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Von einem Verschulden des Käufers spricht man bei Vorsatz oder Fahrlässigkeit. Vorsatz liegt bei absichtlicher Nichtzahlung vor. Fahrlässigkeit setzt mangelnde Sorgfalt voraus, zum Beispiel wenn der Käufer die Bezahlung vergisst. Der Schadenersatz gleicht im Falle einer Vertragsverletzung die anfallenden Schäden aus, die dem Verkäufer entstanden sind. Ob und in welcher Höhe ein Anspruch auf Schadenersatz besteht, ist immer individuell zu beurteilen. Haus verkauft - Kufer bereits eingezogen und bezahlt nicht. Käufer zahlt nicht: Zwangsvollstreckung Zahlt der Käufer auch die Verzugszinsen nicht, können Sie die Zwangsvollstreckung einleiten. Auch für diesen Fall findet sich im Kaufvertrag immer eine Klausel: Der Käufer unterwirft sich wegen der Kaufpreiszahlungsverpflichtung gegenüber dem Verkäufer der sofortigen Zwangsvollstreckung aus dieser Urkunde in sein gesamtes Vermögen. Der Verkäufer kann vom Notar eine vollstreckbare Ausfertigung dieser Urkunde verlangen, wenn der Kaufpreis vereinbarungsgemäß fällig ist. Zweck dieser Zwangsvollstreckungsunterwerfung ist der Schutz des Verkäufers.
Voraussetzung für einen Rücktritt ist lediglich die Fälligkeit der Kaufpreiszahlung. Auf ein Verschulden des Käufers kommt es nicht an. Grundsätzlich muss der Verkäufer dem Käufer vor einem Rücktritt eine angemessene Frist setzen, um ihm die Erfüllung seiner Zahlungspflicht noch zu ermöglichen. Wenn der Käufer die Zahlung allerdings "endgültig und ernsthaft" verweigert, so ist eine Fristsetzung gemäß § 323 II Nr. 1 BGB entbehrlich. Der Rücktritt erfolgt gemäß § 349 BGB durch eine einseitige Erklärung des Verkäufers gegenüber dem Käufer. Haus käufer zahlt nicht der. Im Falle des Rücktritts wird der Kaufvertrag rückabgewickelt; d. h, dass bereits geflossene Leistungen zurückzugewähren sind und gegebenenfalls bereits eingeleitete Maßnahmen, wie beispielsweise die Bevollmächtigung des Käufers durch den Verkäufer zur Belastung des Grundstücks mit Grundpfandrechten, rückgängig zu machen sind. Gemäß § 323 V 1 BGB besteht ein Rücktrittsrecht jedoch nicht, wenn eine geleistete Teilzahlung für den Verkäufer von Interesse ist.
Dies bedeutet ja für mich einen höheren Finanzierungsaufwand. Kann ich da etwas beim ursprünglichen Verkäufer geltend machen? Rechtsawalt Müller: Grundsätzlich können Ihnen als Käufer durch den geplatzten Kaufvertrag erhebliche Kosten entstehen. Man denke nur an die vielen Aufwendungen, die mit der Planung und der Besichtigung des Anwesens verbunden sein können (Fahrtkosten etc. Haus käufer zahlt nicht von. ). Auch auf die Kosten eines etwaigen Gutachtens zur Überprüfung des tatsächlichen Verkehrswertes wurde ebenfalls bereits hingewiesen. Sicherlich besteht daher das Bedürfnis, den Verkäufer für sein Verhalten in Regress zu nehmen und den entstandenen Schaden bei ihm geltend zu machen. Die Rechtsprechung zeigt sich hier jedoch von ihrer strengen Seite. Die Gewährung von Schadensersatzansprüchen würde nämlich – so die Gerichte – dazu führen, dass der Verkäufer auch ohne notariellen Vertrag aufgrund der drohenden Haftung faktisch dazu gezwungen würde, doch den Kaufvertrag abzuschließen. Dies soll grundsätzlich vermieden werden.