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Arzt) Diagnose/Befund: BWS-Blockierung (M99. 82G); Muskuläre-Dysbalancen (M79. 10G) Die BWS ist orthograd aufgebaut. Es findet sich ein erhöhter Tonus der Schulterblattheber links. Muskelschwacher Rundrücken, der sich aktiv gut aufrichten lässt. Im sitzen ist die passive Rumpfrotation in der BWS nach links eingeschränkt. Die Rumpfseitneigung ist frei. CT-Gelenkblockierungen in den Etagen der mittleren BWS. Ortopädie (2. Arzt) Li. -shift, ausgeprägtes Schulterknacken links, Facettendrucktoleranz D5/6 links Röntgen BWS 2 Eb. Li-shift, abgeflachte Kyphose Schulterblattknacken links (M89. M99 82 g behandlung 2. 81, LG), rez. auftretende IVG-Blockierungen (M99. 82, G) [Empfehlung bei Beschwerdekonstanz: Infiltration mit gewebehärtenden Mitteln] Ansonsten: mehrfache Krankengymnastik (manuelle Therapie) mehrfaches einrenken mehrfach Physiotherapie über längeren Zeitraum Osteopathische Behandlung leider alles nur mit sehr kurzfristigen Erfolgen (Stunden-/Tageweise) Sportliche Aktivität: vor den Beschwerden = null (außer Bewegung auf der Arbeit, ca.
64 Stenose der Foramina intervertebralia, knöchern oder durch Subluxation: Sakralbereich [sakrokokzygeal, sakroiliakal] M99. 69 Stenose der Foramina intervertebralia, knöchern oder durch Subluxation: Abdomen und sonstige Lokalisationen M99. 7- Stenose der Foramina intervertebralia, bindegewebig oder durch Bandscheiben M99. 70 Stenose der Foramina intervertebralia, bindegewebig oder durch Bandscheiben: Kopfbereich [okzipitozervikal] M99. 71 Stenose der Foramina intervertebralia, bindegewebig oder durch Bandscheiben: Zervikalbereich [zervikothorakal] M99. 72 Stenose der Foramina intervertebralia, bindegewebig oder durch Bandscheiben: Thorakalbereich [thorakolumbal] M99. 73 Stenose der Foramina intervertebralia, bindegewebig oder durch Bandscheiben: Lumbalbereich [lumbosakral] M99. HWS-Syndrom (Zervikalsyndrom) - Symptome und Behandlung. 74 Stenose der Foramina intervertebralia, bindegewebig oder durch Bandscheiben: Sakralbereich [sakrokokzygeal, sakroiliakal] M99. 79 Stenose der Foramina intervertebralia, bindegewebig oder durch Bandscheiben: Abdomen und sonstige Lokalisationen M99.
4 Mit Bescheid vom 01. 06. 2016 wies die Beklagte den Widerspruch des Klägers zurück. 5 Am 21. 2016 hat der Kläger dagegen Klage beim Sozialgericht Osnabrück erhoben. Zur Begründung trägt er ergänzend zu der Widerspruchsbegründung vor, dass er im Rahmen der Abschlussuntersuchung den behandelnden Arzt auf Schmerzen hingewiesen habe, die allerdings keinen Bezug zu den Herzproblemen des Klägers gehabt hätten. Dieser habe ihn auf seinen Hausarzt verwiesen. Demgemäß sei der Kläger offiziell als arbeitsfähig aus der Rehabilitationsmaßnahme entlassen worden. Am 02. 2016 habe der Kläger direkt seine Hausärztin aufgesucht, die ihn zunächst bis zum 16. 2016 arbeitsunfähig krank geschrieben habe. Es sei dann eine Verlängerung bis zum 17. 2016, dann bis zum 02. 2016 und schließlich bis zum 01. M99 82 g behandlung vs. 2016 erfolgt. In den Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen seien die Diagnosen M47. 90 G aufgeführt, welche keinen Zusammenhang mit der durchgeführten Rehabilitationsmaßnahme aufweisen würden. Die Bestätigungen der Arbeitsunfähigkeit seien medizinisch angezeigt gewesen.