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Heute bleibe sogar ich zu Hause, wir haben starken Sturm und kräftigen Dauerregen. Der Kalk würde sinnlos in alle Winde verstreut, im Wahrsten Sinne. Liebe Grüße #20 Guten Abend! Wie versprochen, informiere ich über meine Erkundigungen, warum ich die Grundsteuer B zweimal bezahle. Einmal bezahle ich diese für die Größe meiner überdachten Fläche an das Steuer-und Kassenamt. Nochmal bezahle ich die Steuer ( andere Summe) an den Gartenverein / Stadtverband für die Größe meines Gartens, bei mir 408 qm. Liebe Grüße an alle von Andreas
Die Grundsteuer ist eine Jahressteuer die vierteljährlich fällig ist. Da Sie keinen Steuerbescheid erhalten haben und Ihr Kleingarten auch nicht unter die Regelung des 3 BKleingG fällt gehe ich davon aus dass Grundsteuer A anfällt. So hat es das Bundesverfassungsgericht im April 2018 festgelegt. In der Fachliteratur ist deshalb immer die bauliche Grundsteuer gemeint wenn keine genaue Spezifizierung darüber angegeben ist worüber nun in dem Augenblick tatsächlich geschrieben wird. Dabei erhält der Kleingärtner den Bescheid für die Laube direkt vom Finanzamt und 2. Dass eine solche bezahlt werden muss ist im Grundsteuergesetz geregelt. Betriebe der Land- und Forstwirtschaft und Grundsteuer B. Typ A ist wesentlich weniger verbreitet als Typ B. Die Festsetzung ist zu ändern wenn der Hebesatz geändert wird. Die Grundsteuer A gilt für alle land- und forstwirtschaftlichen BetriebeHast du beispielsweise einen Bauernhof. Künftige Grundsteuer selbst berechnen. Grundsteuer-Hebesatz A und B in Deutschland mit Grundsteuer Rechner.
Muß man Grundsteuer bezahlen wenn das Grundstück nur gepachtet ist.? 4 Antworten Das ergibt sich aus dem Pachtvertrag. In der Ostzone ist bei land- und forstwirtschaftlich genutzten Grundstücken (auch bei Kleingärten) der Pächter der Gemeinde gegenüber Schuldner der Grundsteuer. Nein - zur Grundsteuer wird ausschließlich der Eigentümer des Grundstücks veranlagt. Allerdings kann die Grundsteuer auf den Pächter ( = Nutznießer oder Besitzer) umgelegt werden. In aller Regel ist die zu entrichtende Pacht ohnehin ein Mehrfaches der Grundsteuer. Die Höhe der Grundsteuer hängt allerdings sehr von der Art und der Nutzung des Grundstücks ab. Ist es lediglich ein "landwirtschaftlich" genutztes Grundstück (also eine Wiese oder ein Baumgrundstück) dann ist die Grundsteuer lächerlich gering. Ich habe selber so eine Baumwiese mit 522 m² und zahle dafür jährlich stolze 3, 69 € Steuer. Grundsteuer fällt beim Kauf an auf die Kaufsumme.. aber es gibt oft andere Zahlungen die geleistet werden müssen: Straßenreinigung, Beitrag zum Gewässerverband etc. Neien, nur wenn du der Besitzer bist.
Er sitzt sozusagen auf dem Land. Gehört das Land (der Garten) dir und du bist zusätzlich im Verein, dann mußt du die Steuer zahlen, aber nicht zusätzlich nochmal an den Verein. Einfach mal vorsichtig nachfragen ist noch lange kein Stänkern. Klar können dann viele ihr Geld zurückfordern. Aber zum einen muß der Vorstand für solche Fälle versichert sein (sogenannte Funktionärsversicherung) und besser ein Fehler wird erkannt und beseitigt als ewig mitgezogen. Willst du Vorstand werden und das so weiterführen? Stillschweigen bewahren? Könntest du das mit deinem Gewissen vereinbaren? Und wenn dann jemand draufkommt bist du der Dackel. Erst mal beim Vorsitzenden vorsprechen evtl. unter vier Augen. Dann bei der Stadt nachfragen, ob es sein kann, daß man die Grundsteuer B für ein und dasselbe Gelände zweimal zahlen muß. (ich sagte ja: meiner Meinung nach- ich bin aber kein Rechtsanwalt) Ärger würde ich es nicht mal nennen. Immer vor Augen halten, daß da an der Spitze lauter Laien sitzen! Ruhig auch dem Vorstand klarmachen, daß man ihm keine Absicht unterstellt.
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