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Ein alter Anspruch erlischt nämlich mit dem Entstehen eines neuen Anspruches ( §161 Abs. 1 S. 1 SGB III). Aber genau an dieser Stelle greift jetzt der sog. Bestandsschutz (siehe § 151 Abs. Meldung beim Arbeitsamt für einen Monat zwischen zwei Vollzeit-Jobs? (Arbeit, Job, Krankenversicherung). 4 SGB III). Dieser besagt, dass sich die Höhe des Arbeitslosengelds nicht ändert, wenn man zwischenzeitlich weniger verdient hat. Der Bestandsschutz gilt aber nur innerhalb von zwei Jahren und zwar nach dem letzten Tag, an dem Leistungen von der Agentur bezogen worden sind. Zwei kleine Hinweise sollte man aber trotzdem noch berücksichtigen: Die Höhe des ursprünglichen ALGs kann trotzdem verändert werden, wenn sich zwischenzeitlich die persönlichen Bedingungen geändert haben. Typisches Beispiel wäre die Steuerklasse. Durch den Bestandsschutz ist nämlich nur das Bemessungsentgelt geschützt. Die weitere Umrechnung in das pauschlierte Nettoentgelt und dann in das Leistungsentgelt kann also durchaus abweichen. Eine weitere Änderung kann sich ergeben, wenn der Arbeitslose künftig nur noch in Teilzeit arbeiten möchte.
Andererseits geht es bei dir ja eh nur um einen Monat. Ich gehe davon aus, dass du pflichtversichert in der GKV bist (also nicht über der Beitragsbemessungsgrenze) Hier gibt es den Grundsatz der Nachversicherung, will heissen Du bist nach Ende einer sozpfl. Tätigkeit noch einen Monat in der Krankenversicherung nachversichert. Wenn somit dein AV am 31. 05 endet und Du am 01. 07 wieder neu zu arbeiten beginnst, liegt in der KV unterunterbrochener Schutz vor. Wegen der Rente würde ich mich nicht beim AA melden, da 4 Wochen nicht wirklich was bringen. Musst selber abwägen - aber ich würde es mir schenken. Für 1 Monat arbeitslos melden? (Arbeit). Ansonsten wenn du dich meldest: Spätestens 7 Tage nach Ausspruch der Kündigung durch Dich. Sonst gibt's wieder weniger Kohle. - Aber bei Dir eh ned relevant. Papst #5 Nur mußt Du dich SOFORT arbeitslos melden, sonst hagelt es Abzüge... Und Dich auf Nachfragen dieses genial organisierten Apparates namens "Arbeitsagentur" vorbereiten, wenn die dir nach sechs Monaten Arbeit mal wieder ein Beratungsgespräch anbieten...
#1 Hallo zusammen, ich spiele gerade mit dem Gedanken, meinen Job zu wechseln. Jetzt überlege ich, welche Nachteile es für mich hat, mir zwischen den beiden Jobs zwei bis drei Monate Auszeit zu gönnen und zu reisen. Beispielsweise wenn ich zum Dezember 2019 kündige, dann aber den folgenden Job erst im März 2020 antrete. Ich wäre in diesem Fall also für zwei Monate arbeitslos. Welche Nachteile (außer natürlich dem fehlenden Erwerbseinkommen für zwei Monate) hätte dies langfristig gesehen (Rente, Steuern,... 1 monat arbeitslos zwischen 2 jobs in philadelphia. )? Ich hoffe die Frage ist nicht zu blöd LG #2 Hallo. Steuerlich sehe ich bei dem Plan keine Fallstricke. Ggf. besteht dann für einen Teil des Jahres ein Einkommen mit Progressionsvorbehalt, aber da wir über einen eher kurzen Zeitraum sprechen, dürften sich die Verwerfungen in der Steuererklärung in Grenzen halten. Aus Alg I werden Beiträge zur Rentenversicherung gezahlt, die 80% des Bemessungsentgeltes entsprechen. Will heißen, vorher 2000 EUR brutto, dann im Alg I-Bezug rententechnisch 1600 EUR brutto.
Eine Versicherung nach § 10 hat Vorrang vor dem Leistungsanspruch nach Satz 1. Wegen AG... naja, der Grund ist eigentlich nur "Bock auf was Neues". Allerdings muss ich für den neuen Job auch noch viel erledigen, was VOR dem Arbeitsantritt zu machen ist. Alleine ca. 1 monat arbeitslos zwischen 2 jobs online. 3 Wochen Aufwand für Trainings, das bekomme ich mit meinem mickerigen Resturlaub einfach nicht hin. Und privat ist auch noch viel zu regeln, weil es dann für längere Zeit ins Ausland geht. Hm, vielleicht sollte ich einfach mal beim Amt vorsprechen - wobei ich mir da keine Hoffnung mache, dass die 'in meinem Sinne' antworten/entscheiden. #4 "Bock auf was Neues" wird vermutlich kein triftiger Grund sein, sodass du wegen "selbst gekündigt" eine Sperre bekommen wirst. Ein Monat "Pause" zwischen den beiden Jobs klingt doch generell super. Wie gesagt, ruf einfach mal bei deiner Krankenkasse an und schildere denen dein Vorhaben. Das mit der Nachversicherungspflicht sollte auch bei dir greifen, sodass du um die Kosten der Freiwilligenversicherung herum kommst.
Erhältst du ein "aufstockendes" ALG II, wird dir die Differenz zwischen deinem ALG I und dem, was dir an ALG II zusteht, ausbezahlt. Wenn du noch unter 25 Jahren bist, bei deinen Eltern wohnst oder verheiratet bzw. in einer Partnerschaft lebst, wird auch das Einkommen / Vermögen deiner Eltern bzw. deines Partners / der Partnerin geprüft. Meistens verliert man hier den Anspruch auf ALG II, da auf eine Unterstützung durch die jeweiligen Personen gesetzt wird. Wann, wo und wie beantragst du Arbeitslosengeld? Sobald dir bewusst wird, dass du wahrscheinlich nicht von deinem Arbeitgeber nach der Ausbildung übernommen wirst oder du einfach keine passende Alternative findest, solltest du dich sofort persönlich bei der Bundesagentur für Arbeit arbeitslos melden und Arbeitslosengeld beantragen. Nach mehreren Monaten arbeitslos melden | Erwerbslosenforum Deutschland (Forum). Nur so erhältst du einen Anspruch auf dieses. Das kannst du z. B. auch telefonisch über die bundesweite Servicenummer 0800 4 5555 00 oder online erledigen. Je früher du dich bei der Arbeitsagentur meldest, umso schneller kann dein Antrag bearbeitet werden und rechtzeitig mit einem Vermittler die nächsten Schritte abgesprochen werden.