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Das Zählprotokoll Ein Zählprotokoll ist ein Muss der ordnungsgemäßen Kassenführung Gerade wenn Sie sich dazu entschieden haben Ihre offene Ladenkasse weiterhin zu benutzen, dann sollten Sie täglich ein Zählprotokoll führen. Ein solides Zählprotokoll zeigt dem prüfenden Finanzamtsbeamten, dass der tatsächliche Bestand der Kasse täglich überprüft wurde. Eine weitere Absicherung für den Unternehmer stellt die Unterschrift unter jedem Zählprotokoll dar. Hier sollte immer der Mitarbeiter unterzeichnen, der die Zählung auch tatsächlich durchgeführt hat. Die Zählprotokoll-Vorlage als PDF herunterladen! Zählprotokoll bei offener Ladenkasse steuerlich nicht erforderlich - dhz.net. Wer muss ein Zählprotokoll führen? Wenn der Anteil Ihrer Bareinnahmen höher als 10% ist, sind Sie verpflichtet ein Kassenbuch zu führen. Das Zählprotokoll ist elementarer Bestandteil des Kassenbuches. Da eine offene Ladenkasse hauptsächlich mit Bargeld befüllt ist, kann man gut und gerne schlussfolgern: Jeder der eine offene Ladenkasse/Zigarrenkiste nutzt ist verpflichtet ein Zählprotokoll + Kassenbuch zu führen.
Erzielen Unternehmer ihre Erlöse zum überwiegenden Teil aus Bargeschäften, ist das Wort "sollen" nach Auffassung der Finanzverwaltung als "muss" zu verstehen. Zur rechnerischen Ermittlung der Tageseinnahmen (= Tageslosung) dienen täglich zu erstellende Kassenberichte. Sie dokumentieren den tatsächlich ausgezählten Kassenbestand bei Geschäftsschluss auf den Cent genau. Hiervon werden zur Ermittlung der Tagesbareinnahmen der Kassenanfangsbestand (= tatsächlich ausgezählter Kassenbestand bei Geschäftsschluss des Vortages) und die Bareinlagen abgezogen und die im Laufe des Tages getätigten Barausgaben und Barentnahmen hinzugerechnet. Sowohl die Barausgaben als auch die Bareinlagen sowie die Barentnahmen sind durch gesonderte Belege nachzuweisen. Zählprotokoll offene ladenkasse muster 2020. Werden als Anlage zum Kassenbericht jedoch keine (Eigen-)Belege wie z. B. Quittungen oder andere Dokumente über Privatentnahmen und Privateinlagen beigefügt, handelt es sich nicht um einen rein formellen Mangel, sondern um einen schwer wiegenden Mangel in der Kassenführung.
Bei elektronischen Kassen muss ich tatsächlich nicht zwingend auszählen, um die Einnahme des Tages zu haben. Das errechnet die elektronische Kasse selbst, indem sie die getätigten Umsätze in dem Z-Bon zusammenfasst. An dieser Stelle kommen das Zählen und das Zählprotokoll ins Spiel. Hier verlangt die Rechtsprechung, dass eine Kasse nicht nur rechnerisch geführt wird, sondern auch ausgezählt werden muss. Es ist also genau genommen nur das Nachzählen oder Auszählen der Kasse erforderlich, weniger das Zählprotokoll. Denn das Auszählen ist quasi die vier-Augenkontrolle zum Rechenwerk, also die Gegenkontrolle zu dem, was der Z-Bon sagt. Und was sagt die Betriebsprüfung? Im Rahmen der Betriebsprüfung wird jeder auf die Frage des Prüfers, ob denn gezählt wurde, antworten, er habe gezählt. Zählprotokoll offene ladenkasse muster meaning. Das kann man glauben oder auch nicht. Um sich hier abzusichern, sollte ein Zählprotokoll bei den übrigen Kassen (außerhalb der sogenannten offenen Ladenkasse) stets vorhanden sein. Das Zählprotokoll schafft den indiziellen Nachweis, dass gezählt worden sei.
In diesen Fällen droht im Rahmen einer steuerlichen Betriebsprüfung eine Hinzuschätzung. Zusätzlich sollte der Unternehmer – ohne dass dies nach dem HGB oder der AO gesetzlich gefordert wird – ein Zählprotokoll erstellen. Dieses dient als weiterer Nachweis gegenüber dem Finanzamt, dass der Kassenbestand tatsächlich täglich durch eine materielle Bestandsaufnahme aufgenommen wird. In seinem Urteil vom 25. 3. 2015 1 weist der BFH daraufhin, dass das Fehlen täglicher Protokolle über das Auszählen der offenen Ladenkasse einen gravierenden formellen Mangel darstellt, der schon für sich genommen zu einer Hinzuschätzung berechtigt. Das Zählprotokoll sollte von der Person oder den Personen unterschrieben werden, die auch das Geld gezählt haben. Zählprotokoll Muster - Kassenbuch sicher führen mit diesem Zählprotokoll. Bei einer offenen Ladenkasse ist es ausreichend, wenn eine summarische Ermittlung der täglichen Kasseneinnahmen aus dem ausgezählten Kassenbestand erfolgt ( retrograde Methode). Musterzählprotokoll: 1 BFH, Urteil vom 25. 2015 - X R 20/13, BFHE S. 249, 390.