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Es entspricht dem Zeichen Nr. 250 für allgemeines Fahrverbot (roter Kreis mit weißer Innenfläche). Im Innenraum des Verkehrszeichen VZ 260 wird jedoch durch ein Motorrad-Piktogramm und ein Pkw-Piktogramm das spezielle Ein- und Durchfahrtsverbot für Kraftfahrzeuge angezeigt. Für ein getrenntes Verbot von Krafträdern oder mehrspurigen Kraftfahrzeugen sowie für Verbote anderer Verkehrsmittel werden dementsprechend die übrigen Verkehrsschilder mit den VZ-Nummern 251 - 261 verwendet. Das Fahrverbot im angezeigten Bereich umfasst alle Abzweigungen, die nur über die gesperrte Straße zugänglich sind. Das Verkehrsschild VZ 260 kann durch eine zeitliche Befristung relativiert werden, z. B. "20. 00 - 06. 00 Uhr". Verbotsschild für mofas auf radwegen fahren. In diesem Fall ist nur für diesen Zeitraum die Ein- und Durchfahrt verboten. Das bedeutet jedoch nur ein Fahrverbot, kein Parkverbot. Verkehrsteilnehmer, die innerhalb der erlaubten Zeiten in die gesperrte Straße einfahren, dürfen auch während der gesperrten Zeiten weiterhin parken. Anders als die allgemeinen Verkehrsschilder gilt das Verkehrszeichen VZ 260 "Verbot für Krafträder und mehrspurige Kraftfahrzeuge" ausschließlich für die angezeigten Kraftfahrzeuge.
Verkehrszeichen (253) - StVO Verbot für Kraftfahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 3, 5 t, einschl. ihrer Anhänger und Zugmaschinen, Aluminium: 2mm Retroreflektierend RA1 ausgerüstet Zum Artikel Artikel vergleichen Verkehrszeichen (260) - StVO Verbot für Krafräder, auch mit Beiwagen, Kleinkrafträder und Mofas, sowie für Kraftwagen und sonstige mehrspurige Kraftfahrzeuge Verkehrszeichen (262) - Verbot für Fahrzeuge über angegebenes tatsächliches Gewicht mit Angabe des Gewichtes nach Wahl Bitte geben Sie unten das gewünschte Gewicht ein Zum Artikel Artikel vergleichen
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