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Dass zum Beispiel ein Auftraggeber noch nicht bezahlt hat, ist sein unternehmerisches Risiko und liegt nicht in eurer Verantwortung. Setzt dem Chef vor allem eine Frist, bis wann das Geld eingehen muss. Lässt er die Frist verstreichen sollte ihr ankündigen, die Arbeit zu verweigern und einen Anwalt zu beauftragen. Abmahnung – auch ihr könnt sie aussprechen Nicht nur Arbeitgeber können eine Abmahnung aussprechen, wenn Mitarbeiter gegen die Arbeitspflichten verstoßen. Auch Mitarbeiter dürfen diese Möglichkeit nutzen. Eine Abmahnung ist besonders sinnvoll, wenn ihr das Arbeitsverhältnis kurzfristig beenden möchtet – weil ihr vielleicht schon einen anderen Job gefunden habt. Zahlt der Chef trotz Abmahnung nicht, kann der Mitarbeiter das Arbeitsverhältnis fristlos kündigen (wenn es keine arbeitsvertraglichen Klauseln gibt, die dem entgegenstehen). Management: Wenn Chefs nicht führen können - Büro & Co - FAZ. Arbeit verweigern – bis der Lohn gezahlt ist Ist die Firma mit den Lohnzahlungen im Rückstand, haben Betroffene Mitarbeiter das Recht, die Arbeit zu verweigern und von ihrem "Zurückbehaltungsrecht" Gebraucht zu machen.
Die Ausführungen und Angaben sind aber nicht geschlechtsspezifisch gemeint, sondern beziehen sich auf Angehörige beider Geschlechter. Bildquelle: Fotolia, Urheber: Alexandr SidorovUrheber: Alexandr Sidorov
Will er das Geld dennoch haben, kann er klagen und das Gericht entscheiden lassen, ob die Weisung billig war. Dann liegt es an ihm zu beweisen, dass er für den fraglichen Zeitraum leistungswillig war und bereit gewesen wäre, eine ordnungsgemäße Weisung auszuführen. Sollte das Gericht entscheiden, dass die Weisung nicht ordnungsgemäß war, bekommt er Recht – und den nicht gezahlten Lohn. Kündigung Anders sieht es aus, wenn ein Arbeitgeber einen Angestellten kündigen will, weil er glaubt, dieser habe eine ordnungsgemäße Weisung nicht befolgt. Landet die Sache vor Gericht, so müsse laut Marquardt der Arbeitgeber den Kündigungsgrund darlegen – und damit auch, dass die Weisung billig war. Ist es sinnvoll, jede Weisung zu dokumentieren? Rechtstipp: Was darf der Arbeitgeber nicht verbieten?. In den meisten Fällen empfiehlt es sich, eine Weisung zu dokumentieren. "Nur wenn ich dokumentiere, dass ich eine Weisung erteilt habe, kann ich auch den Verstoß dagegen beweisen", sagt Marquardt. Anders sehe es aus, wenn von Beginn an klar sei, dass die Weisung unbillig sei, und sie der Arbeitgeber nur aus taktischen Gründen erteile, um einen Mitarbeiter loszuwerden.