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Die hier folgenden Einschätzungen dürfen durchweg mit 2 bewertet werden. Dafür spricht das gelungene Zusammenspiel von bewertender Aussage und Verstärker. Beispiel: "Jederzeit große Eigeninitiative", "identifiziert sich immer voll", "große Einsatzfreude" (leider ohne Verstärker, also etwas schwächer), "immer als in hohem Maße belastbar". Alle Aufgaben führt er vollkommen selbstständig, sehr sorgfältig und planvoll durchdacht aus. Herr XXXX ist in hohem Maße zuverlässig. Auch die Bewertung Ihrer Arbeitsweise und der Arbeitsergebnisse kann durchweg mit einer sicheren 2 bewertet werden. Für alle auftretenden Probleme findet er ausnahmslos gute Lösungen. "Ausnahmslos gute Lösungen", spricht ebenfalls klar für eine 2. Hervorzuheben ist außerdem seine gute soziale Kompetenz. Für alle auftretenden probleme fand er ausnahmslos gute lösungen met. Er verhält sich seinen Mitarbeitern gegenüber stets offen und kollegial, versteht es aber dennoch, sich in schwierigen Situationen durchzusetzen und die Mitarbeiter zu gutem Einsatz zu motivieren. Ihre Führungsqualitäten erlauben auch die Bewertung mit 2, wobei durch den Verzicht auf Verstärker an einigen Stellen, diese Bewertung zur 3 tendiert, damit aber immer noch den Erwartungen entspricht.
Wenn Teilbereiche "nur" mit 2 bewertet werden, ist das nichts worüber man sich Gedanken machen müsste. Einen zukünftigen Arbeitgeber interessiert das nicht die Bohne. Und ganz wichtig: Zeugnisse die komplett nur aus 1 bestehen wirken unglaubwürdig. Da entsteht sofort der verdacht, dass da jemand weggelobt werden soll. (Wenn der Arbeitnehmer so sensationell ist, warum hat man ihm dann nicht den Vertrag verlängert? ) An meiner vorherigen Arbeitsstelle hatten wir auch einen relativ hohen Durchsatz an befristeten Mitarbeitern. Auffassungsgabe & Problemlösungsfähigkeit - Arbeitszeugnis Formulierungen. Da wurde selbst bei den besten Leuten immer darauf geachtet, dass neben der "sehr guten" Gesamtnote höchstens die Hälfte der sonstigen Formulierungen einer 1 entsprach, um nicht unglaubwürdig zu werden. Es wurden halt absichtlich zur Hälfte Formulierungen untergemischt die "nur" einer 2 entsprachen. " Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB. " # 3 Antwort vom 7. 2014 | 18:11 Von Status: Praktikant (681 Beiträge, 245x hilfreich) Das hier: "er wird wegen seines freundlichen und ausgeglichenen Wesens allseits sehr geschätzt" habe ich mir mal sagen lassen würde darauf hinweisen das der Arbeitnehmer gerne mit den Mitarbeitern "ein Pläuschken" hält.
- Herr/Frau überblickte aufgrund seiner/ihrer Auffassungsgabe in der Regel die ihm/ihr gestellten Aufgaben und fand Lösungen. - Seine/Ihre vorhandene Auffassungsgabe ermöglichte es Herrn/Frau, sich zu bemühen, auch schwierigere Sachverhalte zu überblicken und dabei mit Unterstützung seiner/ihrer Vorgesetzten sehr oft das Wesentliche zu erkennen. - Er/ Sie war bemüht, mit Unterstützung seines/ ihres Vorgesetzten neuen Situationen gerecht zu werden.
- Er/ Sie erkannte auch bereichsübergreifende Zusammenhänge und war in der Lage, Prioritäten zu setzen. - Dank seiner/ihrer schnellen Auffassungsgabe überblickte Herr/Frau auch komplexere Zusammenhänge sofort. - Herr/Frau überblickte schwierige Aufgaben und fand zutreffende Lösungen. Für alle auftretenden probleme fand er ausnahmslos gute lösungen der. - Seine/ihre schnelle Auffassungsgabe ermöglichte es Herrn/Frau auch schwierigere Sachverhalte zu überblicken und dabei das Wesentliche zu erkennen. - Er/Sie fand sich in neuen Situationen zurecht und war auch in der Lage, komplizierte Zusammenhänge zu erfassen. Note 4 - Aufgrund seiner/ihrer Fähigkeit, Situationen meist schnell zu erfassen und häufig treffsicher zu analysieren, hat er/sie immer wieder Lösungen anbieten können. - Die Verbindung von rascher Auffassungsgabe mit geübter Methodik ermöglichten es ihm/ihr, auftretende Fragen in angemessener Zeit zu lösen. - Durch seine/ihre befriedigende Auffassungsgabe war Herr/Frau in der Lage, neue Entwicklungen zu überschauen und deren Folgen einzugrenzen. - Herr/Frau konnte aufgrund seiner/ ihrer Auffassungsgabe auftretende Probleme lösen.
Die ihm obliegenden Aufgaben erledigt Herr XXXX stets zu unserer vollen Zufriedenheit. Die zusammenfassende Leistungsbeurteilung entspricht mit "stets zu unserer vollen Zufriedenheit" einer unmissverständlichen 2. Er wird wegen seines stets freundlichen und ausgeglichenen Wesens allseits sehr geschätzt. Sein Verhalten zu Vorgesetzten, Kolleginnen und Kollegen sowie Kundinnen und Kunden ist ausnahmslos vorbildlich und loyal. Die Verhaltensbewertung kann sicher mit 2 eingeschätzt werden. Die Formulierung "ausnahmslos vorbildlich und loyal" macht eine klare Tendenz zur 1 auf. In der Schlussformel wird für die "stets guten Leistungen" gedankt und "weiterhin viel Erfolg" gewünscht. Diese Formulierungen unterstreichen wertschätzend die Gesamtbewertung mit "Gut". Zwischenzeugnis: darauf kommt es an | HR Magazin. Ich hoffe, Ihnen mit dieser Arbeitszeugnisbewertung weitergeholfen zu haben. Ihr Zeugnishelfer