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Wenn man´s nicht aufführt, steht´s halt nicht da... Bin jetzt doch sehr am Zweifeln. Und dann ist da ja nicht nur die medizinische Seite, dann kommt ja auch noch der RA mit der juristischen... Wie sagt man´s am Besten? In welchem Umfang? Habt ihr da ein paar Tipps für mich? Evtl. einfach eine Tabelle? Ohne viele Erklärungen? Oder doch mit mehr Erklärungen, damit auch wirklich jeder versteht, um was es geht (weil es eben doch kompliziert ist? ) Stehe gerade etwas auf dem Schlauch... Stellungnahme sachverständigengutachten master in management. Bin dankbar für jede Hilfe! Viele Grüße Rudinchen #2 Stellungnahme Hallo Rudinchen, hier ein paar Tipps. Also, zunächst fast Du die Kernaussagen des vorliegenden Gutachtens zusammen, zitierst die Grundlagen, die der Gutachter als Grundlage seiner Kernaussagen genutzt hat und stellst anschließend Unstimmigkeiten fest. Zuviel schreiben wäre nicht wirklich gut, da Richter allgemein sich keine Mühe machen, alles zu lesen. Am besten ist es, wenn Du als Übersicht tabellarisch gegenüber stellst, was der Gutachter berücksichtig hat und was nicht.
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Je mehr auch der Anwalt von der medizinischen Seite versteht, um so besser kann er den Gutachter beispielsweise vor Gericht befragen, wenn es dazu kommen sollte. Das vielleicht mal an ersten Überlegungen dazu. Ich kann mir gut vorstellen, dass so eine Gegendarstellung ein großer Berg Arbeit ist und ich wünsche Dir, viel Erfolg für deren Bewältigung. sachsblau #11 Hi, wir hatten 24 Din A 4 Seiten Gegendarstellung, weil der GA sehr viel gelogen hat und Texte aus Arztberichten zitierte, die überhaupt nicht vorhanden waren, Tatsachen einfach wegließ und und und. Stellungnahme sachverständigengutachten master class. Der absolute Oberklopper war dann, daß das Gericht beim GA nachfragte, wieso er nicht angegeben hätte, daß meine Mum ihm sagte wie sie tum Zeitpunkt des Unfalls am Steuer saß. Wo habt ihr denn eure Hände, wenn ihr an einer roten Ampel steht und zum schnellen weiterfahren bereit seid. Das würde mich wirklich interessieren, denkt mal darüber nach, denn eskann bei einem Auffahrunfall für die Verletzungen entscheident sein, ist das nicht so RekoBär?
Dem Berufungsgericht standen hierzu die ergänzende Stellungnahme des bisherigen gerichtlichen Sachverständigen zu den gegenteiligen Privatgutachten oder die Einholung eines weiteren Gutachtens zu Gebote (§§ 422 III, 412 I ZPO). Von einer dieser Möglichkeiten hätte das Berufungsgericht mithin Gebrauch machen müssen ( BGH NJW 1997, 1638; NJW-RR 1993, 1022 m. w. § 11 Das Sachverständigengutachten im Zivilprozess / II. Behandlung widersprechender Gutachten | Deutsches Anwalt Office Premium | Recht | Haufe. N. ; NJW 1992, 1459 m. ), zumal die Klägerseite entsprechende Anträge gestellt hatte. Diese Notwendigkeit entfiel nicht deshalb, weil lediglich ein Privatgutachten zu berücksichtigen war. Bei jeder widersprüchlichen Begutachtung kann Anlaß zu Zweifeln bestehen, ob eine ausreichende Grundlage für die Überzeugungsbildung gegeben ist, weshalb es bezüglich der Aufklärungspflicht des Tatrichters regelmäßig keinen Unterschied macht, ob Widersprüche innerhalb der Begutachtung durch einen Sachverständigen, zwischen mehreren gerichtlichen Sachverständigen oder zu einem von einer Partei vorgelegten Gutachten nachzugehen ist (BGH NJW 1991, 749; NJW 1996, 1597; NJW-RR 1994, 219). "
#1 Hallo, so, nun steht der nächste Schritt an - die Gutachten liegen soweit vor, die Stellungnahmen müssen geschrieben werden... Die juristische Seite macht unser RA, klaro. Nur leider hat der Gute - genau wie ich - nicht Medizin studiert. Deshalb fällt die medizinische Seite mehr oder weniger auf mich zurück (weil´s halt doch kompliziert ist... und ich anscheinend doch mehr "Medizin" kann als der RA). Nur: wie schreibt man´s? Kurz und knackig, dafür aber für den Laien nicht allzu verständlich? Gutachterliche Stellungnahmen - Main KFZ Gutachter (Ingenieur Büro Erkan Bekar) in Frankfurt am Main. Und der Laie, der es ja verstehen soll, ist ja der Richter, der ja genauso wenig Medizin studiert hat wie unsereins und der Anwalt. Also schreibt man schön ausführlich, erklärt alles gut, fügt noch das eine oder andere Bildchen ein und eine schöne Literaturliste und riskiert, dass alle beim Lesen einschlafen? Es ist leider so - wie bei vielen von euch, dass einiges anzuführen, auszuführen, zu erklären ist, dass etliche Befunde nicht berücksichtigt wurden usw. usw. Wenn man das alles aufführt und erklärt, wird´s halt nicht wenig...
Wie Du schon schriebst, der Richter ist ein Laie auf der med. Basis, deswegen ist das gut zu Wissen, ob es anderer versteht was Du/Ihr geschrieben habt. VG Micha1213 #8 Danke, das sind noch mal gute Tipps. Bei uns ist das Problem, dass die erstbehandelnden Ärzte eine etwas "schlampige" Dokumentation betrieben haben, sodass die Gutachter über die "Anfänge" leider etwas im Dunkeln stochern müssen, dass einige wichtige Befunde z. T. erst NACH den Gutachten gemacht wurden und dass z. die Gutachter nicht auf dem neuesten wissenschaftlichen Stand sind. Und - dass sie so das eine oder andere nicht gesehen/gewürdigt haben. Da ich allerdings auch nicht Medizin studiert habe (warum eigentlich nicht? § 11 Das Beweisrecht / XXIX. Muster: Antrag auf Erläuterung des gerichtlichen Sachverständigengutachtens nach Vorlage eines Privatgutachtens | Deutsches Anwalt Office Premium | Recht | Haufe. So ein wenig Medizin- und Jurastudium würde mich jetzt echt weiterbringen! ) wird das jetzt wirklich spaßig Ja, der Spaßfaktor wird groß sein die nächsten Tage! Viele Grüße, #9 meine Idee wäre, erst mal alles zusammenzutragen und zu schreiben. Danach kürzen kannst du immer noch. Und an solchen Stellen, an denen der Gutachter auf veraltetes Wissen verweist, würde ich kurze prägnannte Zitate aus der aktuellen Wissenschaftsliteratur daneben setzen (in Anführungszeichen und kursiv mit Quellenverweis).