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Nun kommt der hammer, das jugendamt glaubt aber an der aussage meiner ältesten tochter. Mit meinen kleinen habe ich bis vor 14 tagen ein sehr schönes ruhiges leben gehabt. Dazu mein Sohn hat erwiesen ADHS - ich musste vor gericht und dann wurde mir nahe gelegt, das ich mich von meinem lebensgefährten zu trennen habe, habe ich abgelehnt. Dann wurde mir die komplette vergangenheit zu last gelegt und dann kam der spruch. Da ich emozional nicht in der lage wäre meine kinder vor gefähren zu schützen, wird das sorgerecht entzogen und dem jugendamt übertragen, das aufenthaltsbestimmungsrecht wird dem jugendamt übertragen und die kinder müssen sofort ins heim. Ja weg waren sie. Ich und mein Lebensgefährte durften die beiden kleinen nun 2mal sehen. heute kam ein anruf, das jugendamt hätte verboten, das mein lebensgefährte mit zu den besuchskontakten kommt andernfals dürfe ich die kinder sonst nicht sehen. Das jugendamt hat mir mein kind weggenommen youtube. Nun meine frage dürfen die das so einfach? Angemerkt, es ist eine einsweilige vorläufe anordnung bis der sachverhalt geklärt ist.
Meine Schwester hat von alleine Hilfe gesucht vor ein paar Jahren. Ihr ex hatte ihr mittleren jungen missbraucht also sexuell angefasst und Jugendamt hat abgeraten den Mann anzuzeigen hat sie dann aber doch die Polizei glaubt meinen neffe nicht und meiner Mutter Schwester und mir auch nicht. Der Typ brauchte nicht mal eine Aussage machen hat besuchskontakt für seine Tochter. Das Jugendamt droht meiner Schwester seit Monaten ihr die Kinder weg zu nehmen. Der für sie zuständig ist hat nur negative Kommentare. Darf sie abholen in ein anderes Bundesland? Sie hat gemeinsames sorgerecht aber darf entscheiden wo das Kind wohnt. Der junge ist in einer wg darf sie ihn mitnehmen.? Kinder weggenommen von heute auf morgen! Brauchen Dringend Rat!. Sie bekommt doch kein Geld? Wenn man weg zieht? Könnte die Polizei sie suchen? Es gibt auch in Jugendämtern Leute, die sich von Narzissten einwickeln lassen, immerhin sind die hochmanipulativ. Wenn sie wirklich das Aufenthaltsbestimmungsrecht hat, kann sie in den Bezirk eines benachbarten Jugendamtes ziehen, sollte dann aber gleich das Jugendamt dort kontaktieren, bevor sie das erste Jugendamt benachrichtigt.
Noch eine Frage, was ist mit dem leiblichen Vater der Großen?