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Die allgemeinen Anforderungen, die bei der Prüfung von Arbeitsmitteln zum Heben von Beschäftigten mit hierfür nicht vorgesehenen Arbeitsmitteln zu beachten sind, enthalten die TRBS 1201 "Prüfungen und Kontrollen von Arbeitsmitteln und überwachungsbedürftigen Anlagen" und die TRBS 1203 "Zur Prüfung befähigte Personen". 5. 1 Prüfung vor erstmaliger Verwendung ( § 14 BetrSichV) (1) Die Kombination aus Flurförderzeug und Arbeitsbühne ist vor der erstmaligen Verwendung durch eine zur Prüfung befähigte Person nach § 2 Absatz 6 BetrSichV zu prüfen. Die zur Prüfung befähigte Person muss über zusätzliche Kenntnisse der Kombination des Flurförderzeuges mit der Arbeitsbühne und des Arbeitsverfahrens nach Nummer 4. Seminar Gerüste prüfen Qualifizierte Person I TÜV NORD. 1 verfügen. (2) Für das ausnahmsweise Heben von Beschäftigten mit einem kraftbetriebenen Kran ist die Kombination mit dem Personenaufnahmemittel vor der erstmaligen Verwendung und nach Änderungen durch eine zur Prüfung befähigte Person nach § 2 Absatz 6 BetrSichV zu prüfen. Die zur Prüfung befähigte Person muss über Kenntnisse der Kombination des kraftbetriebenen Krans mit dem Personenaufnahmemittel und des Arbeitsverfahrens nach Nummer 4.
Leitern eine angemessene Leiterfußausbildung (z. B. Gleitschutzvorrichtung) gegen Verrutschen aufweisen. Je nach Arbeits- und Umgebungsbedingungen sowie Leiterbauart ist ggf. eine zusätzliche Sicherung wie z. B. Fixierung gegen Verrutschen erforderlich. Leitern gegen Umstürzen und Umkippen gesichert sein, wenn es die Leiterbauart oder die auszuführende Tätigkeit erfordern (z. B. durch Fixierung). Die sichere Verwendung, insbesondere der sichere Kontakt zur Leiter und deren Standsicherheit, darf durch den Transport von Lasten auf der Leiter nicht eingeschränkt werden. Der sichere Kontakt zur Leiter ist z. B. gegeben, wenn sich der Beschäftigte beim Aufstieg mit einer Hand an der Leiter festhalten kann. Zum Transport eignen sich z. B. Trbs 2121 teil 4.4. Werkzeugtaschen, -gürtel und -schürzen. Leitern, die an oder auf Verkehrswegen aufgestellt werden, sind durch zusätzliche Maßnahmen gegen Umstoßen zu sichern. Hierzu kann die Aufstellung von Warnposten gehören, wenn andere Sicherungsmaßnahmen wie Absperrungen oder Abschrankungen nicht ausreichen.
2 Besondere Anforderungen für bestimmte Leiterbauarten Leiterteile von Steck- und Schiebeleitern müssen bei der Benutzung unbeweglich miteinander verbunden bleiben. Fahrbare Leitern müssen vor der Benutzung durch technische Einrichtungen gegen unbeabsichtigtes Fortbewegen gesichert werden. Während des Aufenthalts von Beschäftigten auf einer fahrbaren Leiter darf diese nicht fortbewegt werden. Seilleitern (Strickleitern) und Hängeleitern sind gegen unbeabsichtigtes Aushängen zu sichern. Technische Regeln für Betriebssicherheit (TRBS) Gefährdung von Beschäftigten dur... | Schriften | arbeitssicherheit.de. Sie müssen sicher befestigt sein. Hängeleitern dürfen nicht verrutschen oder in Pendelbewegungen geraten können. 3 Leiter als Zugang zu/Abgang von hochgelegenen Arbeitsplätzen Die Verwendung von Leitern als Zugang zu oder zum Abgang von hochgelegenen Arbeitsplätzen ist zulässig, wenn der zu überwindende Höhenunterschied maximal 5 m beträgt und wegen der geringen Gefährdung und der geringen Verwendungsdauer die Verwendung anderer, sichererer Arbeitsmittel nicht verhältnismäßig ist und die Gefährdungsbeurteilung ergibt, dass der Zugang und Abgang sicher durchgeführt werden können.
Hinweis: Einfluss auf die Standsicherheit hat z. die Beschaffenheit des Untergrundes, insbesondere die Tragfhigkeit und eine ausreichend groe Aufstellflche. Leitern eine angemessene Leiterfuausbildung (z. Gleitschutzvorrichtung) gegen Verrutschen aufweisen. Je nach Arbeits- und Umgebungsbedingungen sowie Leiterbauart ist ggf. eine zustzliche Sicherung wie z. Fixierung gegen Verrutschen erforderlich. Leitern gegen Umstrzen und Umkippen gesichert sein, wenn es die Leiterbauart oder die auszufhrende Ttigkeit erfordern (z. durch Fixierung). Die sichere Verwendung, insbesondere der sichere Kontakt zur Leiter und deren Standsicherheit, darf durch den Transport von Lasten auf der Leiter nicht eingeschrnkt werden. Der sichere Kontakt zur Leiter ist z. gegeben, wenn sich der Beschftigte beim Aufstieg mit einer Hand an der Leiter festhalten kann. Zum Transport eignen sich z. TRBS 2121 - Handbuch der Absturzsicherung | ABS Safety. Werkzeugtaschen, -grtel und -schrzen. Leitern, die an oder auf Verkehrswegen aufgestellt werden, sind durch zustzliche Manahmen gegen Umstoen zu sichern.
Aufgrund der Absturzgefährdung und der höheren ergonomischen Belastung dürfen tragbare Leitern als hochgelegener Arbeitsplatz nur verwendet werden, wenn der Beschäftigte mit beiden Füßen auf einer Stufe oder Plattform steht und der Standplatz auf der Leiter nicht höher als 5 m über der Aufstellfläche liegt. In besonders begründeten Ausnahmefällen (z. B. Arbeiten in engen Schächten oder bei der Ernte im Obstbau) ist ein Arbeiten auf tragbaren Leitern mit Sprossen zulässig. Die besonderen Gründe sind vom Arbeitgeber in der Gefährdungsbeurteilung zu dokumentieren. Trbs 2121 teil 4.0. Zeitweilige Arbeiten sind Arbeiten, die einen Zeitraum von zwei Stunden je Arbeitsschicht nicht überschreiten, wie z. B. Wartungs-, Instandhaltungs-, Inspektions-, Mess- und Montagearbeiten. Zeitweilige Arbeiten an hochgelegenen Arbeitsplätzen im Freien unter Verwendung von Leitern dürfen nur ausgeführt werden, wenn die Umgebungs- und Witterungsverhältnisse die Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten nicht beeinträchtigen. Insbesondere dürfen Arbeiten nicht begonnen oder fortgesetzt werden, wenn witterungsbedingt, z.