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In der ursprünglichen Forderung waren entsprechende Inkassogebühren bereits dabei, nehme ich an? Tituliert ist es derzeit auch noch nicht? Dann würde ich als erstes mal eine detaillierte Forderungsaufstellung anfordern. Um zu schauen, was ggf. noch offen sein könnte (Waren Zinsen von dir korrekt berücksichtigt? ) und was nicht. Vorab: Anwaltsgebühren zusätzlich zu Inkassogebühren für dieselbe Angelegenheit (außergerichtliche Mahnung) geht grundsätzlich nicht. Hallo mepeisen, ich habe mir als es bei mir aus dem Ruder lief, eines Tages wo ich die Schnauze voll hatte eine Excel Liste gemacht mit allen Forderungen, insgesamt 15. 000 Euro. Von denen ich jetzt schon fast alles bezahlt habe. Ich habe dabei immer geschaut das ich es zu keinem Mahnbescheid / Vollstreckungsbescheid kommen lasse und hab generell je nach Gläubiger (und dessen Brisanz) zwischen 25 und 100 Euro im Monat überwiesen. Kanzlei am modenbach chords. Da wo ich noch bei keinem Anwalt / Inkasso stand, war Priorität, um mir Inkasso / Anwaltskosten zu sparen.
Goofy ______________________________ Weisheiten des Trullius L. Guficus, 80 "Luscinia, te pedem supplodere audio" - Nachtigall, ick hör dir trapsen "Vita praediolum eculeorum non est" - Das Leben ist kein Ponyhof "Avia mea in stabulo gallinario rotam automotam vehit" - Meine Oma fährt im Hühnerstall Motorrad "Sed illi, dicito: me in ano lambere potest" - Jenem aber, sag es ihm: er kann mich am Arsch lecken 16. 2016, 20:23 #16 Vielen Dank für die Infos. Mir war schon klar, dass es hier keine Rechtsberatung gibt. Ich war halt sehr durcheinander, was die Rechtsanwaltssuche betrifft. Was tun bei Mahnung/Mahnbescheid von UGV Inkasso / FKH GbR / Wehnert & Kollegen? - Seite 2. Dank des Tipps (google"anwalt kanzlei vollstreckungsbescheid ugv") konnte ich gerade eine Emailanfrage starten und habe dort auch eine Seite mit Rechtsanwälten gefunden, die in dem Bereich (Inkassounternehmen) tätig waren. Mit dem Rechtspfleger des Amtsgerichtes habe ich ebenfalls heute telefoniert. Nichts zu machen. Früher konnte man Vollstreckungsschutz beantragen, dies übernimmt nun das P-Konto (mit dessen Umwandlung mir ja nicht wirklich geholfen ist) Das geschieht am 19.
Bei einem Mahnbescheid würde ich Widerspruch gegen die gesamte Forderung einlegen. Das Beistreiten würde ich deswegen machen, damit eben kein (weiterer) Eintrag bei einer Auskunftei erfolgt. Vielleicht lässt sich damit sogar der bereits erfolgte Eintrag angehen, da die Forderung bestritten wurde. Dazu würde ich, nachdem die Forderung gegenüber dem Anwalt zurückgewiesen und bestritten wurde, die Schufa anschreiben, und mitteilen, dass die Forderung bestritten wurde. Liebe Grüße A D O N I S -- Die von mir gemachte Äußerungen beruhen meist auf eigenen Erfahrungen, und sind als eigene Meinung zu einem öffentlichen Diskussionsthema zu sehen. Auf keinen Fall sind meine Äusserungen als Rechtsberatung im Sinne irgendwelcher Gesetze/Verordnungen zu verstehen. Im Zweifelsfall sollte fachliche Hilfe in Anspruch genommen werden. Hallo A D O N I S, vielen Dank für die Antwort. Kanzlei am modenbach 6. Ich habe Montag die offene Summe direkt an UGV beglichen, damit ist nun alles bezahlt inkl. deren Inkassogebühren. Die Kündigung des Kredits kam an eine alte Adresse, an der es mir nachweislich (Bahnticket in eine andere Stadt), nicht Möglich war das Einschreiben-Rückschreiben an dem Tag anzunehmen.
Von UGV kam vor ca. 2 Wochen eine Aufstellung es wären xxx Euro inkl Zinsen offen. Diese werde ich zum Monatsende an UGV begleichen. Der Betrag wurde auch in die Schufa eingemeldet. Ich bin gespannt ob die Rechtsanwaltskosten auch eingemeldet werden... Vielen Dank, Zitat von graffle Du schreibst im ersten Posting: "Nun kam heute ein Brief von der besagten Kanzlei, wo steht "ich hätte nie bezahlt" und die Forderung wurde nun an ihn abgetreten. Ich müsse nun 100 Euro Anwaltsgebühren tragen. " Wenn die Kanzlei eine eigene Forderung geltend macht, dürfte es nicht unbedingt möglich sein, weitere Rechtsanwaltskosten zu verlangen, da Kosten der eigenen Müheverwaltung eigentlich nicht entstehen. Kanzlei am modenbach email. Da die Kanzlei aber hinreichend bekannt ist, würde ich dem Anwalt schreiben, dass die Forderung bestritten wird, und die HF vollumfänglich beglichen wurde. Weitere Kosten werden nicht anerkannt. Auch würde ich die Abtretung bestreiten. Es reicht nicht aus, dass der neue Forderungsempfänger eine angebliche Abtretung behauptet (von anzeigen will ich hier nichteinmal reden), sondern der Altgläubiger muss das mitteilen.
Leitsatz (des Gerichts): Will eine mit dem im Vollstreckungstitel bezeichneten Gläubiger hinsichtlich der Rechtsform nicht namensgleiche offene Handelsgesellschaft die Zwangsvollstreckung aus dem Titel betreiben und macht sie geltend, es liege eine Änderung der Rechtsform und eine Änderung der Firma vor, hat sie die Personenidentität dem zuständigen Vollstreckungsorgan durch entsprechende Urkunden zweifelsfrei nachzuweisen (im Anschluss an BGH, Beschluss vom 21. Gerichtlicher Mahnbescheid - FKH OHG & Rechtsanwälte Kanzlei am Modenbach - Seite 3. Juli 2011 – I ZB 93/10, NJW-RR 2011, 1335). BGH, Beschluss vom 17. Mai 2017 – VII ZB 64/16 Die FKH OHG hatte beim Vollstreckungsgericht Fürstenwalde den Erlass eines Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses beantragt und dazu einen Vollstreckungstitel vorgelegt, der auf den Namen FKH GBR ausgestellt ist. Das Vollstreckungsgericht lehnte den Erlass des Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses mit der Begründung ab, dass von der FKH OHG nicht zweifelsfrei nachgewiesen worden sei, dass sie mit der im Vollstreckungsbescheid bezeichneten Gesellschaft bürgerlichen Rechts personenidentisch sei.
Insofern würde ich den Schufa-Eintrag hinnehmen. Aber du hast Anspruch darauf, dass der als erledigt gekennzeichnet wird und dann 2018 raus kommt. Das würde ich der Schufa auch schreiben: Ist bezahlt und muss sofort erledigt werden. Kanzlei am Modenbach | Infodienst Schuldnerberatung. Ich würde dann gegenüber UGV mitteilen, dass man Strafanzeige wegen Betrugs und Urkundenfälschung erstattet hat, dass man zudem auffordert, binnen 7 Tagen den Schufa-Eintrag als erledigt zu kennzeichnen, andernfalls würde man zu einem Anwalt gehen und per einstweiliger Verfügung die Erledigung erzwingen. Wobei die Kosten dann denen zur Last fallen. Dazu schreiben "Keine Diskussion und sollten sie auf der Kostendopplung von Anwalts- und Inkassokosten bestehen, würde man sofort Strafanzeige erstatten und die gerichtliche Klärung suchen wollen. " Die wissen nämlich genau, was erlaubt ist und was nicht und wenn sie merken, dass sie auf Granit beißen, hören die auch irgendwann mit dem Unfug auf. Falls nicht: Nicht lange fackeln und ab zum Anwalt. Huhu Mepeisen, Zitat von mepeisen Ist aber schwierig, denn Gründe hatten die ja, dir zu kündigen.