actionbrowser.com
Nur gleichmäßige Zahlungen können als Leibrente qualifiziert werden. Leistungen, die von Natur aus ungleichmäßig sind (z. B. bei schwankender Bemessungsgrundlage, wie Umsatz und Gewinn), sind stets als dauernde Lasten zu berücksichtigen. »Geborene« dauernde Lasten sind Verpflichtungen zur Beköstigung des Übergebers, zur Übernahme typischer Kosten der Lebensführung (z. Strom, Gas, Wasser, Heizung). Auch Pflegeverpflichtungen sind dauernde Lasten, soweit Aufwendungen hierdurch entstehen (nicht der Wert der eigenen Arbeitsleistung; BFH Urteil vom 22. 1992, X R 35/89, BStBl II 1992, 552). Beerdigungskosten und Grabpflegekosten sind Versorgungsleistungen (BFH Urteil vom 15. 2006, X R 5/04, BStBl II 2007, 160). Bei der Überlassung von Wohnräumen oder einer ganzen Wohnung sind nur die mit der Nutzungsüberlassung tatsächlich zusammenhängenden Aufwendungen als dauernde Last anzusetzen (Rz. 46 des BMF-Schreibens vom 11. 2010, BStBl I 2010, 227). Hierzu gehören insbesondere Aufwendungen für Sachleistungen wie Strom, Heizung, Wasser und Instandhaltungskosten, zu denen der Übernehmer sich verpflichtet hat.
Bei Vertragsschluss nach 2008 können Sie die komplette Rentenzahlung in Höhe von 15. 000 Euro als Sonderausgaben absetzen. Bitte beachten Sie: Keine Sonderausgaben sind reine Unterhaltszahlungen. Diese können Sie in diesem Sinne also nicht absetzen. Das gleiche gilt für Rentenzahlungen, die freiwillig erbracht werden. Hier kommt allenfalls ein Abzug als außergewöhnliche Belastung in Betracht. (2020): Wann sind Rentenzahlungen oder dauernde Lasten als Sonderausgaben absetzbar?
Bis zu welcher Höhe kann ich Renten und dauernde Lasten absetzen? Die Absetzbarkeit von Renten bzw. dauernden Lasten hängt vom Datum des jeweiligen Vertrages ab. Denn mit dem Jahressteuergesetz 2008 wurde die Unterscheidung zwischen Renten und dauernden Lasten aufgegeben (§ 10 Abs. 1a Nr. 2 EStG). Wurde Ihr Vertrag zur Zahlung einer Rente vor 2008 geschlossen, sind Ihre Zahlungen nur in Höhe des Ertragsanteils der Rente absetzbar. In eben dieser Höhe muss der Empfänger der Rente diese aber auch versteuern. Haben Sie den Vertrag später geschlossen, können Sie die Rentenzahlung in voller Höhe als Sonderausgaben abziehen. Auch hier gilt: Der Empfänger der Rente muss die Zahlung in seiner Steuererklärung als "sonstige Einkünfte" deklarieren. Gleiches gilt dann auch für die Zahlung einer dauernden Last. Beispiel Sie erwarben im Jahre 2006 ein Haus. Zum Zeitpunkt des Verkaufs war der Verkäufer 65 Jahre alt. Neben einer Einmalzahlung von 150. 000 Euro vereinbarten Sie außerdem eine jährliche Rente von 15.