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2 Abs. 1 S. 7 ErbStR. Prüfungstipp Hier klicken zum Ausklappen Im Sachverhalt der Prüfungsaufgabe ist der Bodenrichtwert üblicherweise vorgegeben. Der Wert von Grundstücken, die von den wertbeeinflussenden Merkmalen des Bodenrichtwertgrundstücks abweichen, ist der Bodenrichtwert nach den Vorgaben des Gutachterausschusses aus dem Bodenrichtwert der jeweiligen Richtwertzone abzuleiten (R B 179. 9 ErbStR). Beispiel Hier klicken zum Ausklappen Wird zum Bodenrichtwert eine Geschossflächenzahl (GFZ) angegeben, ist bei Grundstücken, deren GFZ von der des Richtwertgrundstücks abweicht, eine Umrechnung vorzunehmen. Die Formel dazu ist R B 179. 2 Abs. 2 ErbStR zu entnehmen. Die Umrechnungskoeffizienten sind in H B 179. Bewertung unbebauter Grundstücke nach §§ 178, 179 BewG. 2 "Abweichende planungsrechtlich zulässige GFZ" ErbStR angegeben. (Beispiele - siehe H B 179. 2 ErbStR) Prüfungstipp Hier klicken zum Ausklappen Steuerberaterprüfung Die Umrechnung des Bodenrichtwerts aufgrund abweichender GFZ findet regelmäßig in den Prüfungsklausuren seinen Niederschlag, zuletzt in den Prüfungsklausuren 2017 und 2019.
Unbebaute Grundstücke: Unbebaute Grundstücke werfen keinen Ertrag ab, so dass auf die Bodenrichtwerte der kommunalen Gutachterausschüsse zurückgegriffen wird. Der Richtwert pro Quadratmeter wird mit der Grundstücksgröße multipliziert. Nach diesem Verfahren werden auch Grundstücke ohne benutzbare Gebäude bewertet. Eigenheime: Es gilt die örtliche Vergleichswerte (zum Beispiel aus dem örtlichen Mietspiegel, soweit vorhanden). Aufgrund der im Vergleich zu Mietshäusern größeren Grundstücksgrößen wird bei Ein- und Zweifamilienhäusern gegebenenfalls ein Zuschlag gerechnet. Vermietete Objekte: Die Jahres-Nettokaltmiete wird zu 90 Prozent berücksichtigt. Fabrikgebäude: Betriebsgebäude oder andere Gebäude zur Spezialnutzung werden in Grund und Boden und aufstehende Gebäude aufgeteilt. Im Bau befindliche Gebäude: Die bisherigen Herstellkosten sind dem Grundstückswert hinzuzurechnen. Bewertung grundstück erbschaftssteuer pdf. Erbbaurecht: Das Erbbaurecht ist kein Grundstücksbestandteil und fällt nicht unter die Bedarfsbewertung. Mindestwert bis zum 31. Dezember 2008: Aufgrund der Lage oder Nutzung eines Gebäudes kann der über die Mieten ermittelte Ertragswert deutlich unter dem wahren Wert des Gebäudes liegen.
Wurde für ein Grundstück kein Bodenrichtwert vom örtlichen Gutachterausschuss festgestellt ist der Bodenwert pro m² aus den Bodenrichtwerten vergleichbarer Flächen abzuleiten. Immobilienwert für die Erbschaftsteuer. Bewertung bebauter Grundstücke Grob gesagt gelten Grundstücke als bebaut, wenn sich darauf ein benutzbares Gebäude befindet. Bei den bebauten Grundstücken sind folgende Grundstücksarten zu unterscheiden: Ein- und Zweifamilienhäuser Mietwohngrundstücke Wohnung- und Teileigentum Geschäftsgrundstücke Gemischt genutzte Grundstücke Sonstige bebaute Grundstücke Zur Ermittlung des steuerlichen Wertes bebauter Grundstücke wurden vom Gesetzgeber 3 Verfahren eingeführt. Anzuwenden sind das Vergleichswertverfahren, das Ertragswertverfahren oder das Sachwertverfahren.
Ausgangspunkt ist die tatsächlich gezahlte Miete Abzustellen ist immer auf die tatsächlich im Besteuerungszeitpunkt vereinbarte Sollmiete. Mietvorauszahlungen sind anteilig auf den Mietvorauszahlungszeitraum aufzuteilen. Hat der Mieter zusätzlich Instandhaltungs- und Instandsetzungskosten zu tragen, sind diese Kosten – eventuell pauschaliert – in die Miete mit einzuberechnen. Bei einer Ferienwohnung ist die Jahresmiete unter Berücksichtigung der saisonabhängigen Miete und der üblichen Auslastung zu ermitteln. [3] Für die Gebäudeteile, die eigengenutzt, ungenutzt, zu vorübergehendem Gebrauch oder unentgeltlichem Gebrauch überlassen werden, sowie die Gebäudeteile, die der Eigentümer dem Mieter zu einer um mehr als 20% von der üblichen Miete abweichenden tat... Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Haufe Finance Office Premium. Bewertung grundstück erbschaftssteuer de. Sie wollen mehr? Dann testen Sie hier live & unverbindlich Haufe Finance Office Premium 30 Minuten lang und lesen Sie den gesamten Inhalt. Jetzt kostenlos 4 Wochen testen Meistgelesene beiträge Top-Themen Downloads Haufe Fachmagazine