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Der Vertrag sollte in jedem Fall eine förmliche Abnahme des Gemeinschaftseigentums und des Sondereigentums durch Erstellung eines schriftlichen Abnahmeprotokolls vorsehen. Der Käufer ist gut beraten, wenn er sich dabei der Hilfe eines kompetenten Sachverständigen seines Vertrauens bedient (Architekt, Bauingenieur, sonstiger Bausachverständiger). Während die Abnahme des Sondereigentums in der Regel keinen Schwierigkeiten begegnet, sind mit der Abnahme des Gemeinschaftseigentums häufig tatsächliche und rechtliche Probleme verbunden. Dies resultiert aus der unterschiedlichen Interessenlage beim Bauträger einerseits und beim Käufer andererseits: Der Bauträger hat, insbesondere wegen der an die Abnahme des Gemeinschaftseigentums und des Sondereigentums anknüpfenden Verjährungsfristen der Gewährleistungsansprüche, Interesse an einer möglichst gleichzeitigen und einheitlichen Abnahme des Gemeinschaftseigentums durch die Käufer aller Wohnungen. Abnahme des Gemeinschaftseigentums beim Erwerb vom Bauträger. Der Käufer dagegen hat Interesse an einer aus seiner Sicht sicheren, d. h. grundsätzlich in seiner Regie durchzuführenden Abnahme – z.
26. 03. 2021 Eine von einem Bauträger in Allgemeinen Geschäftsbedingungen eines Erwerbsvertrags verwendete Klausel ist nicht nur dann unwirksam, wenn die Abnahme des Gemeinschaftseigentums durch den Bauträger selbst als Erstverwalter erfolgen kann, sondern auch dann, wenn die Abnahme durch einen Sachverständigen ermöglicht wird, der durch den Bauträger selbst oder eine in seinem Lager stehende Person benannt und beauftragt wird. Problem/Sachverhalt Entscheidungen über die (Un-)Wirksamkeit von Klauseln zur Abnahme des Gemeinschaftseigentums durch den Bauträger als Erstverwalter, einen Sachverständigen, den TÜV oder einen Abnahmeausschuss in von Bauträgern gestellten Erwerbsverträgen gehören zu den "Klassikern" des Bauträgerrechts. Checkliste Bauabnahme Eigentumswohnung | Abnahme. In der Regel werden derartige Klauseln wegen unangemessener Benachteiligung der Erwerber von den Gerichten "gekippt" (z. B. OLG Frankfurt, IBR 2020, 593). In dem vom OLG Brandenburg zu entscheidenden Rechtsstreit war in § 10 Abs. 1 der Erwerbsverträge vorgesehen, dass die Abnahme sämtlicher Leistungen durch die Erwerber erfolgt.
Dabei sollte darauf geachtet werden, dass nach dem Abnahmetermin eine Kopie des erstellten Protokolls beim Bauherren verbleibt. Ansprüche wegen Mängeln müssen innerhalb der Gewährleistungsfrist von fünf Jahren ab Abnahme geltend gemacht werden, notfalls auch gerichtlich. Im Konfliktfall Rechtsrat einholen. Rechtzeitig vor Ablauf der fünfjährigen Gewährleistungsfrist sollte der Bauherr eine Überprüfung des Objektes mit Unterstützung eines Sachverständigen veranlassen. Weitere Ratgeber zum Neubau Baumängel Baumängel verzögern die Fertigstellung des Eigenheims und können unter Umständen teuer werden. Wie können Bauherren Mängel frühzeitig erkennen und welche Rechte haben sie, wenn Mängel auftreten? Weiterlesen Baumängel Bauvertrag Ein Bauvertrag regelt die Rechte und Pflichten der Vertragsparteien beim Hausbau. Was muss im Vertrag stehen, wie ist er aufgebaut und worauf sollte man bei der Bau- und Leistungsbeschreibung achten? Weiterlesen Bauvertrag
Das war es, was Ralf W meinte. #12 Der Mangel muss konkret als solcher bezeichnet werden. mit folgender Formulierung: "Es besteht im Zimmer xy eine unzulässige, vermeidbare Wärmebrücke im Anschlussbereich zwischen der Außenwand und der Decke. " Du solltest dir schon rechtzeitig vor der Abnahme klar sein, welche Mängel bestehen und dementsprechend gerügt werden müssen. Wenn du einen Anwalt aufsuchst, wird er dir deine Frage, ob es dort eine unzulässige, vermeidbare Wärmebrücke gibt und ob das einen Mangel darstellt, ohne die technische Expertise eines SV auch nicht beantworten können. Einfach irgendwelche Verdachtsmängel in Blaue hinein im Abnahmeprotokoll zu rügen, ohne zu wissen, ob es wirklich Mängel sind, ist der falsche Weg. Der BT ist nicht verpflichtet, den Nachweis, dass dort keine Wärmebrücke vorhanden ist, durch die Vorlage von Unterlagen zu führen. Die Kosten hierfür trägst du, falls sich dabei herausstellen sollte, dass der von dir behauptete Mangel nicht vorliegt. Alles anzeigen Vielen Dank Ralf für deine Nachricht.