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Bürgermeister werden direkt gewählt. Die Amtszeit eines Bürgermeisters beträgt zwischen fünf und sieben Jahren. Dies ist abhängig vom jeweiligen Bundesland. Es kann bei Bürgermeisterwahlen zwei Wahlgänge geben. Bürgermeisterwahl in Bad Königshofen: Thomas HEBLING (CSU) bekam 57,94 % // Osthessen|News. Im ersten Wahlgang entscheidet die absolute Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen. Erreicht kein Kandidat diese Mehrheit, wird eine Neuwahl notwendig. Hierbei können entweder alle Kandidaten, die beim ersten Wahlgang bereits dabei waren, wieder antreten oder nur die beiden Kandidaten, die die meisten Stimmen erhalten haben. Auch hier ist es von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich. Neue Kandidaten dürfen allerdings bei beiden Stichwahlarten nicht mehr hinzukommen. Bei der Stichwahl entscheidet die einfache Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen. Kommt es zu einer Stimmengleichheit entscheidet in der Regel das Los.
Bürgerpolitik statt Parteipolitik …dann wird alles besser! Unser Wahlprospekt –> hier Wähle deshalb am 16. 2014 die LISTE 10 MUSTERSTIMMZETTEL 2014 zur Kommunalwahl in Bad Königshofen –> hier Bei den Gemeinde- und Landkreiswahlen in Bayern werden rund 39. 000 kommunale Mandatsträger für grundsätzlich sechs Jahre gewählt; in den Gemeinden die ersten Bürgermeister oder Oberbürgermeister und die Gemeinderäte, in den Landkreisen die Landräte und Kreistage. Die Bürgern wählen in allgemeiner, gleicher, unmittelbarer, freier und geheimer Wahl. Das Innenministerium betreut diese Kommunalwahlen. Ausländische Bürger der Europäischen Union sind unter den gleichen Voraussetzungen wie Deutsche aktiv wahlberechtigt. Wie wird gewählt? Bei der Wahl der ersten Bürgermeister beziehungsweise Oberbürgermeister und der Landräte hat jede stimmberechtigte Person jeweils eine Stimme. Gewählt ist, wer mehr als die Hälfte der abgegebenen gültigen Stimmen, also die absolute Mehrheit, erhält. Für die Wahl der Gemeinderatsmitglieder und Kreistagsmitglieder hat jede stimmberechtigte Person grundsätzlich so viele Stimmen wie Gemeinderatsmitglieder und Kreisräte zu wählen sind.