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Obwohl zur Erntezeit der Zeitdruck besonders hoch ist, muss der Arbeitsschutz in Landwirtschaft, Forstwirtschaft und Gartenbau dennoch einen hohen Stellenwert haben. Gerade jetzt ist es wichtig, dass Sie als Arbeitgeber auf die Einhaltung der Standards achten. Denn wenn Arbeitnehmer wegen Unfällen und Erkrankungen ausfallen, führt dies zu geringeren Leistungen und Erträgen insbesondere während der aktuellen Ernte. In der aktuellen Corona-Krise haben Land- und Fortwirte besondere Herausforderungen zu erfüllen. Hier einige Beispiele: Für einreisende Saisonarbeitskräfte gelten verschärfte Bedingungen. Viele unerfahrene Arbeitnehmer sind neu im Einsatz, um Engpässe zu überbrücken. Die Unterbringung muss nach strengeren Regeln organisiert werden. Dabei ist viel Verunsicherung entstanden: Viele Regeln sind in letzter Zeit mehrfach geändert worden. Betroffene interpretieren Vorgaben unterschiedlich. Noch dazu zeigen Presseberichte Missstände in einzelnen Betrieben auf. Da helfen Informationen der zuständigen Ministerien und Organisation, um den Überblick zu gewinnen.
Dann müssen Sie und Ihr Arbeitgeber in Deutschland keine Beiträge zur Sozialversicherung bezahlen und Sie sind nicht automatisch krankenversichert. In der Zeit einer kurzfristigen Beschäftigung in Deutschland sind Sie nur krankenversichert, wenn Sie: eine A1-Bescheinigung vorlegen, oder eine private Auslandsversicherung abgeschlossen haben, oder über eine Familienversicherung im Wohnland abgesichert sind. Wenn Sie nicht krankenversichert sind, fragen Sie Ihren Arbeitgeber, ob für Sie eine private Gruppenkrankenversicherung abgeschlossen wurde. Der Arbeitgeber trägt meistens die Kosten; wenn nicht, muss er das vorher mit Ihnen vereinbart haben. Eine private Gruppenkrankenversicherung deckt nicht jede medizinische Behandlung ab. Lassen Sie sich eine Bescheinigung aushändigen, mit der Sie selbständig zum Arzt gehen können. Sie bekommen Ihren Lohn in der Zeit einer Krankheit weitergezahlt, wenn Sie krank sind und von einem Arzt krankgeschrieben werden, und wenn Sie schon länger als vier Wochen in demselben Betrieb arbeiten.
Welche sind dabei besonders hervorzuheben? Recht verbreitet bei Landwirten sind zum einen Atemwegserkrankungen. Das liegt an der oft staubigen Luft in den Ställen. Das Einatmen dieser Luft kann auf Dauer Allergien auslösen und chronische Krankheiten wie Bronchitis verursachen. Um die Staubanteile in der Luft zu reduzieren, sollte man auf eine möglichst gute Belüftung achten. Bei einigen Arbeiten empfiehlt es sich, zusätzlich eine Atemschutzmaske zu tragen. Zur räumlichen Trennung zwischen Stall- und anderen Betriebsgebäuden eignen sich Schleusen, die die Verschleppung von Staub und Schmutz vermeiden. Und die andere gesundheitliche Belastung? Die teilen sich die Landwirte tatsächlich mit dem Büroangestellten. Denn Rückenprobleme tauchen auch auf dem Bauernhof häufig auf. Ursache sind Fehlbelastungen, monotone Tätigkeiten, aber auch Stress und Leistungsdruck. Betroffene sollten beim Heben und Tragen immer wieder an die richtige Haltung denken und möglichst Transporthilfen nutzen. Zudem ist es auch als Landwirt oder Landwirtin sehr empfehlenswert, als Ausgleich regelmäßig etwas Sport zu treiben und den Rücken mit gezielten Übungen zu kräftigen.
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Sport hilft gegen Rückenprobleme Fehlbelastungen, Bewegungsmangel, monotone Tätigkeiten aber auch Stress und Leistungsdruck verursachen Rückenschmerzen. Denken Sie beim Heben und Tragen an die richtige Haltung, verwenden Sie wenn möglich Hebe- und Transporthilfen. Zudem ist es empfehlenswert, zum Ausgleich Sport zu treiben und gezielt Rückengymnastik zu machen.
Grundsätzlich gelten die allgemeinen Regeln Zunächst gelten grundsätzlich die derzeitigen Standards für den Arbeitsschutz –auch für alle Arbeitgeber und Arbeitnehmer in Landwirtschaft, Forstwirtschaft und Gartenbau. Diese Regeln sind im sogenannten "SARS-CoV-2-Arbeitsschutzstandard" des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) beschrieben. Besonders relevant sind z. B. die Infektionsschutzmaßnahmen für Sammelunterkünfte. Hierbei gibt es keine Unterschiede zwischen in- und ausländischen Arbeitnehmern oder zwischen früher oder später eingereisten Helfer. Zusätzliche Besonderheiten bei Neueinreise ausländischer Erntehelfer Im Mai 2020 können weitere 40. 000 Saisonarbeitskräfte aus dem Ausland nach Deutschland kommen. Für diese gelten zusätzliche Regeln. Das ist in einem Konzept der Bundesregierung festgehalten. So müssen z. die Arbeitnehmer nach ihrer Einreise in eine 14-tägige Quarantäne und in Gruppen von fünf bis maximal ca. 20 Personen aufgeteilt werden. Zudem müssen Sie Ihre Arbeitnehmer vorab auf der Seite des Deutschen Bauernverbandes anmelden, auch wenn Sie nicht Mitglied sind.