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Mit welcher Begründung setzt (oder vereinbart? ) der ArbGeb irgendwelche Termine bei irgendwelchen Ärzten? Ansonsten fällt mir bei dem Thema noch der §84(2) SGB IX ein - wobei dort klipp und klar steht: ".. Zustimmung und Beteiligung der betroffenen Person... " Auch dort ist also nix mit "zum Arzt schicken" Was die Kollegin allerdings machen kann, wenn sie tatsächlich gesundheitliche Einschränkungen hat: Antrag auf Schwerbehinderung stellen! Erstellt am 31. Ihre Anwesenheit beim MDK-Termin war eine große Erleichterung. 2012 um 11:00 Uhr von Tulpe Bei Begründung hat der AG das Recht einen Betriebsarzt einzuschalten und die Arbeitsfähigkeit Überprüfen zu lassen. Geht der MA nicht hin oder verweigert er dies kann er sogar Gekündigt werden. Der AG hat eine Fürsorgepflicht und dem AN wird zu viel zugemutet. Der Arzt gibt nur eine Empfehlung. Erstellt am 31. 2012 um 11:09 Uhr von blackjack Tulpe, bitte die Rechtsquelle. Corpse, die Vorladung zum MDK, trifft die KK. Der Entgeltfortzahlungsanspruch des ArbN entfällt nicht zwangsläufig, wenn der Medizinische Dienst abweichend vom behandelnden Arzt seine Arbeitsfähigkeit feststellt.
#2 Läßt sich so ein Ticket auf ein anderes Datum umbuchen? #3 Läßt sich so ein Ticket auf ein anderes Datum umbuchen? Leider nein, sonst hätte ich damit ja kein Problem und würde von Fr. auf Sa. gehen. #4 Warum ist kein Storno/ Umbuchen möglich? Mdk termin versäumt ne. So tauschen Sie Ihr Online-Ticket um: ■ Umtausch über mit Kundenkonto Loggen Sie sich unter "Meine Bahn" ein und klicken Sie dort auf "Alle Buchungen anzeigen" im Menü "Meine letzte Buchung" ("Buchungsrückschau"). Alternativ erreichen Sie Ihre aktuellen Aufträge auch über "Meine Buchungen" in der Fußleiste des Meine Bahn-Portals. Wählen Sie Ihre entsprechende Reise aus und klicken Sie "Umtausch" bzw. "Stornieren und neu buchen". Suchen Sie sich anschließend eine neue Verbindung aus. Am Ende werden Ihnen beide Tickets noch einmal angezeigt und Sie bestätigen die Stornierung des einen und die Neubuchung des anderen. Das alte Ticket wird Ihnen abzüglich eines eventuellen Bearbeitungsentgelts später auf das bei der ersten Buchung angegebenen Zahlungsmittel gutgeschrieben.
Also mal die "Quiz-Frage" an dich, aus welcher konkreten Position der Übergang in die Krankengeldzahlung aktuell (oder bald) erfolgen wird??? Was auch nicht so das Problem ist nur habe den Brief zu spät aufgemacht:-( Deine Antworten kommen jedenfalls nicht so an, dass du das besonders ernst nimmst was dir da gerade "passiert" ist, in der Regel bekommt man keine unwichtige Post von der KK, schon gar nicht wenn man aktuell AU geschrieben ist. Was heißt denn nun "du hast den Brief zu spät aufgemacht"? Wann hast du den bekommen, vermutlich war genug Zeit den Termin auch wahrzunehmen... und dazu bist du gesetzlich (§ 62 SGB I) verpflichtet, wenn du Leistungs-Ansprüche nicht gefährden willst. Mdk termin versäumt sturm der liebe. Deine konkrete Krankheit ist in diesem Falle keine ernsthafte "Entschuldigung", die ist ja der eigentliche Grund für diesen Untersuchungstermin gewesen, der MDK wurde nicht "auf dich gehetzt", sondern beauftragt deine AU -Notwendigkeit zu überprüfen. Das Ergebnis kann durchaus auch zu deinem Vorteil ausfallen, wenn der MDK das bestätigt, dass du vorerst weiterhin AU -krank sein wirst.
Wenn auch nur unter diversen Vorraussetzungen. Diese sind aber erfüllt, da wir in einem pfleg. Berufsfeld tätig sind und die UVV (Unfallverhütungsvorschriften) die Möglichkeit erlauben. Der MDK (med. Dienst der Krankenkassen) ist hier nicht gemeint. Erstellt am 31. 2012 um 12:25 Uhr von petrus @corpse: Nochmal: Auf welcher rechtlichen Grundlage? Aufgrund der Fürsorgepflicht kann der ArbGeb dem MA einen Arztbesuch _empfehlen_. _Falls_ es Pflichtuntersucheungen (z. B. von der BG; Augenuntersuchung für Berufskraftfahrer,... ) gibt, muss er diese anbieten. Der MA kann diese trotzdem bei einem Arzt _seiner_ Wahl durchführen lassen. Wenn es keine "andere Rechtsvorschrift" gibt, ist die Fürsorgepflicht nach §11 ArbSchG mit dem _Angebot_ einer Untersuchung erledigt. MDK Termin abgesagt, keinen neuen, Frist? - 5-Wochen-Frist - Antrag - Adipositas24 - Community. Und weiter: Selbst _wenn_ die MAin zum Betriebsarzt geht, ist sie nicht verpflichtet, diesen von der Schweigepflicht zu entbinden. Der ArbGeb erfährt also keinerlei Ergebnisse. Und nun? > In unsere BV ist die Möglichkeit gegeben eine solchen Termin zu veranlassen.
16 Ich danke euch für eure Anzworten, auch die PN´s. Ich hatte noch am Dienstag-Nachmittag angerufen. Meine Sachbearbeiterin war zwar nicht mehr da aber ein Anderer hat nachgeguckt. Da ich ja erst wieder ab 1. 9. zuhause war hat die SB meinen antrag am 31. 8. nochmal an den MDK weitergeleitet. Die wollten die Unterlagen nochmal neu zugesand haben. Am Mittwoch hatte ich schon ein Schreiben mit einem neuen Termin für den 16. 9.. Jetzt harre ich erst mal der Dinge die da kommen. Hoffentlich geht es positiv aus. Habe so ein Schiss davor das ich was falsch mache. MDK erweitert nicht den Prüfauftrag - Fehlbelegung / AEP-Verfahren / MDK - myDRG - DRG-Forum 2022 Medizincontrolling, Kodierung & Krankenhausabrechnung. 17 DerDon schrieb: Und nochmal: Die Frist verlängert sich nur, wenn wir von der KK schriftlich darauf hingewiesen werden! Sonst nicht, völlig egal wieviel und wie oft etwas nachgefordert wird. Und auch egal, wann wir die nachgeforderten Unterlagen einreichen. Bei mir war es ja genau so. Antrag eingereicht... Unterlagen wurden nachgefordert vom chgeforderte Unterlagen wurden von mir nach 2 Wochen nachgereicht. Die KK hat mich aber schriftlich nicht auf eine Verlängerung der Frist hingewiesen, also ist die Frist pünktlich 5 Wochen nach Eingang des ersten Antrages abgelaufen!
). Also insgesamt ist das natürlich sehr ärgerlich für Sie gelaufen, keine Frage, und der MDK- Gutachter war wohl auch nicht so nett ( oder wusste vielleicht gar nicht um die zeitliche Problematik??? ) #4 Foristen, der MDK erweitert bei uns immer dann den PA, wenn er oder wir eine Fragestellung diskutieren, die über die ursprüngliche Fragestellung hinausgehen. Das fällt zu unseren Lasten aus (Erweiterung primäre FB bei gefragter sekundärer FB; ggf. Änderung von HD oder ND aus), aber auch zu unseren Gunsten (Änderung insb. der HD oder Ergänzung von ND). Wir notieren, ob diese Änderungen im Konsens (99%) oder Dissens (1%) erfolgen. Einige GA formulieren manchmal ohne Änderung des PA: Das KH trägt vor, die ND sei zu kodieren und kann dafür die nötigen Belege darstellen. Auf Basis der Gutachten erstellen wir eine neue Rechnung. Diese muss zeitlich irgendwann nach der Begehung liegen (i. d. nach Eingang des GA). Eine Kasse verweigert die Zahlung mit der o. g. Argumentation. Ich halte diese für Blödsinn, denn wenn eine Rechnungsänderung nach dem MDK-Termin nicht mehr möglich ist, dann bitte auch nicht zu unseren Lasten.