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Begründung: Am 16. November 2016 wurde vom Gemeinderat der Landeshauptstadt Stuttgart der Grundsatzbeschluss gefasst, dass die SWSG ihren Anteil am Gesamtwohnungsbestand aller Wohnungen in Stuttgart sukzessive auf 10 Prozent steigern soll. Dies entspricht einer Erweiterung des bestehenden Wohnungsbestandes von rund 18. 400 auf zukünftig rund 30. 000 Wohnungen. Um diese Zielmarke realistisch und zeitnah zu erreichen, muss die Landeshauptstadt eine aktive Bodenvorratspolitik betreiben. Neben einem aktiven Ankauf von Grundstücken und Liegenschaften beinhaltet dies auch einen weitgehenden Verkaufsstopp von städtischen Liegenschaften und Grundstücken. Serviceportal Zuständigkeitsfinder. Der Wohnraummangel in Stuttgart nimmt seit Jahren zu. Zum 31. Dezember 2017 waren beim Amt für Liegenschaften und Wohnen 4303 wohnungssuchende Haushalte vorgemerkt, davon 2741 Not- und Dringlichkeitsfälle. Die Vormerkungen sind gegenüber dem Vorjahr um 338 Haushalte (8, 5%) gestiegen. Der Verkauf von eigenen Grundstücken und Liegenschaften im Besitz der Stadt Stuttgart verringert den Handlungsspielraum der Stadt und verschärft die ohnehin schon existente enorme Nachfrage nach bezahlbarem Wohnraum.
Für eine Beratung oder zur Beantwortung von Rückfragen kontaktieren Sie uns bitte per Telefon oder E-Mail. Für eine Beratung in dringenden Fällen vor Ort ist eine vorherige Terminvereinbarung unter den Telefonnummern 02131/906246, 02131/906262 und 02131/906263 oder per E-Mail an zwingend erforderlich. Verkauf von städtischen grundstücken in pa. Verkauf von städtischen Wohnbaugrundstücken und sonstigen Grundstücken an private Bauherren/Erwerber Bewerbung für zukünftige Neubaugebiete Verkauf von städtischen Gewerbegrundstücken Bitte wenden Sie sich an das Amt für Wirtschaftsförderung. Verkauf von städtischen Wohnbaugrundstücken an Bauträger/Investoren Die Stadt Neuss hat momentan keine Wohnbaugrundstücke für Bauträger/Investoren im Angebot. Liegenschaften und Vermessungen Neuss – LVN E-Mail: Ansprechpartner: Herr Bongers Telefon: 02131 - 906246 Frau Herfert Telefon: 02131 - 906263 Frau Steinfort (bis 13:00 Uhr) Telefon: 02131 - 906262 Siehe auch: Liegenschaften und Vermessung Neuss – LVN Rubriken Artikel Bewerbung für zukünftige Neubaugebiete
Information zu der Leistung Anbieten von städtischen Objekten zum Verkauf bzw. zur Vergabe eines Erbbaurechts Hinweis: Die Vermarktung erfolgt im Rahmen eines bedingungsfreien Bietverfahren (öffentliche Ausschreibung) auf der Grundlage § 31 Abs. 1 Satz 2 ThürGemHV, mindestens zum vollen Wert (§ 67 Abs. 1 Satz 2 ThürKO). Städtische Baugrundstücke - Die wichtigsten Tipps zum Kauf!. Die erforderlichen Bewerbungsunterlagen werden im Ausschreibungstext aufgeführt und sind fristgemäß einzureichen. Kosten für ein Expose 5, 00 EUR Weiterführende Informationen Öffentliche Ausschreibung von städtischen Grundstücken unter bzw. im Amtsblatt mit dem Ziel des Verkaufs bzw. der Vergabe von Erbbaurechten. Es handelt sich nicht um ein Ausschreibungsverfahren nach VOB/VOL. Herr Martin Sachgebietsleiter Grundstücksverkehr work Tel. +49 361 655-2782 +49 361 655-2782 fax Fax +49 361 655-2759 Weitere Leistungen in der Kategorie städtische Grundstücksangelegenheiten
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Im Rahmen der Verwaltung aller städtischen Grundstücksflächen sind die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter für den An- und Verkauf zuständig. Sie führen die Verhandlungen mit den Käufern oder Verkäufern und bereiten alle Grundlagen einschließlich der notwendigen Beschlüsse der städtischen Gremien für die abzuschließenden Notariatsverträge vor. Da im Grundbuch des Amtsgerichts Hersbruck nur vermessene Grundstücke eingetragen werden, arbeitet die Verwaltung eng mit dem zuständigen Vermessungsamt Nürnberg, Außenstelle Hersbruck, zusammen. Die Stadt Lauf a. d. Pegnitz stellt für die Vermessungen innerhalb des Stadtgebiets jeweils einen Feldgeschworenen und rechnet dessen Einsatzzeit und das von der Stadt zur Verfügung gestellte Vermessungsmaterial ab. Außerdem bietet die Stadt Lauf a. Pegnitz – soweit vorhanden - eigene Immobilien zum Kauf an. Eine aktuelle Liste mit weiteren Informationen finden sie unter "Downloads". An- und Verkauf von Grundstücken | Bundesstadt Bonn. Außerdem bietet die Stadt Lauf a. Die Aktuellen Angebote finden sie hier: Aktuelle Städtische Immobilienangebote
Zu 7. : Bei den Rechtsaufsichtsbehörden werden derartige Fälle statistisch nicht erfasst. Anlässlich einer zu der vorliegenden Kleinen Anfrage vom Landesverwaltungsamt getätigten Abfrage sind letztendlich zwei Fälle im Landkreis Greiz bekannt geworden, in denen seit dem 1. Januar 2005 eine vorgesehene Grundstücksveräußerung wegen Verstoßes gegen § 67 Abs. Verkauf von städtischen grundstücken usa. 1 Thüringer Kommunalordnung nicht genehmigt wurde. Ergänzend ist darauf hinzuweisen, dass mit der Änderung des § 67 durch Artikel 2 Nr. 11 des Thüringer Gesetzes über das Neue Kommunale Finanzwesen vom 19. November 2008 (GVBl. S. 381) ein rechtsaufsichtlicher Genehmigungsvorbehalt für die Veräußerung von Grundstücken durch Kommunen nicht mehr besteht.
Zu 5. : Haushaltsrechtlich besteht nach der Verwaltungsvorschrift 5. 1 zu § 64 Thüringer Landeshaushaltsordnung das Gebot der öffentlichen Ausschreibung bei zu veräußernden Grundstücken des Landes. Hierdurch wird dem Grundsatz der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit gemäß § 7 sowie dem Wettbewerbsgrundsatz, dem Transparenzgebot und dem Gleichbehandlungsgrundsatz entsprochen. Abweichungen vom Grundsatz der Ausschreibungspflicht werden durch die zuständigen Landesbehörden im Einzelfall geprüft und restriktiv gehandhabt. Im Wesentlichen wird bei Grundstücken auf eine Ausschreibung verzichtet, wenn es sich bei diesen Grundstücken um solche handelt, für die bereits auf Grund der rechtlichen Rahmenbedingungen Einschränkungen in der Verfügungsberechtigung des Grundstückseigentümers bestehen. Hierzu gehören insbesondere Verkäufe nach dem Sachenrechtsbereinigungsgesetz sowie von Überbaugrundstücken gemäß § 915 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB). In begründeten Fällen kann auch bei Verkäufen an Vorhabensträger im Sinne des § 13 Thüringer Haushaltsgesetz 2010 vom Grundsatz der öffentlichen Ausschreibung abgesehen werden, z. wenn Kommunen Liegenschaften zur Beschaffung von Straßenbauland oder zur Gewährleistung der erforderlichen Versorgung der Bevölkerung mit Einrichtungen der Gesundheit, Sozialhilfe etc. erwerben müssen.