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Mitteilungsblatt Hamm/Sieg Ausgabe 14/2020 Bekanntmachungen und Nachrichten aus der Verbandsgemeinde und den Ortsgemeinden Zurück zur vorigeren Seite Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe Vorheriger Artikel: Öffentliche Bekanntmachung Nächster Artikel: Öffentliche Bekanntmachung 1. Einsichtnahme in den Entwurf der Haushaltssatzung für die Jahre 2020 - 2021 mit dem Haushaltsplan und seinen Anlagen 2. Mitteilungsblatt hamm sièges. Möglichkeit zur Einreichung von Vorschlägen Der Entwurf der Haushaltssatzung für die Jahre 2020 - 2021 (Doppelhaushalt) mit dem Haushaltsplan und seinen Anlagen wurde dem Ortsgemeinderat zugeleitet. 1. Der Entwurf der Haushaltssatzung liegt mit dem Haushaltsplan und seinen Anlagen bei der Verbandsgemeindeverwaltung (Rathaus), Lindenallee 2, 57577 Hamm (Sieg), Zimmer 24, bis zur Beschlussfassung über die Haushaltssatzung durch den Ortsgemeinderat aus. 2. Die Einwohner/innen der Ortsgemeinde Bruchertseifen haben die Möglichkeit, innerhalb von 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung bei der Verbandsgemeindeverwaltung Hamm (Sieg), Lindenallee 2, 57577 Hamm (Sieg), Vorschläge zum Entwurf der Haushaltssatzung mit dem Haushaltsplan und seinen Anlagen, einzureichen.
Bitte melden Sie sich hierfür unter 02742/9390 (Info-Punkt) oder per eMail. Das Rathaus ist während der allgemeinen Öffnungszeiten (montags bis freitags von 8:30 bis 12 Uhr, montags und mittwochs von 14 bis 16 Uhr, donnerstags von 14 bis 18 Uhr) hierzu erreichbar. Ergänzend ist bei persönlichen Besuchen im Rathaus das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes (OP-Maske, FFP2 oder Maske vergleichbaren Standars) und das Einhalten eines Mindestabstandes von 1, 50 m erwartet gem. § 3 Abs. Mitteilungsblatt hamm sieg youtube. 1 und 2 CoBeLVO zu beachten. Personen mit erkennbaren Symptomen einer Atemwegsinfektion wird der Zugang verwehrt. Weiterführende Informationen zum Corona-Virus Hilfsangebot für Kinder und Jugendliche bei häuslicher Gewalt Öffnungszeiten Montag bis Freitag: 8:30 bis 12:00 Uhr Montag und Mittwoch: 14:00 bis 16:00 Uhr Donnerstag: 14:00 bis 18:00 Uhr Zusätzliche Termine nach Vereinbarung möglich.
Nach Abschluss der bisherigen Ortskernsanierung hat sich die Ortsgemeinde Hamm (Sieg) mit dem Ziel einer weiteren positiven städtebaulichen Entwicklung erfolgreich beim Land um die Aufnahme in ein neues Städtebauförderprogramm mit dem Namen "Wachstum und nachhaltige Entwicklung – Nachhaltige Stadt, Ortskern Hamm (Sieg)" beworben. Die Ortsgemeinde strebt ein förmlich festgelegtes Sanierungsgebiet an. Hierbei sollen sich die Betroffenen beteiligen und mitwirken. Nach § 141 Abs. Veranstaltungskalender 2022 | Verbandsgemeinde Hamm (Sieg) ... einfach wir. 1 BauGB hat die Gemeinde vor der förmlichen Festlegung des Sanierungsgebiets die vorbereitenden Untersuchungen durchzuführen oder zu veranlassen, die erforderlich sind, um Beurteilungsunterlagen zu gewinnen über die Notwendigkeit der Sanierung, die sozialen, strukturellen und städtebaulichen Verhältnisse und Zusammenhänge sowie die anzustrebenden allgemeinen Ziele und die Durchführbarkeit der Sanierung im Allgemeinen. Es wird darauf hingewiesen, dass die förmliche Festlegung als Sanierungsgebiet als Ergebnis der vorbereitenden Untersuchungen einer besonderen Sanierungssatzung bedarf.