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Im vergangenen Jahr entstand dabei das nun vorgestellte "Handbuch für Betreuerinnen und Betreuer". "Umfangreich, aber übersichtlich gibt die Arbeits- und Orientierungshilfe einen Überblick über anstehende Aufgaben, Rechte und Pflichten", erläutert Klaus Hellwig aus der Betreuungsstelle beim Kreis Unna. Sie ist für das gesamte Kreisgebiet mit Ausnahme der Städte Lünen und Unna zuständig. "Außerdem enthalten sind ganz praktische Arbeitshilfen, z. B. in Form von Checklisten. " Das Handbuch ist für alle aktiven ehrenamtlichen Betreuer vorgesehen. Sie erhalten es per Post. Alle neu bestellten ehrenamtlichen Betreuer bekommen die Arbeitshilfe von ihrer Betreuungsstelle oder dem jeweiligen Betreuungsverein. Für das kommende Jahr hat die Arbeitsgemeinschaft unter anderem eine Fortbildungsreihe mit drei Einzelveranstaltungen zu relevanten Themen der rechtlichen Betreuung geplant. Diese sind offen für bereits tätige ehrenamtliche und für interessierte Personen. BtDirekt | Themen für Berufsbetreuer - Online-Zeitschrift des BVfB. Die Termine werden rechtzeitig bekannt gegeben.
Dabei ist es unerheblich, dass die Unionsbürger derzeit arbeitssuchend sind. Die Entscheidung gibt es hier: 6. Deutscher Landkreistag zu Bildung und Teilhabe Der Deutsche Landkreistag macht in einem Schreiben vom 17. 2012 Vorschläge zur Reduzierung des Verwaltungsaufwands für das Bildungs- und Teilhabepaket. Brandgefährlich dabei ist die Forderung 4. Der Bereich der Lernförderung sollte insgesamt in die Verantwortung der Schulen zurückgegeben werden. Dies bedeutet im Prinzip Streichung jeglicher außerschulischer Lernförderung. Gegen eine solche Linie sollte scharf protestiert werden, dies grade vor dem weitreichenden und quasi bahnbrechenden Erlass des Arbeitsministeriums NRW vom 18. 07. 2012 zur Lernförderung. Schreiben DLT vom 17. 2012: Erlass Mais zu Lernförderung: 7. Betreuer News: Aktuelle Nachrichten von heute (Deutsch). Alltäglicher Rassismus: "Hautfarbe" ist kein zulässiges Auswahlkriterium für Polizeikontrollen ====== Das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz hat am Montag, den 29. 2012, nach mündlicher Verhandlung entschieden, dass die Bundespolizei im Rahmen von Personenkontrollen in Zügen Personen nicht anhand ihrer "Hautfarbe" auswählen darf (OVG RP v. 29.
· Hinweis: Seit dem 1. Juli 2013 sind Leistungen der Betreuer auch nach nationalen Recht umsatzsteuerfrei (vgl. § 4 Nr. 16 Buchst. k UStG i. d. Fassung durch das AmtshilfeRLUmsG). Die Neuregelung gilt aber nur für Leistungen, die ab Juli 2013 erbracht werden (Art. 31 Abs. 4 AmtshilfsRLUmsG). Für davor erbrachte Leistungen können sich die Berufsbetreuer auf das Unionsrecht berufen. Passau empfahl, dies zu beachten und ggfs. rechtlichen und/oder steuerlichen Rat in Anspruch zu nehmen, wobei er dabei u. a. auf die DANSEF Deutsche Anwalts-, Notar- und Steuerberatervereinigung für Erb- und Familienrecht e. V - – verwies. Für Rückfragen steht Ihnen zur Verfügung: Jörg Passau Steuerberater DANSEF Vizepräsident Passau, Niemeyer & Collegen Walkerdamm 1 24103 Kiel Tel: 0431 – 974 300 Fax: 0431 – 973 3099 Email: « zurück
Im Gegenteil: Damit wird letztendlich den zu unterstützenden Betreuten geschadet und kann schon allein aus diesem Grund nicht hingenommen werden. Wir sind der Meinung, dass betreute Menschen einen Anspruch darauf haben, von qualifizierten und bestmöglich ausgebildeten Betreuer*innen unterstützt zu werden. Erfreulicherweise informiert sich allerdings die Mehrheit der Berufsbetreuer*innen besser, als ihnen scheinbar zugetraut wird. Berufsbetreuer*innen besuchen Weiterbildungen, um sich zu qualifizieren, um "Lücken" in ihrer eigenen Sachkunde zu schließen. Wer als Berufsbetreuer*in gerade tätig geworden ist oder tätig werden will, sollte – sofern nicht bereits im Studium oder in der Berufsausbildung erworben – "eine ausreichende Sachkunde für die Tätigkeit als berufliche*r Betreuer*in" (§ 23 Abs. 1 Nr. 2 BtOG) und somit "1. Kenntnisse des Betreuungs- und Unterbringungsrechts, des dazugehörigen Verfahrensrechts sowie auf den Gebieten der Personen- und Vermögenssorge, 2. Kenntnisse des sozialrechtlichen Unterstützungssystems und 3.