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Information Kontakt Die Grundsicherung ist eine soziale Leistung nach dem IV. Kapitel SGB XII, die den grundlegenden Bedarf für den Lebensunterhalt älterer und dauerhaft voll erwerbsgeminderter Personen sicherstellt. Aktuelle Richtwerte für die Angemessenheit der Bruttokaltmieten im Saarpfalz-Kreis: Weitere, tiefergehende Informationen erhalten Sie per telefonische oder persönliche Anfrage Allgemeine Sozialhilfe, AsylbLG und Wohngeld Am Forum 1 66424 Homburg Telefon: 06841 104-7160 Telefax: 06841 104- 7161 E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! Dienstzeiten: Mo-Fr 8. 00-12. 00 Uhr Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung: Sachbearbeiter: A - Br Herr Fuchs - Tel. Sozialamt bochum grundsicherung in online. 06841 104-8179 Bu - D Herr J. Schmitt - Tel. 06841 104-8665 E - Gr Herr Kämmer - Tel. 06841 104-8175 Gu - Ki Herr Woll - Tel. 06841 104-8072 Kl - Ma Frau Michel - Tel. 06841 104-8310 Me - Mo Frau Wendel - Tel. 06841 104-8174 Mu - Rz Herr Wiesmeier - Tel.
Barrierefreier Zugang Das Gebäude Diekampstraße 26 besitzt einen Fahrstuhl und ist durch den Nebeneingang barrierefrei zugänglich. Experte Amt für Soziales Herr Evers Zuständig für die Stadtbezirke Bochum-Mitte, Bochum-Nord und Bochum-Süd. Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung. Telefonnummer 0234 910-2749 Faxnummer 0234 910-1348 E-Mail Adresse Expertin Amt für Soziales Frau Meixner Zuständig für die Stadtbezirke Bochum-Mitte, Bochum-Nord und Bochum-Süd. Telefonnummer 0234 910-3393 Faxnummer
Sozialhilfe bzw. die Grundsicherung im Alter oder Hilfe zur Pflege sind Hilfen zum Lebensunterhalt. Sie kommen für Personen in Betracht, denen z. B. wg. ihren Alters oder wg. voller Erwerbsminderung das Existenzminimum nicht zur Verfügung steht. Den Antrag kann man in Bochum bei den Sozialämtern stellen. Anzeige Beratungsstellen Sozialhilfe / Grundsicherung in Bochum Sozialämter der Stadt Bochum Was tun, wenn die Rente nicht reicht? Herausgeber: Paritätischer Gesamtverband Verlag: C. H. Antrag auf Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung | Stadt Bochum. Beck Seitenanzahl: 64 Erscheinungsdatum: Oktober 2021 Die Broschüre informiert in leichtverständlicher Sprache rund um das Thema Grundsicherung. Zielgruppen sind Rentner, Menschen mit Erwerbsminderung, Eltern von behinderten Kindern sowie ihre Angehörigen. Die Themen u. a. im Einzelnen: Als zusätzlichen Service bietet das Buch u. Checklisten, Übersicht und Rechenbeispiele. Links zum Thema Sozialhilfe / Grundsicherung Dossier Sozialleistungen - Das Portal informiert u. zu Sozialhilfe / Grundsicherung: Für wen ist diese Leistung?
Die Änderungen sollen zum 1. Juni 2022 in Kraft treten, die gesetzliche Umsetzung steht zum jetzigen Zeitpunkt noch aus. Es empfiehlt sich jedoch, bereits jetzt Anträge auf die entsprechenden Leistungen zu stellen, damit eine umgehende Leistungsaufnahme bzw. Weiterzahlung zum 1. Juni 2022 möglich ist. Für Antragsunterlagen beim Jobcenter Bochum besuchen Sie bitte die dortige Homepage unter. Zur Sicherstellung Ihrer medizinischen Versorgung haben Sie ebenfalls voraussichtlich ab 1. Juni 2022 gemäß § 264 SGB V die Möglichkeit und die gesetzliche Verpflichtung, Ihre Krankenversorgung durch eine Krankenkasse Ihrer Wahl vornehmen zu lassen. Ich weise Sie darauf hin, dass die Krankenkasse ihren Sitz in meinem Verwaltungsgebiet haben muss. Soweit Sie mit Angehörigen in häuslicher Gemeinschaft leben, kann das Wahlrecht vom Haushaltsvorstand für die Angehörigen mit ausgeübt werden. Antrag auf Leistungen der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung. Das Ergebnis Ihrer Wahl teilen Sie mir bitte durch den entsprechenden Vordruck mit. Die für die beschriebenen Leistungen des Amtes für Soziales erforderlichen Unterlagen sind die nachfolgenden Vordrucke: Grundantrag Merkblatt Grundsicherung Erklärung Vermögensverhältnisse Kontoerklärung Rückschrift Krankenversorgung § 264 SGB V Wenn Ihre Einkünfte nicht ausreichen, um den Lebensunterhalt sicherzustellen und Sie entweder im Rentenalter oder dauerhaft erwerbsgemindert sind, besteht nach dem Sozialgesetzbuch XII die Möglichkeit, Leistungen der Grundsicherung zu erhalten.