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In diesem Zusammenhang ist auch die jeweilige Aufenthaltserlaubnis bzw. Grenzgängerbewilligung zu beachten. Wer hilft Grenzgängern bei der Steuererklärung? Eine Steuererklärung zu erstellen ist schon als in Deutschland tätiger Arbeitnehmer keine einfache Angelegenheit. Als Grenzgänger in die Schweiz wird die Steuererklärung nochmals aufwendiger. Viele Steuerberater an der Schweizer Grenze sind daher mit Mandanten ausgelastet und nehmen nur vereinzelt noch neue Kunden auf. Doch gerade als Grenzgänger ist eine fachliche Hilfe wichtig. Eine Alternative zum Steuerberater sind digitale Helfer in Form von Steuererklärungssoftware. Merkblätter, Formulare und Informationen - Kanton Aargau. Mit diesen Tools können Sie Ihre eigene Steuererklärung Schritt für Schritt erstellen und an das Finanzamt übermitteln. Doch Vorsicht: diese Programme bieten nur eine Hilfe bei der Erstellung der Dokumente und zeigen Ihnen, was notwendig ist. Sie ersetzen nicht vollständig einen professionellen Steuerberater. Bei Zasta haben Sie den Vorteil, dass Sie hierüber direkt Kontakt zu Top-Steuerberater bekommen.
Weitere Einzelheiten finden Sie in einer Verständigungsvereinbarung (siehe unter weiterführende Links). Beachten Sie: Keine Anwendung findet die Grenzgängerregelung jedoch bei Bezügen aus öffentlichen Kassen. Weitere Informationen finden Sie im nächsten Abschnitt "Bezüge aus öffentlichen Kassen (Art. 14)". Um als Grenzgängerin oder Grenzgänger vom Steuerabzug am Arbeitsort freigestellt zu werden, müssen Sie folgende Formulare einreichen, die Sie im Internet oder bei Ihrem Finanzamt erhalten: In Frankreich ansässige Grenzgänger nach Deutschland: Das Formular 5011 (ausgefüllt durch die Arbeitskraft, den Arbeitgeber und das Wohnsitzfinanzamt) wird an das deutsche Finanzamt des Arbeitgebers weitergeleitet. Ansässigkeitsbescheinigung für grenzgaenger. In Deutschland ansässige Grenzgänger nach Frankreich: Das Formular S2-240 (ausgefüllt durch die Arbeitskraft, den Arbeitgeber und das Wohnsitzfinanzamt) wird an das französische Finanzamt weitergeleitet. Zuletzt geändert am 01. 03. 15a Voraussetzung für die Grenzgängereigenschaft ist, dass die betreffenden Personen im einen Staat ansässig sind und im anderen Staat arbeiten und in der Regel täglich an ihren Wohnsitz zurückkehren.