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... Forum Straßenverkehr - der Verkehrstalk im Web Seitennachricht (Nachricht wird sich in 2 Sekunden automatisch schließen)... Anzeige im separaten Fenster! 17. 02. 2005, 18:39 Beitrag #1 Neuling Gruppe: Members Beiträge: 1 Beigetreten: 17. 2005 Mitglieds-Nr. : 8434 Zuerst ein groes Lob an dieses Forum! Nun zu meiner Frage: Meine Frau hat "nur" den Klasse B! In Spanien und einigen anderen EU-Lnder existiert die Berechtigung - 125ccm-Zweirder - fahren zu drfen! Darf sie es dort als Deutsche auch fahren und wird meine deutsche Haftpflichtversicherung bei einem eventuellen Unfall berhaupt zahlen? Denn eigentlich fhrt sie nach dt. Recht ohne Fahrerlaubnis! Fr mich ist die Frage wichtig, da ich Ihr dann keinen 50ccm-Roller mehr kaufen mu! Gru 17. 2005, 18:55 #2 Mitglied Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 21334 Beigetreten: 24. 09. 2003 Mitglieds-Nr. Spanien 125ccm führerschein hatte keinen schutz. : 175 Den EU-Lndern steht es in der Tat frei, den Inhabern von Klasse B-Fhrerscheinen die Klasse A1 zu ffnen. Das hat dann mit der Nationalitt des Fhrerscheininhabers nichts zu tun, und msste fr jeden EU-Fhrerschein der Klasse B (d. h. unabhngig vom Ausstellerland) gelten.
Ab jetzt soll ein medizinisches Gutachten und ein Antrag auf Erneuerung ausreichen. google center mitte
Wir raten davon ab, ein Motorrad mit beträchtlicher Leistung zu mieten, wenn Sie mehrere Jahre lang kein ähnliches Motorrad gefahren sind Wenn Sie nicht daran gewöhnt sind, ein Roller oder Motorrad zu fahren, bringt die Fahrt in einem fremden Land ein Plus an Gefahren mit sich. Bei Vintage Motors möchten wir Motorräder vermieten, aber das Letzte, was wir wollen, ist, dass jemand seine körperliche Unversehrtheit aufs Spiel setzt.
Ich habe meinen Führerschein mit 37 gemacht wegen einer geschenkten PX200. Anschließend 80. 000 km in ganz Europa gefahren, überwiegend in den Alpen, auf Motorrädern die teils knapp 300 gingen. Und mich nach 8 Jahren auf die Vespen reduziert. Mit der GTS fahre ich nun seit 2013 meine Touren in Europa. Die nahe Zukunft ist aber sicher, die GTS wegen ihrer immerwährenden Unzulänglichkeiten zu verabschieden und wieder ein Motorrad zu kaufen. Und das ggf. nicht leistungsbeschränkt. Bei Dir kommt dazu, dass auch der B196 nicht reicht. Denn für 177 ccm braucht es eben mehr. Ich gehe davon aus, dass das Tuning nicht eingetragen ist. Einen "illegalen Roller" ohne Führerschein zu fahren ist mutig. Der B196 ist also bei Dir nicht zielführend. Zumal er im Ausland nicht anerkannt wird. Da sind 560€ dann m. E. rausgeschmissenes Geld. Fährst Du denn "Deine" 177er PX derzeit ohne Führerschein, wenn Du den B196 noch nicht hast? Oder ist die nur zum Anschauen da? Spanien 125ccm führerschein umtausch. bardolino Beiträge: 20 Registriert: Mo 10.
Apr 2020, 16:13 Auch in Österreich sind mit Einführung des B111 die Unfallzahlen niemanden "um die Ohren geflogen", auch wenn interessierte Kreise dies bei uns mittels kreativer Statistikauslegung im Vorfeld des B196 bei jeder Gelegenheit behauptet haben. 125ccm mit Klasse B in Spanien? - Verkehrstalk-Foren. "Dank" Corona wird der B196 ja für dieses Jahr eher eine Randerscheinung bleiben, sodass mit wirklich belastbaren Zahlen über die Unfallentwicklung wohl eher im Jahr nach dem Ende der Coronakrise gerechnet werden kann. Außerdem würde mich mal interessieren, wie viele Fahrstunden die älteren für ihren "Einser" nehmen mussten, denn vermutlich waren das nicht mehr als die ja "völlig unzureichenden" 10, die man für den B 196 braucht. Und wenn mir dann die älteren erzählen, wie ihre Fahrprüfung ablief - na toll, das hätte dann sogar ich noch hinbekommen. FCK PTN!