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8. Betriebliche Sozialeinrichtungen (§ 87 Abs. 8 BetrVG) Sozialeinrichtungen sind neben Kantine, Betriebskindergarten, Sport- oder Erholungseinrichtungen auch solche Angebote des Arbeitgebers, die den Beschäftigen über das reine Entgelt hinaus Vorteile verschaffen. Damit zählen auch Pensions- und Unterstützungskassen, aber auch Beschäftigungsgesellschaften dazu. Der Betriebsrat hat bei der Ausgestaltung all dieser Sozialeinrichtungen in allen Details – bis hin zur Preisgestaltung der Kantine – mitzubestimmen. 9. BetrVG mit Kommentaren digital? - Allgemeine Themen - Forum für Betriebsräte. Werkswohnungen (§ 87 Abs. 9 BetrVG) Manche Arbeitgeber stellen Dienstwohnungen zur Verfügung. Der Betriebsrat hat bei allen die Verwaltung dieser Wohnung betreffenden Entscheidungen mitzubestimmen. 10. Betriebliche Entgeltgestaltung (§ 87 Abs. 10 BetrVG) Bei allen Fragen der kollektiven Lohngestaltung im Betrieb hat der Betriebsrat ein Mitbestimmungsrecht. Führt der Arbeitgeber bestimmte Vergütungsordnungen oder Entlohnungsmethoden ein, so benötigt er die Zustimmung des Betriebsrats.
Weiterführende Informationen zum Betriebsverfassungsgesetz finden Sie hier. Die echten Mitbestimmungsrechte sind im §87 des Betriebsverfassungsgesetzes festgeschrieben. In 13 Punkten werden die Bereiche skizziert, in denen der Betriebsrat echte Mitbestimmungsrechte hat. Dabei regelt das Betriebsverfassungsgesetz ganz klar: Der Arbeitgeber kann sich über die Mitbestimmungsrechte nicht hinwegsetzen. Eine mitbestimmungspflichtige Maßnahme, die ohne Zustimmung des Betriebsrats erfolgt, ist automatisch unwirksam! Die Mitbestimmungsrechte aus dem Betriebsverfassungsgesetz im einzelnen: 1. Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) - Inhaltsverzeichnis - Kommentar zum Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) - aas Seminare. Ordnung im Betrieb (§ 87 Abs. 1 Nr. 1 BetrVG) Gibt der Arbeitgeber Anweisungen zur Ordnung im Betrieb, so muss der Betriebsrat mitbestimmen. Dabei ist zwischen zwei unterschiedlichen Maßnahmen zu unterscheiden: Maßnahmen, die die konkrete Ausführung der Arbeit betreffen Das nennt man Anweisungen zum Arbeitsverhalten und diese unterliegen NICHT der Mitbestimmung. Maßnahmen, die das allgemeine Verhalten im Betrieb betreffen Dazu gehören Anweisungen zum Tragen von Arbeits- oder Berufskleidung, Taschen- oder Torkontrollen, Parkplatzordnungen, aber auch Direktiven zu Krankenrückkehrgesprächen, zur Nutzung von privaten E-Mails und Internet.
(1) 1 Personalfragebogen bedürfen der Zustimmung des Betriebsrats. Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG). 2 Kommt eine Einigung über ihren Inhalt nicht zustande, so entscheidet die Einigungsstelle. 3 Der Spruch der Einigungsstelle ersetzt die Einigung zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat. (2) Absatz 1 gilt entsprechend für persönliche Angaben in schriftlichen Arbeitsverträgen, die allgemein für den Betrieb verwendet werden sollen, sowie für die Aufstellung allgemeiner Beurteilungsgrundsätze.
Thomas Klebe, Rechtsanwalt in der Kanzlei Apitzsch/Schmidt/Klebe, Hugo Sinzheimer Institut für Arbeitsrecht (HSI) in Frankfurt am Main, ehrenamtlicher Richter am Bund esarbeitsgerichtDr. Peter Wedde, Professor an der Frankfurt University of Applied Sciences für Arbeitsrecht und Recht der Informationsgesellschaft und wissenschaftlicher Leiter der Beratungsgesellschaft d+a consultingPeter Berg, Rechtsanwalt in der Kanzlei Schwegler Rechtsanwälte, ehrenamtlicher Richter am Bund esarbeitsgerichtRudolf Buschmann, Gewerkschaftliches Centrum für Revision und Europäisches Recht der DGB Rechtsschutz GmbHDr. Olaf Deinert, Professor für Bürgerliches Recht, Arbeits- und Sozialrecht, Leiter des Instituts für Arbeitsrecht, Universität GöttingenDr. Lisa Dornberger, Referentin der SOKA-BAU, WiesbadenJochen Homburg, Rechtsanwalt, Tarifabteilung des IG Metall Vorstands, Frankfurt am MainRalf Trümner, Rechtsanwalt in Oldenburg, Partner der Sozietät Schwegler RechtsanwälteSibylle Wankel, Geschäftsführerin der IG Metall MünchenDr.
Diese unterliegen der Mitbestimmungspflicht nach Betriebsverfassungsgesetz. 2. Arbeitszeit – Beginn und Ende (§ 87 Abs. 2 BetrVG) Der Bereich der Arbeitszeit ist einer der wichtigsten Betätigungsfelder eines Betriebsrats. Dabei wird die Dauer der Arbeitszeit im Arbeits- oder Tarifvertrag geregelt. Hier kann der Betriebsrat nicht mitbestimmen. Alle übrigen Details der Arbeitszeit sind aber gemäß dem Betriebsverfassungsgesetz mitbestimmungspflichtig. Dies gilt damit für Regelungen zu Beginn und Ende der täglichenArbeitszeit, die Einführung von Gleit- und Vertrauensarbeitszeit, die Aufstellung von Dienst- und Schichtplänen, die Einführung von Arbeitszeitkonten, Telearbeit, Rufbereitschaft und Bereitschaftsdienst. 3. Überstunden und Kurzarbeit (§ 87 Abs. 3 BetrVG) Wenn es um das Festlegen der regelmäßigen Dauer der Arbeitszeit geht, hat der Betriebsrat kein Mitbestimmungsrecht. Wenn der Arbeitgeber aber von der einmal festgelegten Dauer abweichen und die Arbeitszeit für einen gewissen Zeitraum verlängern (Überstunden) oder verkürzen (Kurzarbeit) möchte, so muss der Betriebsrat zustimmen.
4. Arbeitsentgelt – Zeit, Ort, Dauer der Auszahlung (§ 87 Abs. 4 BetrVG) Dieser Mitbestimmungstatbestand hat seit Einführung der bargeldlosen Überweisung an Bedeutung verloren, denn Regelungsbedarf über Details der Auszahlung besteht nicht mehr. Nicht von der Mitbestimmung umfasst sind Fragen der Entgelthöhe oder der Eingruppierung. 5. Urlaub (§ 87 Abs. 5 BetrVG) Geht es um das Festlegen von Urlaubsgrundsätzen im Betrieb, nach denen der Urlaub zu gewähren ist, so muss der Betriebsrat mitbestimmen. Dazu gehören Regelungen über das Bewilligungsverfahren, die Verteilung des Urlaubs innerhalb des Jahres, die Frage der Übernahme auf das Folgejahr, Urlaubssperren etc. Auch Bildungsurlaub, Sabbaticals, Sonderurlaub für Schwerbehinderte fallen darunter. 6. Verhaltens- und Leistungskontrolle (§ 87 Abs. 6 BetrVG) Diese wichtige und heutzutage zentrale Mitbestimmungsvorschrift betrifft die Einführung nahezu aller Softwaresystem bzw. kommunikationstechnischer Systeme (IKT) im Betrieb.
Absolventen wie Thomas Ruff und Andreas Gursky, die durch diesen Stil entscheidend geprägt wurden, zählen zu den einflussreichsten Fotografen des 20. Jahrhunderts. ARTE strahlt die erste Staffel der Reihe "Photo" im Umfeld von zwei großen Foto-Events in Berlin und Paris aus: Der 5. Europäische Monat der Fotografie Berlin, Deutschlands größtes Fotofestival mit über 100 Ausstellungen vom 19. Oktober bis 25. November 2012 und "Paris Photo 2012" im Grand Palais vom 15. bis 18. November 2012. Eine zweite Staffel der Reihe ist für das Jahr 2013 vorgesehen. Die einzelnen Sendungen im Überblick: "Fotografie als Kunst. 1850 - 1860", Dokumentation, am Sonntag, den 4. November um 12. 30 Uhr, Erstausstrahlung "Die neue deutsche Objektivität", am Sonntag, den 11. 30 Uhr, Erstausstrahlung "Die inszenierte Fotografie", Dokumentation, am Sonntag, den18. 30 Uhr, Erstausstrahlung "Der Pictorialismus", Dokumentation, am Sonntag, den 25. Objektivität - LEO: Übersetzung im Englisch ⇔ Deutsch Wörterbuch. 30 Uhr, Erstausstrahlung "Die experimentelle Fotografie der 20er Jahre", Dokumentation, am Sonntag, den 2. Dezember um 12.
Hello, There was no answer in this thread for more than 30 days. It can take a long time to get an up-to-date response or contact with relevant users. #1 So, 11. Nov · 12:30-12:56 · arte Mo, 12. Nov · 10:35-11:01 · arte Foto: Die neue deutsche Objektivität Die Reihe "Photo" zeigt Fotografie von ihren Anfängen bis heute. Jede Folge befasst sich mit einem bestimmten Aspekt der Geschichte und Entwicklung der Fotokunst - vom 4. November bis 2. Dezember jeweils sonntags um 12. Publication Details - Die neue deutsche Objektivität. 30 Uhr. Bernd und Hilla Becher, Begründer der Düsseldorfer Fotoschule, sorgten mit ihren schnörkellosen und nach Objektivität strebenden Bildern für grundlegende Umwälzungen in der fotografischen Praxis. Absolventen wie Thomas Ruff und Andreas Gursky, die durch diesen Stil entscheidend geprägt wurden, zählen zu den einflussreichsten Fotografen des 20. Jahrhunderts.
Aber warum diese "Düsseldorfer Schule" immer wieder so hochgelobt und als etwas ganz Besonderes dargestellt wird, erschließt sich mir nicht ganz. Ich kenne die (internationale) Fotoszene zu wenig, um zu wissen, ob sie als wirklich etwas soo Besonderes dargestellt werden. Für mich ist es zumindest die einzige "Fotoschule", aus der ich mehrere Fotografen kenne und Bilder dazu im Kopf habe. Ich denke, Bernd und Hilla Becher haben mit ihren Industriedenkmälern ein großartiges Werk geschaffen. Gursky kenne ich am besten, habe einige Bücher, die DVD über das Bergwerk in Hamm und war auch auf einer Ausstellung in München. Warum jetzt gerade er so erfolgreich und hochdotiert ist, hängt sicher auch mit den Unwägbarkeiten des Kunstbetriebes zusammen, aber beeindruckend sind seine Bilder schon. Ich denke, er trifft auf einen Zeitnerv und seine Fotos sind nicht nur technisch hervorragend, sondern auch interpretierbar, laden zu Bildaussagen ein, ohne darin platt zu wirken. Alle Folgen von Photo: Die neue deutsche Objektivität - online | YOUTV. Außerdem sind sie absolut raffiniert gemacht.
Ob Journalismus oder Öffentlichkeitsarbeit: Wir müssen lernen, loszulassen, zu akzeptieren dass es immer jemanden da draußen geben wird, der schlauer ist als wir selbst. Objektivität im Journalismus oder Perfektion im Unternehmen sind gar nicht so entscheidend. Was zählt ist das Streben nach größtmöglicher Transparenz. Nur wer diese bietet, erntet Respekt - im Web wie im wahren Leben. Übrigens: Die Deutsche Post hat sich mittlerweile in einer eigens für Blogger einberufenen Pressekonferenz den Fragen der Kunden gestellt und ihren AGB im Netz eine Erläuterung beigefügt, die auch für Nicht-Juristen verständlich ist.
Bernd Becher und seine Frau Hilla, beide im Deutschland der 30er Jahre geboren, begründeten in der zweiten Hälfte des 20. Jahrhunderts die Düsseldorfer Fotoschule. Mit ihren fotografischen "Typologien" von zum Abriss verurteilten Industriebauten sorgten sie für grundlegende Umwälzungen in der fotografischen Praxis. Ihre Bilder ließen stets auf eine einheitliche Machart schließen: einheitliche Kadrierung und Belichtung, keinerlei Schattenspiel und "expressionistische" Verzerrungen, eine gewisse Vorliebe für Geradlinigkeit und das Streben nach Objektivität, das sowohl in ihren eigenen Bildern als auch in denen ihrer namhaften Absolventen vordergründig gehandelt wird. Als Bernd Becher 1976 eine Professur für Fotografie an der Kunstakademie Düsseldorf übernahm, zählten mit Candida Höfer, Petra Wunderlich, Thomas Struth, Thomas Ruff und Andreas Gursky einige der einflussreichsten Fotografen des späten 20. Jahrhunderts zu seinen Schülern. Obgleich entscheidend von der Becher'schen Ästhetik geprägt, vermochte jeder von ihnen seine eigene fotografische Handschrift zu entwickeln: Für die einen wurde die Farbfotografie Werkzeug für Neuinterpretationen der Wirklichkeit, andere hielten der Schwarz-Weiß-Technik die Treue.