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Dies gilt ebenfalls für Teilzeitarbeitnehmer, deren Arbeitstage nicht fest geregelt sind, die aber trotzdem nach einem feststehenden System arbeiten, das unabhängig von Feiertagen ist. Wenn bei ihnen der arbeitsfreie auf einen Feiertag fällt, so beruht der Arbeitsausfall nicht auf dem Beschäftigungsverbot, sondern schlicht darauf, dass es sich für den betreffenden Arbeitnehmer nicht um einen Arbeitstag handelt. Ein Anspruch auf Entgeltfortzahlung aus § 2 Abs. 1 EFZG besteht demnach auch in diesen Fällen nicht. Dies würde auch dem Sinn und Zweck der Regelung zuwiderlaufen, denn: Im Gegensatz zu seinen Kollegen in Vollzeit, die an dem Feiertag eigentlich hätten arbeiten müssen, erfährt der Arbeitnehmer in Teilzeit keine Entgelteinbuße infolge des Arbeitsausfalls. Bezahlter Ausgleichstag statt Entgeltfortzahlung? Fällt ein gesetzlicher Feiertag unglücklicherweise auf einen ohnehin arbeitsfreien Tag, so muss der Teilzeitarbeitnehmer dies hinnehmen. Teilzeit arbeiten feiertag mit. Einen gesetzlichen Anspruch auf einen Ausgleichstag unter Fortzahlung der Vergütung gibt es nämlich hierzulande nicht.
Ist die Arbeitszeit nicht vertraglich festgelegt oder hat sich der Arbeitgeber vorbehalten, diese gegebenenfalls zu verlegen, kann er anordnen, dass die Arbeitszeit an den anderen Tagen zu erbringen ist. " Wie sieht die Regelung aus, wenn der Arbeitnehmer 20 Stunden pro Woche an festen Wochentagen arbeitet? "Ist festgelegt, an welchen Tagen der Teilzeitler arbeiten muss und fällt auf einen dieser Tage ein Feiertag, dann ist die Arbeitsleistung nicht nachzuholen. Arbeitet der Arbeitnehmer zum Beispiel montags bis donnerstags je 5 Stunden, dann kann er am 1. Mai, der ja 2013 auf einen Mittwoch fällt, zu Hause bleiben. Der Arbeitgeber ist verpflichtet, für diesen Tag das Entgelt gem. Feiertage bei Teilzeitarbeit - ZPO.at. § 2 EFZG zu zahlen. Würde der Feiertag jedoch auf einen für den Teilzeitler ohnehin freien Arbeitstag fallen, kann er vom Arbeitgeber auch nicht verlangen, an einem anderen Tag bezahlt zu Hause zu bleiben. Dies würde ihn gegenüber den anderen Arbeitnehmern bevorteilen. " Kann der Arbeitgeber von einem Teilzeitarbeitnehmer verlangen, die durch einen Feiertag entfallene Arbeitsleistung nachzuholen?
Zudem sollte man sich auch die Bedeutung der Feiertage vergegenwärtigen, die sich ja nicht ausschließlich darauf beschränkt, Arbeitnehmern einen freien Tag zu bescheren. Feiertage und Teilzeit – Gleiches Recht für alle?. Der gesellschaftliche oder religiöse Zweck eines Feiertages kann nicht dadurch erreicht werden, dass man ihn zu einem beliebigen Zeitpunkt nachholt. Für Teilzeitarbeitnehmer, die an den Feiertagen in der nächsten Zeit ohnehin arbeitsfrei gehabt hätten, bleibt dann aber trotz allem die Hoffnung, dass sie künftig wieder mehr Glück haben und sich über einen gesetzlichen Feiertag an einem ihrer Arbeitstage freuen können. Bei Fragen zu diesem Thema und in allen weiteren Bereichen des Arbeitsrechts stehen wir – Dr. Granzin Rechtsanwälte – ihnen gerne mit unserer langjährigen Erfahrung und Expertise auf diesem Gebiet zur Seite.
Hiernach wird gefragt, ob Sie an dem Tag hätten arbeiten müssen, wäre es kein Feiertag gewesen. Gesetzlich normiert ist Ihr Anspruch im Entgeltfortzahlungsgesetz. Teilzeitkräfte werden Vollzeitkräften gleichgestellt, daher berechnen viele Arbeitgeber Feiertage genau wie Urlaubstage. Man errechnet dann einen Durchschnittswert, den Sie täglich arbeiten würden, würden Sie fünf Tage in der Woche arbeiten. Haben Sie so vereinbart, dass Sie zwanzig Stunden wöchentlich arbeiten, so müssten Sie täglich vier Stunden arbeiten. Ist dann in einer Woche ein Feiertag, so dürfen Sie in dieser Woche lediglich sechzehn Stunden arbeiten. Die vier Stunden an dem Feiertag werden dann von Ihrer wöchentlichen Arbeitszeit abgezogen und trotzdem vergütet. Beachten Sie bei der Teilzeit, dass Ihre Vergütung trotz der Feiertage gleich bleibt. Es ändert sich lediglich die Arbeitszeit, die Sie leisten müssen. Teilzeit arbeiten feiertag 2021. Im Entgeltfortzahlungsgesetz ist die Zahlung des Arbeitslohns geregelt, wenn der Arbeitnehmer … Wissenswertes über Teilzeit und Krankheit Wer in Teilzeit arbeitet und krank wird, erhält auch eine Entgeltfortzahlung.
Arbeitet ein Angestellter beispielsweise jeden Montag und Mittwoch, hat er Anspruch au einen bezahlten Feiertag, wenn dieser auf einen Montag oder Mittwoch fällt. Der Arbeitnehmer ist nicht verpflichtet, diesen Tag nachzuholen. Diese Bestimmung gilt jedoch in beide Richtungen. Fällt der Feiertag auf einen Tag, an der er normalerweise nicht arbeitet, bekommt er keinen Feiertag. Teilzeit arbeiten feiertag von. Diesen darf er nicht an einem anderen Tag kompensieren. Der Gesetzgeber ist dabei wohl davon ausgegangen, dass sich so die Ansprüche über mehrere Jahre hinweg ausgleichen. Etwas unklar ist die Situation, wenn der Arbeitnehmer nicht immer an denselben Tagen arbeitet, sonder sich die Arbeitszeit frei einteilen kann. Diesen Fall sollte es zwar nach der Auffassung des Gesetzgebers nicht geben, da das AZG vorseiht die Lage der Teilzeitarbeit bei Arbeitsantritt schriftlich festzuhalten, die Praxis sieht aber anders aus. Die Unternehmen und Mitarbeiter sind flexibler als das Gesetz. Aussagekräftige Judikatur zu diesem Fall liegt derzeit nicht vor, wohl auch darum weil in den Fällen, in denen es so gehandhabt wird, Arbeitnehmer und Arbeitgeber eine einvernehmliche Lösung finden.