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Jedoch setzt sich der Verband dafür ein, dass weiterhin Gülle von diesen Betrieben aufgenommen werden darf, um die teils angespannte Lage mit Gülle- und Gärrestüberschuss nicht noch weiter zu verschlimmern. Aktuelle Informationen - Düngeverordnung Jochen Loy Geschäftsführer Franziska Volkert Fachberater Geschäftsstelle Nürnberg Nürnberger Land Nürnberg Fürth Herzogenaurach Bayerischer Bauernverband Rathsbergstraße 8a 90411 Nürnberg Tel: 0911 955888-0 Fax: 0911 955888-70 Montag bis Donnerstag von 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr und von 13:00 Uhr bis 16:30 Uhr Freitag von 08:00 Uhr bis 12:30 Uhr Termine nur nach telefonischer Vereinbarung
rote und grüne Gebiete 26. 06. 2018 | Die neue Düngeverordnung schreibt vor, dass jedes Bundesland sogenannte "rote Gebiete" ausweisen muss, in denen drei zusätzliche Maßnahmen zur Verbesserung der Gewässerqualität umgesetzt werden. Aktuelle Information zur Umsetzung der neuen Düngeverordnung und Karte finden Sie im Anhang In Bayern sind in den "roten Gebiete" folgende drei Maßnahmen vorgesehen: 1. Eine verpflichtende Gülleuntersuchung auf den Gesamt-N-, Ammonium- und Gesamt-Phosphat-Gehalt für Wirtschaftsdünger grundsätzlich je Kultur, 2. eine verpflichtende Untersuchung der Ackerböden auf den Stickstoffgehalt (EUF, Nmin) sowie 3. Hier Neubaugebiete im Landkreis Nürnberger Land finden. erweiterte Gewässerabstände. Der Bayerische Bauernverband hat sich bei der Wahl der Maßnahmen intensiv eingebracht, um die minimalste Anzahl und möglichst praxistaugliche Punkte zu erreichen. Aus fachlicher Sicht stellen die drei aus dem fest vorgegebenen Katalog seitens des Bundes gewählten Maßnahmen den geringsten zusätzlichen Aufwand für die Betriebe dar; die Auswirkungen auf den Gesamtbetrieb bleiben relativ überschaubar.
Die neuen Flächen in den Kreisen Erlangen-Höchstadt, Fürth sowie in Schwabach und Nürnberg sind freilich noch nicht beschlossen. Sie müssen erst noch durch das Beteiligungsverfahren, in dem Bürger Stellung nehmen können. Bereits so gut wie abgesegnet ist die Offenhausener Erweiterung des bestehenden Vorranggebietes um 65 Hektar nach Norden, worauf drei neue Kraftwerke entstehen sollen, zusätzlich zu zwei vorhandenen. Relativ neu ist das Altdorfer Umschwenken. Anschließend ans Offenhausener Gebiet möchte die Stadt 45 Hektar für Windräder reservieren. Neubaugebiete nürnberger land http. Dies fließt ebenso ein ins Konzept wie eine neue Vorbehaltsfläche bei Alfeld, westlich von Waller. Der Standort Bullach-Neunhof ist genehmigt, über eine Klage der Gegner ist noch nicht entschieden. Alle anderen Flächen im Nürnberger Land sind noch aktuell, das Verfahren ruht aber, bis die anderen Kreise und Städte mit Konzepten nachgezogen haben. Die Eckentaler Räte befasst sich am Dienstag und Mittwoch mit möglichen Vorranggebieten. Konkret geht es um ein "Sondergebiet Windkraft" in Herpersdorf Nord – "An der Kreisstraße ERH 12".
Die Tendenz, dass Menschen eher allein wohnen, führt auch zu einer erhöhten Nachfrage. Also muss gebaut werden? Gunther Geiler: Die Lösung heißt nicht ausschließlich, bauen, bauen, bauen'. Es geht darum, wie gebaut und modernisiert wird – nämlich sozialverträglich. Wo neu gebaut wird, liegen die Mietpreise selten unter 11 Euro pro Quadratmeter. Wer nur sechs, sieben Euro hat, bleibt auf der Strecke. So lösen wir das Problem des Friseurs oder der Sekretärin nicht. Neubau - N-LAND. Wie lässt sich das ändern? Gunther Geiler: Wir müssen umdenken, die Verantwortung woanders sehen – auch bei den Wohnungsbesitzern. Das aber ist nicht innerhalb eines Jahres zu ändern. Für viele ist das eine Altersvorsorge. Gunther Geiler: Wegen einer möglichen Lücke zwischen Kaufkosten und Mieten stören sich viele Kleinanleger an Mietregulierungen. Und fragen: Wie soll ich das mit regulierten Einnahmen finanzieren? Aber das ist eben nur eine von zwei Fragen. Die zweite: Wieso dürfen Veräußerer von Boden oder Immobilien eigentlich jeden noch so hohen Preis verlangen?
NÜRNBERGER LAND — Obwohl das Verfahren um ein Windkraftkonzept für den Landkreis Nürnberger Land bekanntermaßen ruht, tun sich nach und nach einzelne neue Standorte auf: Denn Offenhausen, Alfeld und auch Altdorf wollen oder haben schon neue Flächen. Eckental – im Nachbarlandkreis – befasst sich am Dienstag im Bauausschuss und am Mittwoch im Marktgemeinderat (beide 19 Uhr, Rathaus) mit einem Vorranggebiet bei Herpersdorf. Seit der Planungsverband der Industrieregion Mittelfranken sich dafür entschied, dem Nürnberger Land die Pionierrolle unter den acht Städten und Landkreisen wieder zu nehmen (wir berichteten), hat sich einiges getan. Neubaugebiete nürnberger land.fr. 1600 Hektar Vorbehalts- und 1300 Hektar Vorranggebiete für Windräder sind in der Gesamtregion dazukommen. Davon stolze 600 Hektar im Waldgebiet bei Wachenroth, Lonnerstadt und Höchstadt. Der "Staatsforst" denke heute anders, erklärt Regionalplaner Thomas Müller. Er meint damit nicht die Strategie, Windradinvestoren Grund anzubieten, sondern den Willen, sich mit Anrainern doch abzusprechen.
Weil Sie das oft erleben? Gunther Geiler: Nicht, wenn es um die Neubaugebiete mit Einfamilienhäuschen geht. Sobald aber mehrstöckig gebaut wird, folgt oft eine Blockade-Haltung. Bei Verdichtung ist es noch schlimmer. Dann ist die Natur in Gefahr oder die Anwohner leiden. Es geht nur noch um den Schutz derer, die dort leben. Die haben ja ein Sprachrohr. Neubebauung: Debatte um Reichelsdorfer Keller geht weiter Und wer hat keines? Gunther Geiler: Mehrere tausend Menschen, die in Wetzendorf oder dem Areal der alten Radrennbahn einmal eine Wohnung bekommen könnten. Ich bin kein Roboter - ImmobilienScout24. Deren Sprecher bin ich gerne. Und für die langt eben nicht aus, was auf den wenigen Brachen irgendwann einmal gebaut werden kann. Es ist völlig unstrittig, dass wir Wohnungsbau brauchen. Wohnraum fehlt also weiter? Gunther Geiler: Nürnberg hat nach den Neubauversäumnissen der letzten Jahre viel aufzuholen. Nicht nur solange es Zuzug auf Metropolen gibt, muss ich den Markt befriedigen. Wenn Paare sich trennen, werden zwei Wohnungen gebraucht, wo früher eine reichte.
Weiterhin versucht der BBV zu erreichen, dass die KULAP-Maßnahme B20 (extensive Grünlandnutzung für Raufutterfresser – max. 1, 4 GV/ha Hauptfutterfläche) ebenfalls mit aufgenommen wird. Außerdem soll es auch Erleichterungen für Betriebe in "grünen Gebieten" (alles außerhalb der "roten Gebiete") geben. Betriebe sollen demnach von der Erstellung von Nährstoffvergleichen und von der Düngebedarfsermittlung befreit sein, wenn sie folgende 4 Punkte gleichzeitig einhalten: 1. die Landwirtschaftliche Fläche unter 30 ha liegt, 2. höchstens 3 ha Gemüse, Hopfen, Wein oder Erdbeeren im Anbau haben, 3. der jährliche Nährstoffanfall aus Wirtschaftsdüngern tierischer Herkunft ist nicht höher als 110 kg N/ha (normale Regelung der DüV: 750 kg N im Betrieb) 4. der Betrieb keine außerhalb des Betriebs anfallenden Wirtschaftsdünger und Gärreste aufnimmt. Die Befreiung der Betriebe bis 30 ha ist aus der Sicht vieler kleinerer Betriebe erfreulich, weil dadurch ein großer Teil der Dokumentationspflichten wegfällt.