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§ 7 Zahlungsmittel (1) Das Fahrgeld soll abgezählt bereitgehalten werden. Das Fahrpersonal ist nicht verpflichtet, Geldbeträge über 5, - Euro zu wechseln und Ein- und Zwei-Cent-Stücke im Betrag von mehr als 10 Cent sowie erheblich beschädigte Geldscheine und Münzen anzunehmen. (2) Soweit das Fahrpersonal Geldbeträge über 5, - Euro nicht wechseln kann, ist dem Fahrgast eine Quittung über den zurückbehaltenen Betrag auszustellen. Es ist Sache des Fahrgastes, das Wechselgeld unter Vorlage der Quittung bei der Verwaltung des Unternehmers abzuholen. Ist der Fahrgast mit dieser Regelung nicht einverstanden, hat er die Fahrt abzubrechen. Straubing busfahrplan linie 2 3. (3) Beanstandungen des Wechselgeldes oder der vom Fahrpersonal ausgestellten Quittung müs- sen sofort vorgebracht werden.
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Hauptverwaltung Sedanstraße 10 MO - DO: 08. 00 - 12. 30 Uhr 13. 30 - 16. 30 Uhr FR: 08. 00 - 13. 00 Uhr Kundenzentrum 1 und 2* Heerstraße 43 und 43a 14. 00 - 16. 00 Uhr FR: 08. 00 Uhr Entstördienst Tag und Nacht Vermittlung/Leitwarte: 0 94 21 / 8 64-0 *Kundenzentrum 1: Verkehrsbüro, EEG-/KWKG-Abrechnung *Kundenzentrum 2: Vertrieb, Verbrauchsabrechnung / Energiesparberatung