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Tatsächlich muss Diebstahl am Arbeitsplatz nicht in jedem Fall sofort eine fristlose Kündigung nach sich ziehen. Handelt es sich um minder schwere Fälle oder ein einmaliges Vergehen, ist der Arbeitgeber jedoch dazu berechtigt, den Arbeitnehmer abzumahnen. Urteile wegen diebstahl von signaleinrichtungen im. Nicht selten werden Fälle, in denen es um Abmahnungen wegen Diebstahl im einstelligen oder niedrigen zweistelligen Bereich geht, auch vor dem Arbeitsgericht verhandelt. Über einige solcher Fälle, etwa das Einbehalten eines Pfandbons, wurde auch bereits in den Medien berichtet, einhergehend mit der Frage, ob es einen Mindestwert gibt oder geben sollte, ab dem bei einem Diebstahl am Arbeitsplatz überhaupt erst eine Abmahnung gerechtfertigt wäre. Arbeitsrechtliche Abmahnung wegen Diebstahl als Folge Eine Abmahnung muss sich stets auf einen konkreten Sachverhalt berufen. Durch die Abmahnung soll der Arbeitnehmer auf ein Fehlverhalten hingewiesen werden, um dieses in Zukunft unterlassen zu können. Für den Wiederholungsfall wird ihm zudem die Möglichkeit der Kündigung in Aussicht gestellt.
Die Umstände dafür muss der Arbeitgeber jedoch im Prozess beweisen. Vorliegend war dies dem Arbeitgeber aus Sicht der Richter nicht gelungen. Keine Verwertung heimlicher Videoaufnahmen aus dem Warenlager Der Eingriff in das allgemeine Persönlichkeitsrecht des Arbeitnehmers durch eine verdeckte Videoüberwachung muss nach § 26 BDSG dem Verhältnismäßigkeitsgrundsatz entsprechen. Für das Gericht stand der Verwertung der Screenshots wie auch der Videosequenz im konkreten Fall entgegen, dass der Mitarbeiter mit der Verwertung der Aufnahmen nicht einverstanden war und der Arbeitgeber vorher nicht die Möglichkeiten ausgeschöpft hatte, den Verdacht so weit wie möglich aufzuklären. Für das Gericht blieb daher nur ein Tatverdacht übrig, aber kein Tatbeweis. Abmahnung wegen Diebstahl: Folgen für Arbeitnehmer. Voraussetzungen für Verdachtskündigung lagen nicht vor Auch der dringende, auf objektive Tatsachen gestützte Verdacht einer schwerwiegenden Pflichtverletzung kann ein wichtiger Grund gemäß § 626 BGB für eine außerordentliche Kündigung sein. Das setzt aber nicht nur hinreichende Verdachtsmomente gegen den Arbeitnehmenden sowie seine Anhörung vor der Kündigung voraus – als Kündigungsgrund kann das Gericht im Prozess zudem nur berücksichtigen, was der Arbeitgeber auch gegenüber dem Betriebsrat im Rahmen der Anhörung nach § 102 BetrVG als solchen geltend gemacht hat.
Zudem lehnt das Bundesarbeitsgericht nach wie vor ab, nach dem Wert der entwendeten oder unterschlagenen Sache zu unterscheiden und eine untere Wertgrenze zu ziehen. Denn unabhängig vom Wert der Sache begeht der Arbeitnehmer eine strafbare Handlung, die nach diesen Grundsätzen selbst bei einem Wert von weniger als 5, 00 € nicht akzeptabel ist und daher auch nicht durch eine Wertgrenze für das Arbeitsrecht faktisch legalisiert werden kann. So bleibt es nach der Rechtsprechung des BAG dabei, dass auch das Stehlen einer Kleinigkeit den Tatbestand des Diebstahls darstellt und den Verlust des Arbeitsplatzes zur Folge haben kann. 5. Urteile wegen diebstahl der gedenktafel im. Auch "Müll" darf nicht gestohlen werden Selbst dann, wenn der Arbeitgeber Ware bereits abgeschrieben hat, darf diese nicht vom Arbeitnehmer mitgenommen werden. In einem vom Bundesarbeitsgericht entschiedenen Fall hatte eine Mitarbeiterin 62 Minifläschchen Alkohol und zwei angebrochene Rollen Küchenpapier entwendet. Es war zwar vorgesehen, dass diese Waren entsorgt werden.
Der nicht vorbestrafte Angeklagte räumte ein, von 21. mit 27. 2019 in insgesamt 12 Fällen zu verschiedensten Tages- und Nachtzeiten mit einem von ihm unrechtmäßig erlangten Schlüssel in einen Shishaladen im Münchner Bahnhofsviertel, die früher einem Bekannten gehört hatte, eingedrungen zu sein und dort jeweils Tabak im Wert zwischen 150, 10 und 2. 398 Euro, insgesamt 9. 301, 30 Euro... Lesen Sie mehr Landesarbeitsgericht Düsseldorf, Urteil vom 14. 2021 - 5 Sa 483/20 - Kündigung wegen Entwendens von Desinfektionsmittel rechtmäßig Auch keine vorherige Abmahnung erforderlich Das Landesarbeitsgericht Düsseldorf hat die fristlose Kündigung eines Mitarbeiters, der ein Liter Desinfektionsmittel entwendet hatte, auch ohne vorherige Abmahnung als rechtmäßig angesehen. Der Kläger war seit dem Jahr 2004 bei einem Paketzustellunternehmen, der Beklagten, als Be- und Entlader sowie Wäscher für die Fahrzeuge beschäftigt. Urteile wegen diebstahl witterungsschutz. Die Wäsche der Wagen erfolgte in Nachtschicht mit sechs bis sieben Kollegen, wobei der Kläger seinen Wagen in der Nähe des Arbeitsplatzes abstellen konnte.
Auf die Revision des Angeklagten wird das Urteil des Landgerichts Köln vom 17. August 2015, soweit es ihn betrifft, im Rechtsfolgenausspruch und im Ausspruch über den Vorwegvollzug der Gesamtfreiheitsstrafe, aufgehoben.
.. weitergehende Revision wird verworfen.