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Das Teilhabechancengesetz soll seit dem 01. 01. 2019 neue Chancen für Langzeitarbeitslose auf dem allgemeinen und sozialen Arbeitsmarkt schaffen. Dazu bietet das neue Förderinstrument "Teilhabe am Arbeitsmarkt" nach § 16 i SGB II einen degressiven Lohnkostenzuschuss von 100 - 70 Prozent für Arbeitgeber, die Kunden der speziellen Zielgruppe sozialversicherungspflichtig beschäftigen. Die Förderhöhe ist nach der Dauer des Arbeitsverhältnisses gestaffelt. In den ersten beiden Jahren beträgt sie 100 Prozent. In jedem weiteren Jahr verringert sich der Zuschuss um zehn Prozent. 16i sgb ii arbeitslosenversicherung in 1. Die Förderung bezieht sich auf den Mindestlohn oder wenn der Arbeitgeber tarifgebunden ist, auf das tatsächliche Arbeitsentgelt zuzüglich eines pauschalierten Arbeitgeberanteils zur Gesamtsozialversicherung abzüglich des Beitrags zur Arbeitsförderung (die Beschäftigungen sind von der Versicherungspflicht der Arbeitslosenversicherung befreit). Es können maximal fünf Jahre gefördert werden. Zudem können während der Förderung erforderliche Qualifizierungen und Praktika bei anderen Arbeitgebern finanziert werden.
Für die Teilnahme erwerbsfähiger Leistungsberechtigter an einer Maßnahme zur beruflichen Weiterbildung im Rahmen eines bestehenden Arbeitsverhältnisses werden Leistungen nach Absatz 1 Satz 2 Nummer 4 in Verbindung mit § 82 des Dritten Buches nicht gewährt, wenn die betreffende Maßnahme auf ein nach § 2 Absatz 1 des Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetzes förderfähiges Fortbildungsziel vorbereitet. (3) Abweichend von § 44 Abs. 1 Satz 1 des Dritten Buches können Leistungen auch für die Anbahnung und Aufnahme einer schulischen Berufsausbildung erbracht werden. (3a) Abweichend von § 81 Absatz 4 des Dritten Buches kann die Agentur für Arbeit unter Anwendung des Vergaberechts Träger mit der Durchführung von Maßnahmen der beruflichen Weiterbildung beauftragen, wenn die Maßnahme den Anforderungen des § 180 des Dritten Buches entspricht und 1. Kreis Kleve - Teilhabe am Arbeitsmarkt - § 16i SGB II. eine dem Bildungsziel entsprechende Maßnahme örtlich nicht verfügbar ist oder 2. die Eignung und persönlichen Verhältnisse der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten dies erfordern.
Förderfähiger Personenkreis: erwerbsfähige Leistungsberechtigte, die das 25.
Ganz oder teilweise Übernahme von Weiterbildungskosten, wenn die Arbeitnehmerin oder der Arbeitnehmer eine Weiterbildung während der Beschäftigung absolviert. Personen, die mindestens zwei Jahre arbeitslos gemeldet sind. Ihr Ansprechpartner im Jobcenter Salzgitter: Name Telefon Herr Lothar Schmidtke 05341 / 868 - 103
0201 649 856-24 Mobil: 0172 1507 418 Weiterführende Links Soziale Teilhabe am Arbeitsmarkt eröffnet Perspektiven (Video) Weiterführende Infos der G. I. B. NRW