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War der Verstorbene selbst Empfänger von Sozialleistungen, dann ist das örtliche Sozialamt zuständig, von dem der Verstorbene bis zuletzt Leistungen erhalten hat. Ansonsten ist das Sozialamt zuständig, in dessen Bereich der Sterbeort liegt. Wenn jemand verstirbt, der Leistungen des Jobcenters erhielt, ist für den Antrag auf Übernahme der Bestattungskosten das Sozialamt des Sterbeortes zuständig. Zur Tragung der Bestattungskosten sind die Verwandten des Verstorbenen gesamtschuldnerisch verpflichtet. Wenn keiner der Verpflichteten finanziell in der Lage ist, die Kosten der Bestattung zu tragen, können sie einen Antrag auf Übernahme der Bestattungskosten aus Sozialhilfemitteln nach § 74 Sozialgesetzbuch XII (SGB XII) stellen. Es werden nur die Kosten übernommen, die unmittelbar der Bestattung dienen, nicht Kosten für Todesanzeigen, Trauerfeier oder Anreisekosten. Rhein-Kreis Neuss: Ordnungsamt. Im allgemeinen werden also die Kosten für eine einfache Bestattung übernommen. Das Einkommen wird vom Sozialamt geprüft. Die Einkommensgrenze nach § 85 SGB XII setzt sich wie folgt zusammen: Es steht ein Grundbetrag in Höhe vom zweifachen Regelsatz der Grundsicherung der Regelbedarfsstufe 1 zu.
Wenn ja, sind dann ja alle Erben in einer Erbengemeinschaft. Wie kommt meine Frau dann, als einzelne Person, an ihren Anteil? Vielen Dank für Ihre Unterstützung:-) # 1 Antwort vom 28. 2022 | 16:32 Von Status: Unbeschreiblich (42518 Beiträge, 15198x hilfreich) einen Gesamterbschein zu 1/1 beantragt Was ist damit gemeint? Es gibt entweder einen gemeinschaftlichen Erbschein, in dem alle Erben aufgeführt sind oder einen Teilerbschein, in dem nur ein Erbe oder ein teil der erben aufgeführt sind. Wenn ja, sind dann ja alle Erben in einer Erbengemeinschaft. Es sind sowieso alle Erben in der Erbengemeinschaft unabhängig davon, wie die Erbscheine nun ausgestellt werden. Wie kommt meine Frau dann, als einzelne Person, an ihren Anteil? Indem sie sich mit den anderen Erben über die Aufteilung des Erbes einigt. Antrag auf übernahme von bestattungskosten pdf scan. Den Service des Erbenermittlers wollte Deine Frau ja offenbar nicht nutzen. Somit muss sie sich jetzt um alles selbst kümmern. Das übrigens kein Vorwurf sein, denn die Honorarforderungen von Erbenermittlern sind häufig so hoch, dass es sinnvoll sein kann, die Sache selbst in die Hand zu nehmen.
3 Minuten Fußweg). Hinweis zur Arbeitszeit Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Rhein-Kreises Neuss haben in der Regel gleitende Arbeitszeit. Sie erreichen Ihren Ansprechpartner am besten während der Kernzeiten: montags bis donnerstags 09:00 bis 12:00 Uhr 13:30 bis 15:30 Uhr freitags 09:00 bis 12:00 Uhr Bitte berücksichtigen Sie, dass einige Ämter spezielle Öffnungszeiten haben. Wir empfehlen Ihnen insbesondere außerhalb der vorgenannten Kernzeiten eine telefonische Terminabsprache. Rhein-Kreis Neuss: Neue Fitness-Parks errichtet: Badesaison startet am Kaarster und Nievenheimer See. So vermeiden Sie unnötige Wege und Wartezeiten. Abteilungen / Dienststellen