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Die Rekonstitution von Arzneimitteln, die zur klinischen Prüfung bestimmt sind, bedarf jedoch einer Herstellungserlaubnis. § 4 AMG Bezirksregierungen in Nordrhein Bezirksregierung Düsseldorf Dezernat 24 Postfach 30 08 65 40408 Düsseldorf 0211 / 47 50 0211 / 4 75 59 77 poststelle(at) Bezirksregierung Düsseldorf Bezirksregierung Köln Dezernat 24 Zeughausstraße 1 - 10 50667 Köln 0221 / 14 70 0221 / 1 47 34 24 poststelle(at) Bezirksregierung Köln
Die Bezirksregierung Düsseldorf wird von der Regierungspräsidentin Birgitta Radermacher geleitet. Die Bezirksregierung gliedert sich in fünf Abteilungen. Die Aufgaben und Organisationsstrukturen der Abteilungen (und der ehemals zur Bezirksregierung Düsseldorf gehörigen Vergabekammer) sind in den Seiten erläutert, die Sie über die Hyperlinks auf der rechten Seite erreichen. Ein ausdruckbarer Organisationsplan ist unten als PDF-Dokument angefügt. Der Organisationsplan gibt graphisch die Aufbaustruktur der Bezirksregierung in Form der Dezernate und Abteilungen sowie die Behördenleitung nebst einiger Stabsstellen wieder. Ihm sind darüber hinaus alle Dezernenten, Hauptdezernenten und Abteilungsleiter sowie weitere Informationen über die Dezernate zu entnehmen, wie die Büroleitungen (mit "x" versehen) die Telefonnummern die ständig erreichbaren Anschlüsse (direkt unter der Dezernatsbezeichnung) die Faxnummern Datum: 05. 05. 2021 Der Organisationsplan der Bezirksregierung Düsseldorf
Die Bezirksregierung als Träger öffentlicher Belange Die Bezirksregierung wird in verschiedenen Verfahren als Träger öffentlicher Belange (TÖB) beteiligt. Unser Schlösschen Unser historisches Haus an der Cecilienallee 2 (beim Bezug im Jahre 1911 auch "Schloss am Rhein" genannt) atmet in besonderer Weise Geschichte. Empfang elektronischer Rechnungen Die Bezirksregierung Düsseldorf nimmt seit dem 20. 04. 2020 elektronische Rechnungen im XML-Format (XRechnung) an. Eine familienfreundliche Behörde Als Bündelungsbehörde ist die Bezirksregierung Düsseldorf für eine große Palette an unterschiedlichen Themen zuständig. Als moderne und attraktive Arbeitgeberin machen wir unseren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern zahlreiche Angebote zur Erleichterung der Vereinbarkeit von Familie und Beruf.
Als Kernaufgabe nimmt die Abteilung 4 "Schule" die Schulaufsicht über insgesamt 1373 öffentliche Schulsysteme (764 Grundschulen, 52 Hauptschulen, 102 Förderschulen, 6 Schulen für Kranke, 96 Realschulen, 1 PRIMUS-Schule, 15 Sekundarschulen, 106 Gesamtschulen, 149 Gymnasien, 12 Weiterbildungskollegs, 73 Berufskollegs) sowie 9 Zentren für schulpraktische Lehrerausbildung (ZfsL) wahr. Die Schulaufsicht umfasst sowohl die Dienst- wie auch die Fachaufsicht über die Schulen und die Zentren für schulpraktische Lehrerausbildung. Die Dienstaufsicht über die mehr als 50. 000 Lehrkräfte im Regierungsbezirk Düsseldorf nehmen die Dezernate 47 und 48 wahr (Personalangelegenheiten, Schulrecht, Schulorganisation). Die erstinstanzliche Fachaufsicht über die Grund-, Haupt und Förderschulen nehmen die 15 Schulämter in den Kreisen und kreisfreien Städten wahr, hier sind die Dezernate 41 und 42 (Hauptschulen) zweitinstanzliche Aufsicht. Realschulen, Gymnasien, Gesamtschulen, Berufskollegs sowie Weiterbildungskollegs unterliegen der erstinstanzlichen Aufsicht der Dezernate 42 (Realschulen) - 45.
Checkliste für Lehramtsinhaberinnen und Lehramtsinhaber Sehr geehrte Bewerberin, sehr geehrter Bewerber! Sie bewerben sich für eine Einstellung in den öffentlichen Schuldienst des Landes Nordrhein-Westfalen. Diese Checkliste sowie unsere Kurzanleitung soll Ihnen und uns die Arbeit erleichtern. Bei der Bewerbung und der Zusammenstellung Ihrer Bewerbungsunterlagen sind deshalb bitte die nachfolgenden Punkte unbedingt zu beachten: Bewerbungen sind im Ausschreibungs- und/oder Listenverfahren möglich. Falls Sie sich erstmalig bewerben, sind alle erforderlichen Daten, Nachweise, Zeugnisse etc. einer Bezirksregierung zu übersenden (dies gilt nicht, wenn Sie bereits während Ihres Vorbereitungsdienstes Ihr Einverständnis zur Verwendung Ihrer Daten im Lehrereinstellungsverfahren online erklärt haben (Ausnahme: ggf. Erweiterungsprüfungen, Schwerbehindertenausweis / Gleichstellungsbescheid)). Wenn sich Ihre Daten nach der erstmaligen Bewerbung geändert haben und Sie bereits in der Bewerbungsdatei gespeichert sind, müssen Sie nur Änderungen zum Nachnamen und zum Grad der Behinderung schriftlich nachweisen.
Nach der Gesetzesbegründung wurde die Aufhebung der Ausnahmeregelung aus Gründen der Arzneimittelsicherheit für nötig befunden. Mit einer Anzeige gemäß § 13 Abs. 2b i. V. m. § 67 AMG können Ärztinnen und Ärzte dieser Verpflichtung unter Angabe der Arzneimittel mit ihrer Bezeichnung und Zusammensetzung formlos nachkommen. Als Frist für diese Anzeige ist der 1. Februar 2010 bestimmt worden ( § 144 Abs. 7 Satz 1AMG). § 13 AMG § 67 AMG § 144 AMG Beispiele, die unter diese Verpflichtung fallen, sind: das Mischen von Fertigarzneimitteln in Ampullen oder Infusionen (Mischinjektion oder Mischinfusion), das Herstellen von Testsubstanzen zur Allergiediagnostik aus Materialien, die die Patienten in die Praxis mitbringen, die Injektion von Eigenblut. Nicht betroffen von der Anzeigepflicht ist die Rekonstitution von Arzneimitteln, deren Definition in der 15. AMG-Novelle unter den sonstigen Begriffsbestimmungen eingeführt wurde: Nach § 4 Abs. 31 AMG ist die Rekonstitution eines Fertigarzneimittels zur Anwendung beim Menschen die Überführung in seine anwendungsfähige Form unmittelbar vor seiner Anwendung gemäß den Angaben der Packungsbeilage oder im Rahmen der klinischen Prüfung nach Maßgabe des Prüfplans.
Unterlagen für die Bezirksregierung (gilt nicht für diejenigen, die während des Vorbereitungsdienstes ihr Einverständnis zur Verwendung ihrer Daten im Lehrereinstellungsverfahren erklärt haben) Ausnahme: bei Verzögerung der Bewerbung durch Geburt von Kindern oder Wehr- bzw. Zivildienst Unterlagen für die ausschreibende Schule Ausdruck der Erstbewerbung (ausgedruckt und unterschrieben) (eigene) Geburtsurkunde (einfacher Registerauszug) ggf. Eheurkunde oder Ausdruck aus dem Eheregister (einfache Kopie) ggf. Lebenspartnerschaftsurkunde oder Ausdruck aus dem Lebenspartnerschaftsregister (einfache Kopie) Zeugnisse der 1. und 2. Staatsprüfung; beim Nachweis des Master of Education ist auch das Bachelor-Zeugnis vorzulegen (beglaubigt) ggf. Anerkennungs- oder Gleichstellungsbescheid für die 1. Staatsprüfung (beglaubigt) ggf. Erweiterungsprüfungen (beglaubigt) ggf. Schwerbehindertenausweis / Gleichstellungsbescheid (beglaubigt) ggf. Arbeitsverträge über befristete Beschäftigungsverhältnisse im öffentlichen Schuldienst/ Ersatzschuldienst NRW oder als Bundesprogrammlehrkraft nach Ende des Vorbereitungsdienstes/ Referendariats (unbeglaubigt) ggf.