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Und wenn der Gerichtsvollzieher an die Türe klopf, bitte ich ihn herein und hol mal eben meine RSB aus der Schublade und denke dann ist der Vorfall erledigt, oder? MfG The following users thanked this post: Spike Vielleicht geht es ja um eine neue Forderung. Naja - Spaß beiseite. Jetzt geht ja kein Anruf mehr durch, weil Rufnummer gesperrt. Allgemein würde ich sagen, Du kannst als Eigentümer einer bestimmten Rufnummer Dritten im Einzelfall die Nutzung untersagen und zwar selbst dann, wenn die Rufnummer im Telefonbuch eingetragen ist. Generell sind Anrufe sicherlich erlaubt, das ändert sich aber wenn ich einer Person oder einem Unternehmen die Nutzung der Rufnummer explizit untersage. Eos inkasso anrufe e. Und dass jetzt überhaupt nichts damit zu tun, ob es sich um einen Werbeanruf handelt oder um ein Inkassounternehmen oder ein sonstiger Teilnehmer. Es dürfte ausreichend sein, dass Du Dich durch die Anrufe belästigt fühlst. Eine öffentliche Rufnummer ist kein Freibrief, dass Gott und die Welt für welche Zwecke auch immer nutzen dürfen.
Meine Lieben, ich habe ein Brief von Deutscher Inkasso - Dienst, EOS, DID vorgestern erhalten. Drin steht, dass ich eine Forderung in Höhe von 132, 88 Euro innerhalb von 7 Tagen bezahlen muss oder sie werden gerichtliche Schritte gegen mich einleiten. Ich kann aber nicht nachvollziehen um was es geht, kein Namen, gar nichts. Es liegt auch kein Vollmacht vor. Hat jemand schon Erfahrung gemacht? Ist das Betrug oder soll ich die Forderung bezahlen? Ich habe den Brief fotografiert und ich habe die Fotos hier hochgeladen. Hilfe, bitte... Vorschlag für eine Kurzantwort.. die Forderung durchweg unbegründet ist: Sehr geehrte Damen und Herren, Ihrem Schreiben vom.... widerspreche ich inhaltlich im vollem Umfang. Ich unterhalte bzw. unterhielt keinerlei Geschäftsbeziehungen mit dem Ihrerseits genannten Gläubiger.. Eos inkasso anrufe de. Aus Ihrem Schreiben gehen u. a. keine konkrete Rechnungsnummer, bzw. ähnliche Bezüge hervor, auf denen diese Forderung überhaupt beruht. Auch fehlt dem Schreiben jegliche Vollmacht des "berechtigten Gläubigers" als Auftraggeber.. Sollten Sie ungeachtet dessen auf Ihrer Forderung weiterhin bestehen, tragen Sie alle damit einhergehenden Rechtsfolgen, OHNE weitere Vorabinfo.
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Gewehrt hat sich der Antragsgegner nicht. Es gibt aktuell wenig Rechtsprechung dazu, wegweisend ist sagen wir mal die Ansicht des BGH allgemein zum Thema Hausrecht wobei ein Telefonanruf auch ein Eindringen in die Privatsphäre ist und die Formulierung der Ansprüche eines Inkassobüros auf schriftlichem Wege ausreichend und zumutbar ist. Generell dürfte hier neben einer Störung des Eigentums/Besitzrecht insbesondere das allgemeine Persönlichkeitsrecht und die Privatsphäre gelten. §823 BGB wird gerne im Rahmen von unerwünschter Telefonwerbung und Recht am ausgeübten und eingerichteten Gewerbebetrieb erfolgreich bemüht, nichts anderes dürfte für Unternehmen gegenüber Privathaushalten gelten, denen die telefonische Kontaktaufnahme untersagt wird weil unerwünscht. (zum Thema Einwurf von unerwünschter Werbung in einen Briefkasten mit "keine Werbung") Also wenn mich ein Inkassobüro telefonisch belästigen würde, ich hätte Spass daran. VORSICHT 04028500 - 37 Bewertungen +494028500. « Letzte Änderung: 05. Dezember 2016, 13:32:17 von tomwr » Hi @tomwr, vielen dank für deine ausführliche Antwort.