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Reist Ihr Kind mit nur einem Elternteil oder einer Aufsichtsperson? Nutzen Sie dann diese Reisevollmacht für Kinder, um dem Elternteil oder der Aufsichtsperson die entsprechende Zustimmung/Vollmacht zu erteilen.
Nicht-EU-Bürger, die in Spanien arbeiten möchten, müssen ein Aufenthaltsvisum und eine Arbeitserlaubnis einholen. Es gibt zwei hauptsächliche Arten einer Arbeitserlaubnis in Spanien: Arraigo Social por Cuenta Ajena, für alle, die einen bestimmten Vertrag mit einem bestimmten Unternehmen haben, und Arraigo Social por Cuenta Propia, für alle, die selbständig oder freiberuflich tätig sind. Der Antrag auf eine Arbeitserlaubnis por Cuenta Ajena wird in der Regel vom einstellenden Unternehmen gestellt. Sobald ein Job gesichert ist und ein Vertrag ausgehandelt wurde, wird der Arbeitgeber bestimmte Dokumente von zukünftigen Mitarbeitern anfordern und in ihrem Namen einen Antrag auf die Arbeitserlaubnis beim spanischen Arbeitsministerium stellen. Nachdem die Arbeitserlaubnis genehmigt wurde, wird der Arbeitgeber ausländischen Mitarbeitern eine Benachrichtigung über die Genehmigung schicken, die einen offiziellen Stempel haben sollte. Wo wird das Visum beantragt und wer entscheidet über den Antrag? Kann das Verfahren beschleunigt werden? - Auswärtiges Amt. Als Nächstes müssen Antragsteller alle Dokumente sammeln und einreichen, um ein Arbeits- und Aufenthaltsvisum bei der nächstgelegenen spanischen Botschaft zu beantragen.
Wichtige Informationen Wir sind ein unabhängiger Visa-Service und gehören keiner Behörde, Botschaft oder sonstigen öffentlichen Einrichtungen an. Die Konsulate berechnen, je nach Visumart, Visumgebühren (ab 20 Euro). Spanien visum beantragen in 2020. Zusätzlich fallen für unsere Dienstleistung Servicegebühren (ab 29, 16 Euro) an. Selbstverständlich ist es möglich, das Visum direkt bei der Botschaft bzw. dem Konsulat zu beantragen. Interessante Links Reise- und Sicherheitshinweise Botschaft