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Bei den Printmotiven sehen wir aber auch eine Vielfalt an schönen Blattformen, die äußerst dekorativ wirken.
Dschungeltapeten für deine Wände "All good things are wild and free". Ganz nach diesem Motto lebt unsere Trend-Kategorie Dschungel Tapeten. Wir haben uns dem Trend angenommen und ihn zu unseren Trend-Themen hinzugefügt! Dschungel Tapeten sorgen für Urlaubsgefühle in den eigenen vier Wänden. Safari im Wohnzimmer, Expedition im Kinderzimmer oder tropisches Idyll im Schlafzimmer lassen ein langweiliges Interior in Nullkommanichts verschwinden. Willst du direkt großformatige Dschungelmotive tapezieren? Dann schau doch direkt mal bei unserer Dschungel Fototapeten Kategorie vorbei. Dschungel Tapete mit Tieren bringen gute Laune nach Hause Unsere Dschungeltapeten unterstützen eine mit vielen Pflanzen und Holz eingerichtete Wohnung. Tapete Vlies Glööckler tropische Blätter grün 33413. Die Farbtöne des Interiors in der Wandgestaltung werden perfekt aufgegriffen. Passend zum Trend des "Urban Jungle", bei dem in städtischen Wohnungen ein Stück Natur in die eigenen vier Wände geholt wird. Gerade für Menschen aus dem Großstadtdschungel ist eine grüne Einrichtung eine willkommene Abwechslung zum normalen Alltag.
Vier Wände in Harmonie Wenn du die passende Dschungel Tapete fürs Schlafzimmer gefunden oder die perfekte Dschungel Tapete mit Tieren für Kinder entdeckt hast, kannst du dir im nächsten Schritt Gedanken um weitere Kombinationsmöglichkeiten machen. Wenn du dich für die perfekte Tapete mit Blättern für den Flur entschieden hast oder dir die selbstklebende Tapete Dschungel nicht aus dem Kopf geht, bist du dem Ziel des fertigen Zimmers einen Schritt näher gekommen. Einfarbige Tapeten in schlichten Farben oder in den Farben der Dschungel Tapete kannst du direkt mit den Warenkorb legen. Kleine unauffällige Muster oder große Motive, die sich mit deiner liebten Dschungel Tapete nicht beißen, kannst du ebenfalls in unserem Shop finden. Brauchst du noch Kissen oder Leinwandbilder um die Raumstimmung zu vollenden, musst du unbedingt in unserer Deko Abteilung vorbei schauen! Tapete tropische blätter o. Sicher und einfach shoppen bei Unsere Tapeten sind made in Germany. Produziert werden auch unsere Dschungel Tapeten in Deutschland.
Aufsichtsräte, Gesellschafterversammlungen und kommunale Räte müssen auch in dieser Hinsicht Kontrollfunktionen effektiv und umfassend wahrnehmen. Die wirtschaftliche Betätigung der Kommunen darf nicht von der Absicht getrieben sein, Gewinne zu erzielen, sondern sie muss auf die Erfüllung der kommunalen Aufgaben konzentriert sein. Das liegt auch im Interesse der Verbraucherinnen und Verbraucher. Die Gewinnabführung aus kommunalen Unternehmen sollte daher eng begrenzt werden. Das Land muss im Gegenzug eine ausreichende Finanzausstattung der Kommunen gewährleisten. Die Kommunen sollten anstelle der hochproblematischen Gewerbesteuereinnahmen eigenverantwortliche Besteuerungskompetenzen auf breiter Bemessungsgrundlage erhalten, mit deren Hilfe die kommunalen Aufgaben ohne Rückgriff auf die Gewinne kommunaler Unternehmen finanziert werden können. Es ist sachgerecht, dass sich die wirtschaftliche Betätigung von Kommunen gemäß § 107 Abs. 5 GO im Bereich der Strom-, Wasser- und Gasversorgung auch auf "unmittelbar verbundene Dienstleistungen" erstrecken darf, wenn dabei die Belange der Privatwirtschaft, insbesondere des Handwerks, berücksichtigt werden.
c) Wirtschaftliche Betätigung: Wirtschaftliche Betätigungen sind Tätigkeiten der Kommune, die von Privatunternehmern mit der Absicht der Gewinnerzielung vorgenommen werden dürfen. Der so gezogene Vergleich stellt vornehmlich auf die Art und Weise der Tätigkeit ab und nicht auf eine bestehende oder nicht bestehende Konkurrenzsituation. Die Entgeltlichkeit der Leistung sowie eine tatsächliche Gewinnerzielung weisen als Indizien auf eine kommunale Wirtschaftstätigkeit hin. Die Abgrenzung zu einer nicht-wirtschaftlichen Tätigkeit ist allerdings nicht immer eindeutig. Einige Autoren schlagen vor, dass es sich bei nichtwirtschaftlichen Unternehmen um solche Unternehmen handelt, "deren Betrieb den Gemeinden ausdrücklich aufgegeben ist und die nach den bisherigen Erfahrungen nicht gewinnbringend betrieben werden können" (Hoppe et al 2012: 49). Keine wirtschaftlichen Betriebe sind solche kommunalen Unternehmen, die unter den Bereich der kommunalen Pflichtaufgaben fallen, Hilfsbetriebe, die zur Deckung des Eigenbedarfs der Gemeinde dienen sowie Einrichtungen des Bildungs-, Gesundheits- und Sozialwesens, der Kultur, des Sports, der Erholung, der Abfall- und Abwasserbeseitigung, der Straßenreinigung sowie Einrichtungen ähnlicher Art.
Gemäß den Vorschriften der Gemeindeordnung NRW können Kommunen und Kreise im Rahmen der vom Gesetzgeber vorgegebenen Anforderungen Gesellschaften gründen oder sich daran beteiligen. Vor Aufnahme der wirtschaftlichen Betätigung ist ein Anzeigeverfahren bei der zuständigen Aufsichtsbehörde erforderlich. Diese prüft in dem Anzeigeverfahren unter anderem, ob eine wirtschaftliche Betätigung der Kommune in der beabsichtigten Weise erfolgen darf, die Ausgestaltung des Gesellschaftsvertrages den gesetzlichen Anforderungen entspricht, bei Beteiligung privater Gesellschafter*innen an dem Unternehmen der bestimmende Einfluss der Kommune auf die Gesellschaft gesichert wird, die Kommune sich nicht zur Übernahme von Verlusten in unbestimmter Höhe verpflichtet, auf Antrag Ausnahmen von in der Regel anzuwendenden rechtlichen Vorschriften erteilt werden können. Nicht Gegenstand einer kommunalaufsichtlichen Prüfung können hingegen innere Angelegenheiten einer Gesellschaft oder deren Geschäftsgebaren sein.
Die wirtschaftliche Betätigung von Kommunen unterliegt spezifischen Einschränkungen, die sich aus dem so genannten Gemeindewirtschaftsrecht ergeben. Dabei handelt es sich um Vorschriften der jeweiligen Gemeindeordnung. Die Regelungen der 16 Gemeindeordnungen zur wirtschaftlichen Betätigung von Städte und Gemeinden sind zwar der Tendenz nach ähnlich, aber in den Details unterschiedlich, so dass Beurteilungen, die für alle Bundesländer gelten, nicht möglich sind. Vielmehr ist die Rechtslage jeweils gesondert zu ermitteln. Exemplarisch seien hier die Grundsätze der sächsischen Gemeindeordnung beschrieben: Eine wirtschaftliche Betätigung der Gemeinde kommt nur in Betracht, wenn drei Grundvoraussetzungen erfüllt sind: (1. ) Zunächst muss ein öffentlicher Zweck die Betätigung rechtfertigen. Diese Bedingung ist bereits dann erfüllt, wenn die Gemeinde zum Nutzen der Bevölkerung handelt. Sie ist lediglich dann zu verneinen, wenn die Kommune ausschließlich zum Zwecke der Gewinnerzielung tätig wird.
18. Teil Überblick: Wirtschaftliche Betätigung der Gemeinden 436 Hinweis Hier klicken zum Ausklappen Die wirtschaftliche Betätigung der Gemeinden spielt in der Klausur regelmäßig keine Rolle, weshalb sich die Ausführungen hier auf einen groben Überblick beschränken. 437 Expertentipp Hier klicken zum Ausklappen Lesen Sie die §§ 102 ff. GemO und verschaffen Sie sich einen Überblick über die Möglichkeiten der wirtschaftlichen Betätigung der Gemeinden. Video wird geladen... Falls das Video nach kurzer Zeit nicht angezeigt wird: Anleitung zur Videoanzeige Von der Selbstverwaltungsgarantie des Art. 28 Abs. 2 GG mit umfasst ist die Möglichkeit der Gemeinden, sich wirtschaftlich zu betätigen. Den rechtlichen Rahmen für eine wirtschaftliche Tätigkeit normiert die GemO in den §§ 102 ff. ("Unternehmen und Beteiligungen"). 438 Gemäß § 102 GemO dürfen Gemeinden wirtschaftliche Unternehmen ungeachtet der Rechtsform nur dann errichten, übernehmen, wesentlich erweitern oder sich an solchen beteiligen, wenn dies der öffentliche Zweck des Unternehmens rechtfertigt, es in Einklang mit der Leistungsfähigkeit der Gemeinde zu bringen ist und der Zweck bei einer Tätigkeit außerhalb der kommunalen Daseinsfürsorge nicht ebenso gut durch einen privaten Dritten erfüllt werden kann.
Eigenbetriebe unterliegen gem. 3 NKomVG bestimmten haushaltswirtschaftlichen Regelungen. Vorschriften zum Aufbau, für die Verwaltung, die Wirtschaftsführung, das Rechnungswesen und die Prüfung der Eigenbetriebe hat das Niedersächsische Ministerium für Inneres und Sport mit der "Eigenbetriebsverordnung" erlassen (aktuelle Fassung und Begründung nebenstehend abrufbar). Die Kommunen dürfen Unternehmen im Sinne von § 136 in einer Rechtsform des privaten Rechts nur führen oder sich daran beteiligen, wenn die Voraussetzungen gem. § 137 Abs. 1 NKomVG erfüllt sind. Die Voraussetzungen gelten entsprechend, wenn ein Unternehmen in einer Rechtsform des privaten Rechts, bei dem die Kommune allein oder zusammen mit anderen Kommunen oder Zweckverbänden über die Mehrheit der Anteile verfügt, sich an einer Gesellschaft oder einer anderen Vereinigung in einer Rechtsform des privaten Rechts beteiligen oder eine solche gründen will ( § 137 Abs. 2 NKomVG). Neben den kommunalrechtlichen Regelungen sind auch die je nach Unternehmensform geltenden gesellschaftsrechtlichen Bestimmungen zu beachten (z. GmbHG, AktG).
Eine kommunale Stadtwerke GmbH, derer sich eine Kommune im Rahmen der Erfüllung ihrer Abwasserbeseitigungspflicht bedient, darf zum Beispiel keine Gebühren- oder Beitragsbescheide erlassen. Auch darf eine Kommune sich pflichtiger Selbstverwaltungsaufgaben nicht vollständig entledigen, diese also nicht in Gänze der Privatwirtschaft überantworten. Die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger dürfen sich also nicht ihrer Abfallentsorgungsverantwortung entziehen. Hier ist regelmäßig nur die Einbeziehung Privater als Verwaltungshelfer im Wege der Beauftragung zulässig. Letztverantwortlich bleibt dann in jedem Falle die Kommune. Beim Recht der öffentlichen Aufgaben und dem damit eng verbundenen kommunalen Organisationsrecht einschließlich dem Recht der Privatisierung und Rekommunalisierung handelt es sich um komplexe Rechtsbereiche, die hier nur sehr kursorisch aufbereitet werden können. Für rechtssichere Gestaltungen ist daher immer eine Einzelfallbetrachtung erforderlich und es bietet sich in der Regel rechtlicher Rat an.