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de lege agraria: wie ich mein amt als konsul verstehe. Moderatoren: Zythophilus, marcus03, Tiberis, ille ego qui, consus, e-latein: Team ich übersetze zur zeit eine schrift ciceros und würde gerne wissen welche fehler ich dabei mache... bin cicero-neuling und es fällt mir nicht gerade leicht. wär toll wenn mir jm helfen könnte. cicero spricht von der volksversammlung: ich aber werde nicht nur an diesem ort sprechen, wo dies am leichtesten zu sagen ist, sondern im senat selbst, in dem kein ort für dieses wort zu sein schien, sagte ich in jener meiner ersten rede am 1. Übersetzung: de lege agraria II. januar, dass ich ein konsul für das volk sein werde. ich nahm den staat in dieser verfassung am 1. januar an und, bürger von rom, ich bemerke: voll unruhe, voll angst. in dieser war nichts schlechtes, nichts feindliches, das die guten nicht fürchteten und die bösen nicht erwarteten. so das wars. wär echt super toll wenn mir das jm kontrollieren könnte, würd mich total freuen danke im voraus laaara Lara102 von Clemens » Do 3. Mai 2007, 18:50 Es wäre der Sache sicherlich dienlich, wenn du auch den lateinischen Text bringen würdest... Clemens e-Latein Administrator Beiträge: 3842 Registriert: Di 31.
Zum Werk de Lege Agraria Contra Rullum von Marcus Tullius Cicero sind leider noch keine Einträge vorhanden.
Marcus Tullius Cicero (1) Vater des bekannten Redners und Konsuls. Römischer Ritter aus Arpinum. Von seiner Gattin Helvia hatte er die beiden Söhne Marcus und Quintus. 68 gestorben. Tullius Cicero (2) 106 - 43 v. Chr. ; 76 Quaestor in Sizilien, Im Prozess gegen Verres ( 70) glänzt er als Redner. 69 Aedil, 66 Praetor (pro imperio). 63 Konsul ( Catilinarische Verschwörung). 58 - 57 Verbannung. Erste literarische Werke: "de oratore"und "de re publica". 51 Prokonsulat in Kilikien. Im Bürgerkrieg ( 49 Rubicon) setzt er auf den Verlierer Pompeius und erfährt Caesars Milde (clementia). Zweite Phase rhetorischer und philosophischer Werke. Sein Verdienst: Schaffung einer philosophischen Fachsprache im Lateinischen. Nach Caesars Ermordung 14 "Philippica" gegen Marcus Antonius. 43 auf der Flucht ermordet. Cicero de lege agraria übersetzung e. (Vgl. unseren ausführlicheren biographischen Überblick) Reden... (Pro Sex. Roscio, De imperio Cn. Pompei, Pro Cluentio, In Catilinam, Pro Murena, Pro Caelio. ed. Albert Clark)... (Pro Milone, Pro Marcello, Pro Ligario, Pro rege Deiotaro, Philippicae I-XIV.
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offenbar gibt es aber verschiedene lesarten. z. b. ist die stelle im Georges angeführt, allerdings steht dort "cui". und selbst unter dieser annahme gibt es für Georges erklärungsbedarf: er sieht errato (wie später facto) als absolutes (ablativ) an. ("wenn ein fehler gemacht worden ist") steht aber cuius, kann errato kein partizip sein: der genetiv wäre kaum zu erklären. im hinblick auf die anzustrebende konzinnität (errato - facto) ist aber davon auszugehen, dass errato partizip und nicht substantiv ist (facto ist zweifelsfrei partizip). demgemäß wäre m. Cicero de lege agraria übersetzung un. e. "cui" an dieser stelle plausibler. wie auch immer - einen bezug des cuius auf "consulatus" halte ich für nicht wahrscheinlich, zumal sich ein üblicherweise nach dem nächstgelegenen in frage kommenden bezugswort orientiert (> mihi) und obendrein noch ein ganzer (auf cogitatio bezogen) dazwischen steht. Zurück zu Lateinische Philologie Wer ist online? Mitglieder in diesem Forum: 0 Mitglieder und 4 Gäste
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