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LAG Berlin-Brandenburg: Ein Anspruch auf Arbeitszeitverringerung kann im gerichtlichen Eilverfahren vor dem Arbeitsgericht geltend gemacht werden! Gepostet am 3. August 2012 Ein Arbeitnehmer kann, wenn er länger als sechs Monate beim Arbeitgeber beschäftigt ist, – unter weiteren Voraussetzungen (z. B. 8 des teilzeit und befristungsgesetzes berlin. in der Regel mehr als 15 Arbeitnehmer beschäftigt) – von diesem verlangen, dass dieser seine Arbeitszeit reduziert. Dieser Anspruch auf Arbeitszeitverringerung ergibt sich aus § 8 des Teilzeit- und Befristungsgesetzes (TzBfG). Der Arbeitgeber kann die Zustimmung zur Verringerung der Arbeitszeit nur dann verweigern, wenn dem betriebliche Gründe entgegenstehen. Die Anforderung daran sind recht hoch. Der Arbeitgeber kann nicht pauschal auf betriebliche Gründe verweisen, sondern muss diese konkret darlegen. § 8 TzBfG regelt: (1) Ein Arbeitnehmer, dessen Arbeitsverhältnis länger als sechs Monate bestanden hat, kann verlangen, dass seine vertraglich vereinbarte Arbeitszeit verringert wird. (2) Der Arbeitnehmer muss die Verringerung seiner Arbeitszeit und den Umfang der Verringerung spätestens drei Monate vor deren Beginn geltend machen.
Folgende Voraussetzung für die neue Brückenteilzeit müssen vorliegen: im Unternehmen werden mehr als 45 Mitarbeiter beschäftigt das Arbeitsverhältnis besteht bereits mehr als sechs Monate der Arbeitnehmer stellt einen Antrag auf eine zeitlich befristete Verringerung der Arbeitszeit zwischen einem und fünf Jahren bestimmte Gründe müssen nicht vorliegen der schriftliche Antrag muss mindestens drei Monate vor einer Arbeitszeitverringerung gestellt werden betriebliche Gründe dürfen nicht entgegenstehen Eine Ausnahme bilden Arbeitgeber, die zwischen 46 und 200 Arbeitnehmer beschäftigen. Für sie gilt eine entsprechende Zumutbarkeitsgrenze. 8 des teilzeit und befristungsgesetzes die. Sie müssen nur einem Beschäftigten pro angefangenen Mitarbeiter eine Brückenteilzeit gewähren. Siehe auch: Gesetz über Teilzeitarbeit und befristete Arbeitsverträge
Dabei hat der Arbeitgeber gemäß § 12 Abs. 3 TzBfG zu beachten, dass der Arbeitnehmer nur zur Arbeitsleistung verpflichtet ist, wenn der Arbeitgeber ihm die Tage seiner Arbeitszeit jeweils mindestens vier Tage im Voraus mitteilt. Das heißt aber nicht, dass der Arbeitgeber auf einen Einsatz der Arbeitskräfte in einer Woche komplett verzichten kann. Er darf gemäß § 12 Abs. 2 Satz 2 TzBfG eine vereinbarte Mindestarbeitszeit nur um bis zu 20 Prozent unterschreiten. Im Falle einer vereinbarten Höchstarbeitszeit darf er gemäß § 12 Abs. 2 Satz 1 TzBfG nur 25 Prozent der wöchentlichen Arbeitszeit mehr abrufen. Wenn keine Stundenzahl vereinbart ist, gilt gemäß § 12 Abs. Teilzeit: Wann hat man Anspruch auf Teilzeitbeschäftigung?. 1 S. 3 TzBfG die Fiktion von 20 Stunden in der Woche. Der Gesetzgeber wollte so durch die Neufassung des § 12 TzBfG sicherstellen, dass Arbeitnehmer einerseits keinen großen Lohnausfall haben und andererseits nicht erheblich mehr Stunden als vereinbart auf Abruf ableisten müssen. Zusätzlich ist zu beachten, dass gemäß § 12 Abs. 4 TzBfG der Arbeitgeber die Arbeitsleistung des Arbeitnehmers jeweils für mindestens drei aufeinander folgende Stunden in Anspruch nehmen muss, wenn die Dauer der täglichen Arbeitszeit nicht festgelegt ist.
Wird der andere gekündigt? Der Arbeitgeber ist verpflichtet, den freien Platz neu zu besetzen. Sollte dies nicht möglich sein oder der Arbeitgeber muss den geteilten Teilzeitplatz ganz aufgeben, so darf er dem Arbeitnehmer eine Änderungskündigung zukommen lassen. Allerdings ist er verpflichtet, dem Arbeitnehmer einen neuen Teilzeitplatz anzubieten. Teilzeit / 2.3 Der gesetzliche Anspruch auf Verringerung der Arbeitszeit (§ 8 TzBfG) | TVöD Office Professional | Öffentlicher Dienst | Haufe. Sollte dies aus betrieblichen Gründen nicht möglich sein, so darf er dem Beschäftigten kündigen. Was sind betriebliche Gründe? Betriebliche Gründe liegen dann vor, wenn die Reduzierung der Arbeitszeit zu unverhältnismäßig hohen Kosten führt oder den betrieblichen Ablauf, die Sicherheit und die Organisation wesentlich beeinträchtigt. Wann muss der Arbeitgeber spätestens über einen Teilzeitantrag entscheiden? Der Arbeitgeber muss spätestens einen Monat vor dem gewünschten Eintritt in die Teilzeit schriftlich dem Arbeitnehmer mitteilen, ob er einer Teilzeitarbeit zustimmt. Sollte er keine schriftliche Mitteilung verfassen, so verringert sich automatisch die Stundenanzahl auf den gewünschten Wochenarbeitsumfang, die der Arbeitnehmer vorgesehen hatte.
2. § 8 wird wie folgt geändert: a) Die Überschrift wird wie folgt gefasst: " § 8 Zeitlich nicht begrenzte Verringerung der Arbeitszeit". b) In Absatz 2 Satz 1 werden nach dem Wort "Beginn" die Wörter "in Textform" eingefügt. 3. § 9 wird wie folgt gefasst: " § 9 Verlängerung der Arbeitszeit Der Arbeitgeber hat einen teilzeitbeschäftigten Arbeitnehmer, der ihm in Textform den Wunsch nach einer Verlängerung seiner vertraglich vereinbarten Arbeitszeit angezeigt hat, bei der Besetzung eines Arbeitsplatzes bevorzugt zu berücksichtigen, es sei denn, dass 1. 8 des teilzeit und befristungsgesetzes 2019. es sich dabei nicht um einen entsprechenden freien Arbeitsplatz handelt oder 2. der teilzeitbeschäftigte Arbeitnehmer nicht mindestens gleich geeignet ist wie ein anderer vom Arbeitgeber bevorzugter Bewerber oder 3. Arbeitszeitwünsche anderer teilzeitbeschäftigter Arbeitnehmer oder 4. dringende betriebliche Gründe entgegenstehen. Ein freier zu besetzender Arbeitsplatz liegt vor, wenn der Arbeitgeber die Organisationsentscheidung getroffen hat, diesen zu schaffen oder einen unbesetzten Arbeitsplatz neu zu besetzen. "