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(4) Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck der Körperschaft sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütung, begünstigt werden. § 3 Mitgliedschaft (1) Mitglieder des Fördervereins können natürliche und juristische Personen sowie öffentlich-rechtliche Körperschaften und Anstalten sein. Besonders aufgefordert zur Mitgliedschaft sind Eltern von Schülern der Lessing-Oberschule, deren Lehrer und die ehemaligen Schüler und Lehrer. Mitglieder des Vereins kann jeder werden, der den Vereinszweck anerkennt und unterstützt. Lessing oberschule schkeuditz vertretungsplan in 2020. Über Anträge auf Mitgliedschaft entscheidet der Vorstand. (2) Die Mitgliedschaft ist schriftlich zu erklären (Beitrittserklärung). Nach Annahme durch den Vorstand wird diese rechtswirksam. Die Annahme ist gegeben, wenn nicht innerhalb von vier Wochen nach Eingang der Beitrittserklärung ein ablehnender Bescheid an den Antragsteller ergangen ist. Mit der Aufnahme erkennt das Mitglied die Satzung des Vereins an. (3) Die Mitgliedschaft erlischt mit Austritt, Tod oder Ausschluss; insbesondere gilt: Ein Austritt ist mindestens vier Wochen vor dem Ende des Kalenderjahres durch schriftliche Erklärung möglich; Mitgliedsbeiträge werden nicht zurückerstattet.
Die LOS lebt vom Engagement der Lehrerinnen und Lehrer, unserer Kinder und Eltern. Wir, als Elternvertreter, möchten im alltäglichen Schulprozess mitgestalten und die verschiedenen Aktivitäten und Projekte an unserer Schule mit organisieren. Wir haben immer ein offenes Ohr für Fragen sowie kleine oder große Probleme unserer Eltern und deren Kinder, welche wir gemeinsam mit Euch und dem Lehrerteam lösen möchten. Sprechen Sie uns an! Als Elternrat haben wir auch das Recht und die Pflicht der Mitbestimmung in der Schulkonferenz. Wichtig ist uns ebenso die Mitgestaltung des sächsischen Bildungssystems durch die Mitwirkung im Kreis- und Landeselternrat. Elternratsvorsitzende*r: Elke Neick Tel. : +49 163 6059514 stellv. Lessing-Oberschule Schkeuditz - Unterrichtsmaterialien. Elternratsvorsitzende*r: Nicole Engel Tel. : +49 178 8173867 Nützliche Links:
Datenschutzerklärung Geltungsbereich Diese Datenschutzerklärung klärt Nutzer über die Art, den Umfang und Zwecke der Erhebung und Verwendung personenbezogener Daten durch die Lessing-Oberschule Schkeuditz auf dieser Website (im folgenden "Angebot") auf. Die rechtlichen Grundlagen des Datenschutzes finden sich im Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) und dem Telemediengesetz (TMG). Zugriffsdaten/ Server-Logfiles Der Anbieter (beziehungsweise sein Webspace-Provider) erhebt Daten über jeden Zugriff auf das Angebot (so genannte Serverlogfiles). Zu den Zugriffsdaten gehören: Name der abgerufenen Webseite, Datei, Datum und Uhrzeit des Abrufs, übertragene Datenmenge, Meldung über erfolgreichen Abruf, Browsertyp nebst Version, das Betriebssystem des Nutzers, Referrer URL (die zuvor besuchte Seite), IP-Adresse und der anfragende Provider. Lessing-Oberschule Schkeuditz - Termine. Der Anbieter verwendet die Protokolldaten nur für statistische Auswertungen zum Zweck des Betriebs, der Sicherheit und der Optimierung des Angebotes. Der Anbieter behält sich jedoch vor, die Protokolldaten nachträglich zu überprüfen, wenn aufgrund konkreter Anhaltspunkte der berechtigte Verdacht einer rechtswidrigen Nutzung besteht.
(3) Beiträge sind bis zum Ende des dritten Quartals des Kalenderjahres zu entrichten. § 5 Organe des Fördervereins Organe des Fördervereins sind: (1) die Mitgliederversammlung, (2) der Vorstand. § 6 Die Mitgliederversammlung (1) In der Mitgliederversammlung kann das Stimmrecht nur persönlich ausgeübt werden. (2) Jährlich ist mindestens eine Mitgliederversammlung (Jahreshauptversammlung) durchzuführen. Sie soll im 3. Quartal des Jahres stattfinden. (3) Eine außerordentliche Mitgliederversammlung ist innerhalb einer Frist von 14 Tagen mit Tagesordnung einzuberufen, wenn diese: vom Vorstand beschlossen oder von 1/3 der stimmberechtigten Mitglieder schriftlich beim Vorsitzenden beantragt wurde. Lessing-Oberschule Schkeuditz - Schulclub. (4) Die Einberufung der ordentlichen Mitglieder erfolgt durch den Vorstand über schriftliche oder elektronische Einladung innerhalb von 14 Tagen mit Tagesordnung. Auf der Tagesordnung müssen stehen: Rechenschaftsbericht des Vorstandes Bericht des Kassenverwalters Prüfbericht des Kassenprüfers Beschluss zur Entlastung des alten Vorstandes Vorstandsneuwahl nach Ablauf der zweijährigen Amtszeit Anträge der Mitglieder Sonstiges (5) Die Beschlüsse werden mit einfacher Mehrheit der anwesenden stimmberechtigten Mitglieder gefasst.
"Was man anfängt, man fange es mit voller Seele, mit voller Kraft an; um desto eher ist es geendet, und ganz und mit voller Kraft kann man sich wieder einem anderen Geschäft widmen. " - Gottholt Ephraim Lessing Der Förderverein der Lessing-Oberschule Schkeuditz wurde im Mai 2004 auf Initiative von Eltern gegründet und unterstützt die Schule seither durch die Finanzierung, Organisation und Durchführung zahlreicher Veranstaltungen und Projekte. Er spielt eine wichtige Rolle bei der Akzeptanz der Schule in ihrem gesellschaftlichen Umfeld. Lessing oberschule schkeuditz vertretungsplan in hotel. Der Förderverein hat kein Mitwirkungs- und Eingriffsrecht in das schulische Leben, schafft jedoch durch das Engagement seiner Mitglieder bessere Rahmenbedingungen für die fachliche und pädagogische Arbeit der Lernenden und Lehrenden. Eine aktive Mitgliedschaft im Förderverein kommt deshalb nicht nur Ihrem eigenen Kind, sondern allen Kindern der Schule zugute!