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Personalwirtschaft / Arbeitsrecht Aufbauend auf der bundeseinheitlichen Fortbildung zum Vorarbeiter und Werkpolier werden auch die Fortbildung zum Geprüften Polier sowie die Prüfungsform neu gestaltet. Grundlage bildet die neue "Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Fortbildungsabschluss Geprüfter Polier und Geprüfte Polierin vom 6. September 2012 (veröffentlicht im BGBl. I, S. 1926)", die seit 1. Oktober 2012 in Kraft ist. Wurden Prüfverfahren bereits vorher begonnen, ist es möglich, diese noch bis zum 13. März 2015 nach den bisherigen Vorschriften durchzuführen. Die neue Prüfungsordnung führt im § 1, Abs. Geprüfte/-r Polier/-in - IHK Köln. 3 im Einzelnen auf, welche Qualifikationen für die zu erfüllenden Aufgaben vom Geprüften Polier im Zusammenhang mit seiner Tätigkeit vorauszusetzen ist. Dabei steht im Mittelpunkt die Aufgabenerfüllung des Poliers als Führungskraft bei der Baustellenplanung und Bauausführung unter Berücksichtigung insbesondere auch von betriebswirtschaftlichen und rechtlichen Anforderungen und Bedingungen.
Abkürzungsverzeichnis Text Literaturverzeichnis Anhang zu 1. Deckblatt Das Deckblatt enthält folgende Informationen: Prüfungsteil Baubetrieb "Geprüfter Polier" Angabe des Handlungsbereichs (Hochbau oder Tiefbau) Thema der Arbeit Name, Vorname Datum der Abgabefrist bei der IHK Gesamtzahl aller Seiten zu 2. Inhaltsverzeichnis (Gliederung) Die Gliederung sollte numerisch sein. Bitte beachten Sie, dass nicht mehr als 4 Ziffern verwendet werden sollten. Auch muss auf einen Gliederungspunkt 1 stets ein Gliederungspunkt 2 folgen. Beispiel: 1. ….. 1. 1 1. 1. 2 …... oder: 2.. 2. 1 2. 1 Die Gliederungsüberschriften sollen bereits zum Ausdruck bringen, welcher konkrete Inhalt im Folgenden behandelt wird, d. h. nichtssagende Überschriften sind dringend zu vermeiden. Geprüfter polier tiefbau. zu 3. Textteil Der Textteil - exklusive möglicher Anlagen - ist auf mind. 10 – max. 20 Seiten begrenzt. Nicht mitgerechnet werden dabei Deckblatt, Inhaltsverzeichnis, Anhang, Abkürzungsverzeichnis, Literaturverzeichnis. Soweit Nachweise, tabellarische Übersichten, Berechnungen für das unmittelbare Verständnis des Textes nicht erforderlich sind oder aufgrund ihrer Komplexität das Verständnis erschweren würden, sollen diese im Anhang dem Text beigefügt werden.
Ggf. wird zusätzlich eine mindestens einjährige einschlägige Berufserfahrung vorausgesetzt. Welche Anschlussmöglichkeiten gibt es? Mit ihrem Fortbildungsabschluss erhalten Meister/innen (z. Handwerksmeister/innen, Geprüfte Meister/innen, Geprüfte Industriemeister/innen, Landwirtschaftsmeister/innen) auch ohne schulische Hochschulzugangsberechtigung gemäß Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 06. 03. 2009 bzw. nach Maßgabe der landesgesetzlichen Regelungen eine allgemeine Hochschulzugangsberechtigung. Hinweise zur Projektarbeit - Geprüfte/-r Polier/-in - IHK Köln. Sie haben des Weiteren die Möglichkeit, eine Aufstiegsfortbildung des dritten beruflichen Fortbildungsniveaus (z. Geprüfter Betriebswirt/Geprüfte Betriebswirtin) zu absolvieren.
Vom Geprüften Polier sind Funktion und Aufgaben eines Werkpoliers zu unterscheiden. Werkpoliere (einschließlich Baumaschinen-Fachmeister) sind gewerblicher Arbeitnehmer und erhalten Lohn in der Regel nach der Lohngruppe 6 im Bundesrahmentarifvertrag für das Baugewerbe (BRTV-Baugewerbe). Der Werkpolier führt eine Gruppe (Kolonne) von Arbeitnehmern in Teilbereichen der Bauausführung und leitet sie an, auch unter eigener Mitarbeit. In Bauunternehmen des Tief- und Straßenbaus wird für den Geprüften Polier oft auch die Bezeichnung "Schachtmeister" herangezogen. Geprüfter polier tiefbau ihk. Dieser Beitrag wurde von unserer Bauprofessor-Redaktion erstellt. Für die Inhalte auf arbeitet unsere Redaktion jeden Tag mit Leidenschaft. Über Bauprofessor » Copyright Lexikon Herausgeber: f:data GmbH Weimar und Dresden Die Inhalte dieser Begriffserläuterung und der zugehörigen Beispiele sind urheberrechtlich geschützt. Jede Verwertung außerhalb der engen Grenzen des Urheberrechtsgesetzes ist ohne Zustimmung der f:data GmbH unzulässig und strafbar.