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Wir von der Kanzlei Rechtsanwälte Dr. Jung und Partner in Köln stehen Ihnen im Bereich Mietrecht für Ihre Fragen zur Verfügung. Wer Rat in unserer Kanzlei sucht, wird durch einen erfahrenen Fachanwalt betreut – so können Sie sich einer kompetenten Betreuung unsererseits sicher sein. Ganz gleich, ob Sie auf uns als Mieter oder als Vermieter zukommen, wir streben stets eine passende Lösung für Ihr juristisches Problem an. Teilen Sie uns Ihren Fall aus dem Miet- oder Wohnungseigentumsrecht einfach in einem persönlichen Beratungsgespräch mit! Ihr Rechtsanwalt für Mietrecht in Köln – bei uns finden Sie Gehör! Tel. : 0221 - 968 876 500 Individuelle Betreuung von Mietern und Vermietern durch einen Fachanwalt in Köln Nicht nur Privatpersonen, sondern auch viele Gewerbebetriebe und Unternehmen sind auf gemieteten Wohnraum angewiesen. Auf der einen Seite ermöglicht das Mietrecht dem Vermieter, bei der Vermietung der Immobilie seine wirtschaftlichen und persönlichen Interessen zu wahren. Auf der anderen Seite schützt es aber auch die Ansprüche der Mieter.
Da all diese Punkte sehr individuell geregelt werden können, ist es vor allem für Mieter besonders wichtig, im Gewerbemietrecht rechtzeitig anwaltlichen Rat einzuholen. Wohnungseigentumsrecht/ WEG-Recht Wohnungseigentumsrecht ist neben dem Mietrecht ein zweiter Schwerpunkt meiner Tätigkeit als Rechtsanwalt in Köln. Denn gerade, wenn man eine Eigentumswohnung erworben hat oder erwerben will, ist qualifizierter anwaltlicher Rat unerlässlich: bei der Prüfung und Verhandlung des Kaufvertrages, der Analyse der Gemeinschaftsordnung, bei Fragen zum Gemeinschaftseigentum und Sondereigentum, im Zusammenhang mit baulichen Veränderungen und nicht zuletzt bei der Prüfung oder Anfechtung eines Beschlusses der Eigentümerversammlung. Pacht Pacht ist ein besonderer Teilbereich des gewerblichen Mietrechts. Hier geht es nicht nur um eine schlichte Gebrauchsüberlassung von Flächen oder Räumen. Bei der Pacht geht es auch darum, aus dem Mietgegenstand unmittelbar Erträge – "Früchte" – ziehen zu dürfen. Rechtsfragen zum Thema Pacht und Pachtvertrag betreffen deshalb Mieter bzw. Pächter beispielsweise von landwirtschaftlichen Flächen und ausgestatteten Gastronomiebetrieben ebenso wie Pächter von Gärten in Kleingartenanlagen (Kleingärten).
Ihr kompetenter Rat in schwierigen Zeiten. Jetzt Beratungstermin mit einem Anwalt vereinbaren! Tel. : 0221 - 968 876 500 Mietrecht – was muss beachtet werden? Insbesondere in Köln ist Mietrecht ein hochaktuelles Thema. Wir von der Kanzlei Dr. Jung und Partner möchten Ihnen hier einiges Wissenswertes näherbringen und stehen Ihnen selbstverständlich auch für weiterführende Fragen zur Verfügung und helfen Ihnen, das geltende Mietrecht durchzusetzen. Der Mietvertrag Zunächst muss ein Mietverhältnis bestehen. Dies beginnt mit Abschluss eines Mietvertrages. Darin verpflichtet sich der Vermieter zur Gebrauchsüberlassung einer Sache, während der Mieter sich an die Zahlung der vereinbarten Summe bindet. Der Vermieter ist damit auch zur Instandhaltung und zur Instandsetzung sowie zu Schönheitsreparaturen verpflichtet. Letztere können jedoch auch an den Mieter übertragen werden, wenn dies im Vertrag vereinbart wurde. Dabei gilt jedoch, dass der Aufwand für Schönheitsreparaturen im Verhältnis zur Mietdauer stehen muss.
Für den Vermieter verlängert sich die Frist nach fünf Jahren Mietzeit auf sechs Monate und nach acht Jahren auf neun Monate. Eine fristlose Kündigung ist ebenfalls für beide Parteien möglich, jedoch nur unter besonderen Umständen. Für Vermieter kommt dazu die Eigenbedarfskündigung in Frage. Unabhängig davon, ob Sie Mieter oder Vermieter sind, unsere Anwälte stehen Ihnen mit ihrem Fachwissen und ihrer Erfahrung zur Seite! Weitere Artikel & Wissenswertes im Mietrecht: Fragen aus dem Mietrecht – Was muss ich bei der Kündigung beachten? Mietvertrag prüfen: 5 Tipps, worauf Mieter achten sollten Ihre Vorteile Erfahrene Fachanwälte Transparente Rechtsberatung Persönliche Beziehung zu Mandanten Verschiedene Rechtsgebiete Unsere Bürozeiten Mo. – Fr. 08 – 13 Uhr Mo., Di., Do., Fr. 14 – 18 Uhr Telefon: 0221 - 968 876 500 Hier finden Sie uns Rechtsanwälte Dr. Jung und Partner Markgrafenstraße 1 51063 Köln
Außerdem helfen wir Ihnen bei der Formulierung von unanfechtbaren Mietverträgen, bei außerordentlichen Kündigungen und bei Schwierigkeiten mit der Nebenkostenabrechnung. Unser Bestreben ist es, eine einvernehmliche Lösung zwischen allen Beteiligten zu erzielen – idealerweise außergerichtlich. Jetzt kompetente juristische Beratung in Anspruch nehmen Greifen Sie auf unsere Kompetenz als Rechtsanwältin für Mietrecht in Köln zurück und vereinbaren Sie jetzt einen Termin für eine Rechtsberatung. Da Frau Senol neben Deutsch auch Englisch und Türkisch spricht, stellen etwaige Sprachprobleme kein Hindernis dar. Wir freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme per Telefon oder E-Mail! Kontakt Sie finden uns am Theodor-Heuss-Ring 18 in 50668 Köln. Gerne können Sie uns vorab auch per E-Mail () oder telefonisch (0221 / 29 00 52-12) kontaktieren. Von Zu Transportvariante: Über Letzte Artikel Das Beratungsspektrum von Rechtsanwältin Hülya Senol deckt das gesamte Familienrecht und Arbeitsrecht in Köln und Umgebung ab.
Mieterhöhung und Mietminderung Die Miete kann unter anderem erhöht werden, um sie an den aktuellen Mietspiegel anzupassen. Nach §558 des Bürgerlichen Gesetzbuches reicht als Begründung aus, dass die Miete unter dem allgemeinen Durchschnitt liegt. Ebenfalls ein typischer Grund für eine Mieterhöhung sind Sanierungs- oder Modernisierungsmaßnahmen. Darunter fallen alle Arbeiten, die die Wohnverhältnisse verbessern oder das Mietobjekt energieeffizienter machen. Der Vermieter ist dabei verpflichtet, die Maßnahmen drei Monate vorher anzukündigen. Der Mieter wiederum hat das Recht, Widerspruch einzulegen. Mietminderungen sind ebenso möglich, insbesondere der Mieter kann einen Anspruch darauf haben. Hier ein paar Gründe, die definitiv zur Mietminderung führen: Heizungsausfall in den Wintermonaten Mäuse in einer Stadtwohnung Kompletter Ausfall der Elektrik Beendigung des Mietvertrages Bei einem unbefristeten Mietvertrag gilt grundsätzlich die Kündigungsfrist von drei Monaten. Für beide Parteien ist zu beachten, dass diese schriftlich eingereicht wird und spätestens am dritten Werktages eines Monats erfolgt.