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Es kann im Allgemeinen von einem ausreichenden o. g. Tageslichtquotienten bei mittleren Sehaufgaben ausgegangen werden, wenn dieses Maß eingehalten wird. Empfehlenswert ist, die Arbeitsplätze in Fensternähe anzuordnen. Spezielle Regelungen für Pausenräume finden sich unter der Nummer 4. Zimmer im Keller - Fluch oder Segen? (Technik, Gesundheit und Medizin, Psychologie). 2 des Anhangs der ArbStättV. Konkretisiert werden die Anforderungen der ArbStättV in der ASR A4. 2 "Pausen- und Bereitschaftsräume" unter dem Punkt 4. Fazit: Dies bedeutet, dass ein Pausenraum im Keller ohne natürliches Licht im Regelfall nicht zulässig ist.
Grundsätzlich hat der Arbeitgeber dafür zu sorgen, dass Arbeitsstätten so eingerichtet und betrieben werden, dass von ihnen keine Gefährdungen für die Sicherheit und die Gesundheit der Beschäftigten ausgehen. Angaben über Anforderungen an die Beleuchtung von Arbeitsplätzen findet man im Anhang der Arbeitsstättenverordnung ( ArbStättV) im Anhang unter Nummer 3. 4 "Beleuchtung und Sichtverbindung". Keller ohne fenster lüften. Hier wird aufgeführt, dass Pausen- und Bereitschaftsräume sowie Unterkünfte mit möglichst ausreichend Tageslicht beleuchtet und eine Sichtverbindung nach außen haben müssen. Kantinen sollen möglichst ausreichend Tageslicht erhalten und eine Sichtverbindung nach außen haben. Konkretisiert werden die Anforderungen der ArbStättV durch die Technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR) in Ihrem Fall die ASR A3. 4 "Beleuchtung". In den Leitlinien zur ArbStättV LV 40 finden sich unter dem Punkt H3. 4 - 2 – Ausreichend Tageslicht nähere Erläuterungen zu der Frage Was bedeutet "möglichst ausreichend" Tageslicht"?
(5) 1In Kellergeschossen sind Aufenthaltsräume zulässig, deren Nutzung eine Beleuchtung mit Tageslicht verbietet, ferner Verkaufsräume, Gaststätten, ärztliche Behandlungsräume, Sport- und Spielräume sowie ähnliche Räume; Absatz 4 gilt sinngemäß. 2Einzelne Aufenthaltsräume, die dem Wohnen dienen, sind im Kellergeschoß zulässig, wenn sie zu einer Wohnung im Erdgeschoß gehören und mit dieser über eine in der Wohnung liegende Treppe unmittelbar verbunden sind. Zimmer im Keller ohne Fenster (wohnen). 3Im übrigen sind Aufenthaltsräume und Wohnungen in Kellergeschossen nur zulässig, wenn das Gelände vor Außenwänden mit notwendigen Fenstern in einer für die Beleuchtung mit Tageslicht ausreichenden Entfernung und Breite nicht mehr als 0, 80 m über dem Fußboden liegt. (6) 1Räume nach Absatz 5 müssen unmittelbar mit Rettungswegen in Verbindung stehen, die ins Freie führen. 2Die Räume und Rettungswege müssen von anderen Räumen im Kellergeschoß durch Wände der Feuerwiderstandsklasse F 90 und in den wesentlichen Teilen aus nichtbrennbaren Baustoffen (F 90–AB) abgetrennt sein; Türen in diesen Wänden müssen der Feuerwiderstandsklasse T 30 entsprechen.