug des Sorgerechts bzw. der Bestellung einer Ergänzungspflegschaft. Überlegen Sie es sich daher gut als betroffenes Elternteil, ob sich der Widerstand gegen eine Vollstreckung ohne anwaltliche Hilfe lohnt. Zumeist führt dies zu einem erheblichen Schaden, nicht nur für den Betroffenen persönlich, sondern auch für die Beziehung zum Kind. Antrag auf gerichtliche billigung einer umgangsvereinbarung der. Tipp: Schriftlich festgehaltene Umgangsvereinbarungen stellen sinnvolle Regelungen dar, die stets das Kindeswohl in den Mittelpunkt stellen sollten. Werden Sie nicht eingehalten, können Umgangsvereinbarungen eingeklagt werden: Der Fall, dass ein Elternteil Umgangsvereinbarungen für sich selbst einfordert, ist zwar der häufigste, jedoch ist auch der Fall, dass ein Elternteil das Umgangsrecht des anderen Elternteils zum Kind erzwingen möchte, durchaus möglich.