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Rehabilitationsträger für die Erbringung von Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben können gemäß § 6 SGB IX sein: die Bundesagentur für Arbeit (zuständig in den ersten 15 Versicherungsjahren); bei jungen Menschen vor der beruflichen Erstausbildung die Träger der gesetzlichen Unfallversicherung (z. Berufsgenossenschaften, Unfallversicherungsträger der öffentlichen Hand), wenn die Behinderung durch einen Arbeitsunfall im Betrieb, einen Unfall in der Schule oder auf dem Weg dorthin entstanden ist oder im Fall einer Berufskrankheit die Träger der gesetzlichen Rentenversicherung (z.
Berufliche Reha (LTA) | Ihre Vorsorge Ziel der Beruflichen Rehabilitation Für die meisten Menschen ist Arbeit neben Gesundheit das höchste Gut. Sie wollen arbeiten, auch wenn sie dabei Unterstützung brauchen. Die berufliche Rehabilitation der Deutschen Rentenversicherung – auch "Leistungen zur Teilhabe" ( LTA) genannt – zeigt dafür viele Wege auf. Der Name deutet es an: Die berufliche Reha beinhaltet zahlreiche unterschiedliche Leistungen von Hilfsmitteln bis hin zu beruflichen Qualifikationsangeboten. Neubeginn im Arbeitsleben ist der Leitgedanke bei allen Angeboten zur beruflichen Rehabilitation: Neubeginn am angestammten Arbeitsplatz, Neuausrichtung in anderen Berufsfeldern durch eine Umschulung oder Entwicklung ganz neuer beruflicher Chancen durch Selbstständigkeit. Die berufliche Reha verfolgt somit mehrere Ziele: Wer einen Arbeitsplatz hat, soll diesen trotz Krankheit oder Behinderung möglichst behalten können. Dank der Reha -Maßnahmen sollen bei der Umschulung auch die Neigungen und Fähigkeiten des Betroffenen berücksichtigt werden können.
Sie können die bisherige Tätigkeit nicht mehr ausüben oder die berufliche Ersteingliederung ist ohne Unterstützung nicht möglich. Im Übrigen gibt es je nach Art der beantragten Leistung spezielle Voraussetzungen. Einige Leistungen richten sich beispielsweise nur an schwerbehinderte und diesen gleichgestellten behinderten Menschen (§ 151 SGB IX). Die Voraussetzungen für die Förderung werden durch Fachkräfte der Rehabilitationsträger (z. Bundesagentur für Arbeit, gesetzliche Rentenversicherung) und der Integrationsämter geprüft. Verfahrensablauf Beratung und Information in allen Fragen zur Beschäftigung schwerbehinderter Menschen führen in erster Linie die Rentenversicherung, die Agenturen für Arbeit und ggf. die Integrationsämter durch. Kostenträger ist im Rahmen der Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben der zuständige Rehabilitationsträger oder im Rahmen der Begleitenden Hilfe im Arbeitsleben das Integrationsamt. In jedem Fall müssen Sie einen Antrag auf Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben beim zuständigen Rehabilitationsträger bzw. beim Integrationsamt stellen.
Oft müssen sie dabei jedoch besondere Barrieren überwinden. Ziel der Förderung ist es, die Erwerbsfähigkeit auf Dauer zu sichern. Die Leistungen umfassen Geld- und Sachleistungen an behinderte oder von Behinderung bedrohte Menschen sowie Zuschüsse an Arbeitgeber. Die möglichen Leistungen sind in §§ 49 bis 63 SGB IX normiert. Die Leistungen an schwerbehinderte oder von Behinderung bedrohte Menschen umfassen gemäß § 49 Abs. 3 und Abs. 8 i. V. m. § 185 Abs. 3 SGB IX insbesondere: Hilfen zur Erhaltung oder Erlangung eines Arbeitsplatzes einschließlich Leistungen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung, z.
Wenn die Einschränkungen durch eine Behinderung so gravierend sind, dass der allgemeine Arbeitsmarkt für den Betroffenen verschlossen ist, bietet die Rentenversicherung auch berufsfördernde Maßnahmen für den besonderen Arbeitsmarkt der Werkstätten für behinderte Menschen an. Bei der Auswahl der Leistungen werden individuelle Faktoren wie Eignung, Neigung und bisherige Tätigkeit berücksichtigt. Alle Maßnahmen sollen im Wohnort oder wohnortnah stattfinden. Weitere Informationen Bei Fragen zur Rehabilitation können Sie sich an die Service- und Beratungsstellen der Deutschen Rentenversicherung wenden. Wo die nächste Stelle in Ihrer Nähe ist, erfahren Sie auf der Internetseite. Sie können Ihre Frage auch in unserem Expertenforum posten. Antworten erhalten Sie von Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung. Artikel zum Thema Eine Initiative der Eine Initiative der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung und der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See
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