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Die Prüfungen zum Erwerb des Fachkundenachweises (FKN) für Seenotsignalmittel nach dem Sprengstoffrecht werden fortgeführt. Die Prüfung umfasst den Umgang mit Seenotsignalmitteln und die zu beachtenden Rechtsvorschriften des Sprengstoffrechts. Im theoretischen Teil ist ein Fragebogen mit 15 Fragen zu beantworten. Im praktischen Teil ist die sichere Handhabung von Seenotsignalmitteln im tatsächlichen Gebrauch nachzuweisen. Nahezu alle seegängigen Yachten sind mit pyrotechnischen Seenotsignalmitteln ausgerüstet (Signalraketen, Handfackeln, Rauchsignalgeber), wenige auch mit einer Signalpistole vom Kaliber 4. Während Handfackeln und Rauchsignale ohne besondere Einschränkungen erworben und benutzt werden dürfen, ist die Verfügungsgewalt über Signalraketen nur gestattet, wenn der Schiffsführer einen Fachkundenachweis (FKN) für Seenotsignalmittel gemäß § 1 Absatz 3 Erste Sprengstoffverordnung besitzt. Der Fachkundenachweis wird in Form einer kleinen Karte ohne Foto ausgestellt. Onlinekurs bestellen
Prüfung zum Erwerb des Fachkundenachweises (FKN) für Seenotsignalmittel nach dem Sprengstoffrecht Voraussetzungen: Nautisches Befähigungszeugnis (SBF See) Mindestalter 16 Jahre Die Prüfungen zum Erwerb des Sachkundenachweises (SKN) nach dem Waffenrecht für die Seenotsignalpistole Kal. 4 (26, 5 mm) und die dazu gehörige Munition sind zur Zeit ausgesetzt und werden fortgeführt sobald die geplanten Änderungen des § 3 Allgemeine Waffengesetz-Verordnung in Kraft sind. zurück zur Führerscheinübersicht