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Eine Klage scheint wegen eines niedrigen Geldbetrages zu aufwendig. Per Mahnverfahren kommen Sie vielleicht doch an Ihr Geld. Durch das Mahnverfahren können Sie als Gläubiger einer Geldforderung relativ schnell – ohne Gerichtsverhandlung und ohne ausführliche juristische Begründung – einen sogenannten Vollstreckungstitel erlangen. Mit dem Vollstreckungstitel wiederum können Sie einen Gerichtsvollzieher beauftragen, die Schuld einzukassieren. Das sind die Schritte, die Sie gehen müssen: 1. Mahnbescheid einreichen Füllen sie einen Mahnbescheid aus. Das Formular für den Antrag eines Mahnbescheid erhalten Sie in allen größeren Schreibwarenläden oder Sie können es auch online ausfüllen. Das Ausfüllen scheint zunächst etwas kompliziert, aber eine ausführliche Anleitung hilft weiter. Auch unsere Juristinnen und Juristen oder das zuständige Amtsgericht können Sie unterstützen. Der Vollstreckungsbescheid Experteninterviews. Reichen Sie das ausgefüllte Formular beim Amtsgericht ein, bei dem für Ihren Wohnort zuständigen Mahngericht. Die Bearbeitung der Mahnsachen ist in den Bundesländern auf zentrale Mahngerichte (Amtsgericht) konzentriert worden.
So vermeiden Sie von vornherein Unannehmlichkeiten wie den Vollstreckungsbescheid. Wenn Sie doch einmal einen solchen Bescheid erhalten, haben Sie folgende Möglichkeiten: Prüfen Sie den Bescheid ganz genau. Ist die geltend gemachte Forderung berechtigt? Stimmt der Betrag? Wenn ja: Bezahlen Sie umgehend, um eine Zwangsvollstreckung zu verhindern. Antrag auf erlass eines vollstreckungsbescheids ausfüllen weil er ein. Wenn Sie nicht die ganze Summe auf einen Schlag aufbringen können, bieten Sie Ihrem Gläubiger eine Ratenzahlung an. Möglicherweise verzichtet er (schriftlich) auf eine Pfändung, solange Sie immer pünktlich zahlen. Legen Sie sofort Einspruch ein, wenn der Gläubiger eine Forderung zu Unrecht geltend macht. Wenn Sie weder ein noch aus wissen, wenden Sie sich umgehend an einen Schuldenberater oder lassen Sie sich von einem Rechtsanwalt beraten. ( 31 Bewertungen, Durchschnitt: 3, 97 von 5) Loading...
Das zumindest bestimmt § 197 BGB für den Fall, dass keine anderen Regeln greifen. Das bedeutet zum Beispiel Folgendes: Die Verjährungsfrist beginnt nach § 212 BGB neu zu laufen, wenn der Schuldner zum Beispiel Ratenzahlungen leistet – mit der Folge, dass die Verjährung länger als 30 Jahre dauern kann. Möglicherweise steht der Durchsetzung der Forderung die sogenannte Verwirkung entgegen. Zwangsvollstreckungsauftrag an den Gerichtsvollzieher. Wenn der Gläubiger beispielsweise zehn Jahre lang untätig bleibt und keinerlei Vollstreckungsversuche unternimmt, könnte sich der Schuldner auf die Verwirkung berufen, weil er inzwischen davon ausgeht, dass der Gläubiger es aufgegeben hat, aus dem Vollstreckungsbescheid zu vollstrecken. Wie Schuldner richtig reagieren Ich habe einen Vollstreckungsbescheid erhalten. Was nun? Schuldner sollten ihre Verbindlichkeiten möglichst sofort zu begleichen. Und wenn sie einmal in eine finanzielle Notlage geraten und deswegen nicht zahlen können, sollten sie sich umgehend an ihren Gläubiger wenden und mit ihm gemeinsam eine Lösung suchen, zum Beispiel in Form einer Ratenzahlung.