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Die Reduzierung der Abfallmengen und die umweltgerechte Abfallentsorgung bzw. Verwertung getrennt erfasster Wertstoffe zählt zu den wichtigsten Aufgaben der Abfallwirtschaft im Landkreis Schwäbisch Hall. Oberste Priorität hat die Abfallvermeidung. Um hierzu Anreize zu geben, ist bereits im Jahr 1993 die mengenbezogene Müllgebühr eingeführt worden. Die Abfallverwertung ist ein wichtiger Grundsatz des Abfallwirtschaftskonzeptes des Landkreises Schwäbisch Hall. Im Landkreis Schwäbisch Hall besteht eine durch Satzung bestimmte Trennpflicht für Wertstoffe an der Anfallstelle. Bereits in den Haushalten und in den Betriebsstätten erfolgt die gesonderte Erfassung verwertbarer Stoffe. Zur sachgerechten Entsorgung bietet die Abfallwirtschaft des Landkreises Schwäbisch Hall eine breite Palette von Möglichkeiten. Eine umweltschonende Abfallentsorgung steht immer im Vordergrund. Das Abfallwirtschaftsamt arbeitet für eine ökologische und ökonomisch sinnvolle Entsorgung.
Auf 232 Seiten dieses repräsentativen Buches beleuchten namhafte Autoren den Landkreis Schwäbisch Hall aus ihren individuellen Blickwinkeln und mit ihrer ganz persönlichen Sichtweise. Illustriert wird das Buch mit wunderbaren Fotografien von Ufuk Arslan und Peer Hahn. Gerhard Schick über Tradition, Innovation, herrliche Landschaften und kulinarische Köstlichkeiten: "Wenn ich aus Tansania zurückkomme in unseren liebenswerten Landkreis, dann weiß ich umso mehr, was ich an ihm habe. Es ist diese Mischung aus Tradition und Innovation und die herrliche Landschaft, die den Landkreis Schwäbisch Hall zu einem der schönsten in Deutschland macht. Es ist diese Mischung aus modernen Städten und beschaulichen, schmucken Dörfern, aus alten Burgen und Schlössern und futuristischer Architektur, aus innovativen Unternehmen und den traditionellen Betrieben, aus deftiger Kost in einem urigen Landgasthof und kulinarischen Köstlichkeiten der Sterne-Köche…" Weitere prominente Autoren aus dem Landkreis Schwäbisch Hall: Landrat Gerhard Bauer, Ministerpräsident Winfried Kretschmann, Bundespräsident a.
Die RufBusse sind jetzt konsequent auf die Abfahrts- und Ankunftszeiten der Züge an den Bahnhöfen abgestimmt. Zusätzliche Fahrmöglichkeiten am Abend, am Wochenende und an Feiertagen. Anmeldung spätestens 1 Stunde vor Abfahrt unter Telefon: 0 52 31 - 977 771 Anmeldezeiten für den RufBus: täglich 7:00 – 22:00 Uhr RufBus buchen mit der WebApp: RufBus online buchen Bitte beachten: Aufgrund begrenzter Kapazitäten beim RufBus (es werden Taxis eingesetzt), ist früh- zeitige Buchung ratsam. Informationen zum RufBus Der RufBus bietet als Ergänzung zu den bestehenden Buslinien im Landkreis Schwäbisch Hall zusätzliche Fahrmöglichkeiten am Abend sowie an Wochenenden und Feiertagen. Am Freitag und Samstag Abend – bei den RufBus-Linien R64 und R66N sogar Mo-Fr – werden Spätverbindungen ab Crailsheim, Schwäbisch Hall und Gaildorf in nahezu alle Gemeinden und Teilgemeinden angeboten. Der RufBus fährt nach einem festen Fahrplan, bedient die Haltestellen jedoch nur bei Bedarf. Wer den RufBus nutzen möchte, muss seinen Fahrtwunsch innerhalb der Anmeldezeiten spätestens eine Stunde vor der gewünschten Abfahrt anmelden – per Telefon oder WebApp.
Wilder Müll Als "wilder Müll" werden Abfälle bezeichnet, die unter Umgehung der ordnungsgemäßen abfallrechtlichen Entsorgungswege in der freien Landschaft, in Wäldern oder an Bachläufen sowie an öffentlichen Plätzen außerhalb der dafür vorgesehenen Abfallbehälter illegal beseitigt oder abgelagert werden ("Littering"). Dies können beispielsweise Haus- und Sperrmüll, Bauschutt, Baustellenabfälle, Autowracks, aber auch überschüssiger Bodenaushub sein. Es handelt sich auch dann um "wilden Müll", wenn die Abfälle mit Erde bedeckt wurden. Das Ablagern von "wildem Müll" ist eine Ordnungswidrigkeit und kann mit Bußgeld belegt werden. Informationen zur Entsorgung weiterer Müllarten (z. B. Bioabfall, Problemstoffe, Elektroaltgeräte, Glas, Verpackungen, Batterien, Altkleider oder Sperrmüll) finden Sie in den zugehörigen Leistungen.
Bei den RufBus-Linien besteht kein Anspruch auf Beförderung für Kurzstrecken unter 2 Kilometer (insbes. innerhalb der Städte, z. B. vom Bahnhof Crailsheim zum Rathaus in Crailsheim). Selbiges gilt für Verbindungen, für die zeitgleich Linienverkehr stattfindet (z. von Crailsheim Bahnhof nach Rot am See, wenn hier parallel ein Zug fährt).