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Sie sind dafür verantwortlich, dass sich Ihr Haus und Grundstück in einem sicheren Zustand befinden. Die moderne Meteorologie gibt langfristig Unwetterwarnungen heraus, sodass Sie verpflichtet sind, potenziell herumfliegende Gegenstände um das Haus herum in Sicherheit zu bringen (Gartenmöbel, Blumentöpfe, usw. ). Die Warnungen können Sie über Warn-Apps oder im Internet auf Warn-Webseiten beziehen. Bäume, die sich auf Ihrem Grund befinden, müssen Sie regelmäßig überprüfen bzw. überprüfen lassen. Die Versicherer setzen dazu Bauminspektionen zweimal im Jahr an, im belaubten und unbelaubten Zustand. Die Sichtkontrolleure sollten Fäulnis im Stamm, gehobene Wurzelwerke, über das Grundstück ragende Äste und Alter des Baumes in Betracht ziehen. Sturmschaden am gewächshaus. Vor einem angesagten Sturm sind Sie zu Kontrollgängen um Ihr Haus verpflichtet. Laub des eigenen Gartens und zugeflogenes, welches sich in Dachrinne und Fallrohren ansammelt, müssen Sie regelmäßig entfernen. Tun Sie das nicht, kann es Ihnen passieren, dass ein an der Fassade entstandener Schaden durch Überlaufwasser nicht reguliert wird.
Sind Gartenhäschen, Klettergerüst, Pavillon oder Gewächshaus durch den Sturm beschädigt, hängt es oftmals von Ihrem Verhandlungsgeschick ab, ober die Versicherung den Schaden übernimmt. Achten Sie beim Abschluss der Hausratversicherung darauf, dass der Versicherungsumfang auch auf Terrassen, Balkone, Loggien und Terrassen erweitert ist. Dann bekommen Sie über diese Versicherung die Schäden auch an diesen Orten bezahlt. Hausratversicherungen, die vor 1999 abgeschlossen wurden, weisen den erweiterten Schutz nicht auf. Wir reparieren unser Gewächshaus || Gartenarbeiten im Winter - YouTube. Lassen Sie den Passus nachträglich aufnehmen, bevor der nächste Sturm aufzieht. Nicht immer zahlt die Versicherung bei einem Sturmschaden im Garten. imago images / Meike Engels Beachten Sie die gesetzliche Versicherungspflicht Als Hausbesitzer bzw. Wohnungseigentümer unterliegen Sie der gesetzlichen Versicherungspflicht. Im Schadensfall kann es Ihnen passieren, dass die Versicherung prüft, ob Sie alles dafür getan haben, den Schaden zu vermeiden. Dazu werden unter bestimmten Umständen Versicherungsgutachter bei Ihnen erscheinen.
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