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Die Geburtsurkunde hingegen liefert den vollen Beweis über die Abstammung eines Kindes. Wenn die für eine Geburtsurkunde erforderlichen Urkunden fehlen, hat dennoch eine Geburtenregistrierung zu erfolgen und das Kind kann einen Ausdruck aus dem Geburtenregister bekommen, der ebenfalls ein offizielles Dokument ist (vergleiche § 55 Absatz 1 Nr. 1 und Nr. 4 PStG, § 54 Absatz 1 und 2 PStG und § 35 Absatz 1 PStV). Die Geburtsurkunde liefert den vollen Beweis über die Abstammung eines Kindes. Alle beurkundeten Tatsachen müssen daher wahr sein. Dies zu ermitteln und die Echtheit von Dokumenten zu prüfen, ist die Pflicht des Standesamtes. Inländische öffentliche Urkunden gelten als echt. Abteilung Ausländerbehörde. Ausländische öffentliche Urkunden, welche mit Legislation oder Apostille versehen sind, werden in der Regel nach umfassender Prüfung ebenfalls als echt eingestuft. Andere ausländische Urkunden beziehungsweise Privaturkunden (also nicht öffentliche Urkunden) müssen im Wege des Freibeweisverfahrens geprüft werden.
Übertragung des Aufenthaltstitels (z. B. aufgrund des Ablaufs der Kartennutzungsdauer, Verlust des Aufenthaltstitels) -> kein Antragsformular notwendig Aktueller Reisepass, ggf. alter Reisepass, 2 biometrietaugliche Passbilder sowie aktuelle Meldebescheinigung (jeweils nicht älter als 3 Monate) Antragsformulare werden in deutscher und englischer Sprache bereitgestellt! Ausländerbehörde bergheim familienzusammenführung formular. 4. Verpflichtungserklärung max. 90tägiger Besuchsaufenthalt: Gehaltsbescheinigungen der letzten 3 Monate bzw. Bescheinigung des Steuerberaters über das durchschnittliche monatliche Nettoeinkommen der letzten 6 Monate, Personalausweis oder Reisepass mit aktueller Meldebescheinigung, Reisepasskopie sowie Heimatadresse der eingeladenen Person, dauerhafter Aufenthalt: aufgrund einer komplexen Berechnung der Lebensunterhaltssicherung müssen notwendige Unterlagen im Einzelfall im Voraus bei der Ausländerbehörde erfragt werden Gebühr: 29, - Euro 5. Verlängerungen von Duldungen, Aufenthaltsgestattungen und Fiktionsbescheinigung erfolgen stets an dem Dienstag, an dem die Befristung des Dokumentes abläuft, in der Zeit von 9:00-17:30 Uhr Terminabsprachen unter: eMail: Telefon: 03334 214 1406
Die Berechnung muss im Einzelfall erfolgen und richtet sich nach dem SGB II. Rechtsanwältin Julia Dehnhardt hat bereits viele Familien zusammengeführt und steht mit Rat und Tat zur Seite. J. Dehnhardt (Rechtsanwältin)