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Bei Betrieben mit bis zu 10 Beschäftigten richtet sich der Umfang der betriebsärztlichen und sicherheitstechnischen Betreuung nach Anlage 1 der DGUV Vorschrift 2 "Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit". Wesentliche Grundlage der betriebsärztlichen und sicherheitstechnischen Betreuung sind die im Betrieb vorliegenden Gefährdungen. Der Umfang der zu erbringenden betriebsärztlichen und sicherheitstechnischen Betreuung besteht in der Durchführung von Grundbetreuungen und anlassbezogenen Betreuungen. Sie können kombiniert werden. Betriebsärztliche und sicherheitstechnische Betreuung na ... / 1.2 Einführung der Kleinbetriebsbetreuung | Arbeitsschutz Office Professional | Arbeitsschutz | Haufe. Zu 2. Bei Betrieben mit mehr als 10 Beschäftigten gelten die Mindesteinsatzzeiten nach Anlage 2 der DGUV Vorschrift 2 "Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit". Diese Anlage regelt den zeitlichen Umfang der betriebsärztlichen und sicherheitstechnischen Betreuung. Es werden dabei sowohl die gewerbespezifischen Gefährdungen als auch die betriebsspezifischen Gefährdungen berücksichtigt. Die Art der betriebsärztlichen und sicherheitstechnischen Betreuung ergibt sich aus dem Aufgabenkatalog der BGN für die betriebsärztliche und sicherheitstechnische Betreuung zur DGUV Vorschrift 2, einschließlich seiner branchenspezifischen Teile.
Wie geht es nach der Schulung weiter? Sie führen die Gefährdungsbeurteilung in Ihrer Praxis selbst durch, legen die Schutzmaßnahmen fest und entscheiden auf dieser Basis, wann Sie Ihren Betriebsarzt oder Ihre Fachkraft für Arbeitssicherheit benötigen. Nach spätestens fünf Jahren müssen Sie eine Auffrischungsschulung besuchen. Dort erfahren Sie alle wichtigen Neuerungen im Arbeitsschutz und erhalten Anregungen dazu, wie Sie den Arbeitsschutz in Ihrer Praxis weiterentwickeln können. Die Fachkundige Stelle der Landesärztekammer Hessen als Kooperationspartner der BGW bietet Unternehmerschulungen in Kooperation mit der Akademie der Landesärztekammer Hessen im Fortbildungszentrum in Bad Nauheim zu nachstehend genannten Terminen an: Termine für 2022: FOBI - (Fortbildung/Aufbauschulung nach spätestens 5 Jahren) 22. 06. 2022 13. 07. 2022 17. 08. DGUV - Prävention - Vorschriften und Regeln - DGUV Vorschrift 2. 2022 14. 09. 2022 09. 11. 12. 2022 MIMA - Motivations- und Informationsmaßnahme (Erstschulung) 19. 10. 2022 Weitere Termine auf Anfrage bei der Bezirksärztekammer Wiesbaden (Kontaktdaten siehe unten).
Kleine Einrichtungen können freiberufliche Fachleute oder Dienstleistungsfirmen beauftragen. Achten Sie bei der Auswahl auf branchenspezifische Kenntnisse und gute Erreichbarkeit. Detaillierte Tipps geben Ihnen unsere Empfehlungen für die Auswahl eines betriebsärztlichen und/oder sicherheitstechnischen Dienstleisters. Viele Berufsverbände, Innungen und Kammern haben für ihre Mitgliedsunternehmen Rahmenverträge für eine betriebsärztliche Betreuung ausgehandelt. Fragen Sie bei Ihrer Interessenvertretung nach entsprechenden Angeboten. Auch arbeitsmedizinische Fachverbände bieten auf ihren Internetseiten eine Suche nach einer Betriebsärztin bzw. einem Betriebsarzt an: Bundesverband selbstständiger Arbeitsmediziner und freiberuflicher Betriebsärzte e. Betriebsärztliche und sicherheitstechnische Betreuung — bgetem.de - BG ETEM. V. ( BsAfB) Verband Deutscher Betriebs- und Werksärzte e. ( VDBW)
Die Ergebnisse stehen zum Download bereit.
Betreuungsmodelle der DGUV Vorschrift 2 (BG ETEM) Betriebsgröße (Anzahl der Beschäftigten) Unternehmermodell Regelbetreuung ≤ 10 wählbar anstelle der Regelbetreuung feste Betreuungsfristen 11 - 50 Grund- und betriebsspezifische Betreuung > 50 nicht möglich Für weitere Informationen zu den einzelnen Betreuungsmodellen klicken Sie bitte in der Tabelle auf die entsprechenden Felder.
Ausgangspunkt sind stets die im jeweiligen Betrieb vorhandenen Arbeitsbedingungen und Gefährdungen. Statt der Vorgabe pauschaler Einsatzzeiten für den Betreuungsumfang richtet sich der Betreuungsbedarf durchgängig nach den tatsächlich vorliegenden betrieblichen Gefährdungen und Bedürfnissen. Für die spezifischen Unfall- und Gesundheitsgefahren ergeben sich jeweils unterschiedliche arbeitsmedizinische Vorsorgemaßnahmen und Präventionsansätze. Typische Beispiele einer betriebsspezifischen Betreuung wären die Begutachtung besonders risikoreicher Arbeitsplätze oder die Einführung neuer Arbeitsverfahren. Die Beratung wäre auch angebracht, wenn neue Maschinen oder Stoffe eingesetzt oder neue Vorschriften im Betrieb umgesetzt werden sollen. Die BG BAU hat hierzu im Anhang 1 der DGUV Vorschrift 2 als Unterstützung für ihre Mitgliedsbetriebe Empfehlungen zu den Einsatzzeiten verfasst. Diese beziehen sich auch auf regelmäßig vorliegende betriebsspezifische Unfall- und Gesundheitsgefahren und erleichtern dem Unternehmer die Festlegung der Einsatzzeiten.