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Genau diese Geschichte hätte mich vor Jahren um ein Haar den Führerschein gekostet. Nachzulesen hier in einem Unterforum mit Erfahrungsberichten... gby jl #4 astracar schrieb: ja gut also der zweite hat führerschein von daher egal will heute ein auto holen ca 60km und ich hab kein bock bis nächste woche zu warten.. das amt wieder auf hat... also wäre das doch mit dem schleppen möglich oder? #5 Hi @ Astracar. Du magst Recht haben. Aber ich muß auch sagen, ich dachte es ginge um ein paar Kilometer in die Werkstatt. Aber bei 60 Kilometer, da würde ich nen Trailer leihen oder nen Abschlepper befragen. Abschleppen ohne kennzeichen holland. Kleiner Tip, wenn du nen Schutzbrief ( nicht ADAC) hast, frag doch mal bei nem Abschleppdienst nach. Vielleicht kann man dir da helfen. Ich denke es ließe sich was machen. Man muß sicher mit denLeuten reden!!! Aber wie gesagt, 60 Kilometer am Seil würde ich niemals machen. Viel zu anstrengend für den geschleppten und viel zu gefährlich für alle beide!!!! #6 Dickie GESPERRTES MITGLIED "BE" reicht nicht, entweder CE oder teuer.
Der "3" darf auch nur einen Einachser ziehen. Entwerder den neuen "C / CE" oder den alten "2" #10 Dickie schrieb: ok dann gehts leider nicht. trotzdem danke dickie für die infos! da muss ich mir was anderes einfallen lassen! #11 @ mrtom Versuch es doch mal bei einem Abschleppdienst (nicht ADAC) wenn du über deine Haftpflichtversicherung zu deinem jetzigen Fahrzeug einen Schutzbrief hast. Die sind sicher zugänglich. Aber du brauchst halt einen Schutzbrief zum Abrechnen für die Jungs (aber kein ADAC). Und das schleppen auf der Autobahn wäre bei 60 Kilometer sowieso nicht erlaubt, da nur bis zur nächsten Anschlußstelle geschleppt werden darf #12 Und das schleppen auf der Autobahn wäre bei 60 Kilometer sowieso nicht erlaubt, da nur bis zur nächsten Anschlußstelle geschleppt werden darf. Auch noch eine kleine Korrektur: Ausschließlich ein Abschleppen (Pannenfall auf der Autobahn) ist nur bis zur nächsten Ausfahrt zulässig. Abschleppen ohne kennzeichen zu. Ein Schleppzug, egal ob abschleppen (Panne) oder schleppen (Transport), darf niemals auf eine Autobahn einfahren.
V. m. 350) Gehwege (§ 12 Abs. 4 StVO) Grundstücksein- und -ausfahrt (§ 12 Abs. 3 StVO) Parkuhr/Parkschein (§ 13 Abs. 1 StVO) Parkscheibenzone (§13 Abs. Allgemeine Informationen zum Abschleppen rechtswidrig abgestellter Kfz. 2 StVO) Radwege (Zeichen 237) Richtungspfeile (Zeichen 297) Schienenbahn (§ 12 Abs. 4 Satz 5) Schwerbehindertenparkplätze (Zeichen 314, 1044-10 oder Zeichen 286, 1020-11) Sperrfläche (Zeichen 298) Taxenstandplätze (Zeichen 229) Verbot für Fahrzeuge aller Art (Zeichen 250) Verkehrsberuhigter Bereich (Zeichen 325) Das Abschleppen auf Privatgrundstücken Eingriff in das Privateigentum Was kann der beeinträchtigte Eigentümer machen? Die Selbsthilfe des Eigentümers Schadensminderungspflicht beim Abschleppen Wer trägt die Kosten der Abschleppmaßnahme?
Abschleppen von rechtswidrig abgestellten Fahrzeugen: Übersicht "Eben stand er doch noch da...!? " - Kennen Sie diese Situation? Da kommt man von dem soeben noch eilig erledigten Einkauf zurück zu dem vorhin gefundenen Parkplatz direkt an der Ecke oder vor der unscheinbaren Einfahrt, und findet das eigene, vierrädrige Gefährt nicht wieder. Dann könnte das Auto schon in den Händen des "neuen Besitzers" sein, oder die Ordnungsbehörde kümmert sich fürsorglich um den Wagen, weil er wegen Verkehrsbehinderung abgeschleppt (auch: "umgesetzt") wurde. Abschleppen ohne nummernschild. Das ist nicht nur ärgerlich, sondern es kostet auch Geld. Oder möchten Sie wissen, ob Sie den frechen Verkehrsteilnehmer bzw. dessen Kfz abschleppen lassen dürfen, weil eine Störung Ihres Besitzes erfolgte? Fragen Sie sich, was passiert, wenn Sie Ihren alten Wagen einfach im nahegelegenen Fluß entsorgen? Wie muß ein Verkehrszeichen angebracht sein, damit Sie es überhaupt beachten müssen? Antworten auf diese und ähnliche Fragen finden Sie in dem folgenden Text.
Der Fahrzeuglenker des abgeschleppten Fahrzeuges muss nicht im Besitz einer Fahrerlaubnis sein, er muss geistig und körperlich geeignet und des Lenkens kundig sein. § 22a Abs. 1 Nr. 6 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO): Abschleppeinrichtungen wie Abschleppachsen, Abschleppstangen und Abschleppseile unterliegen nicht der Bauartgenehmigungspflicht. § 30 StVZO: Bei Verwendung einer Abschleppachse muss diese so gebaut und ausgerüstet sein, dass niemand geschädigt oder mehr als unvermeidbar gefährdet, behindert oder belästigt wird. Wichtig ist die sichere Befestigung aller Teile die der Gefahr des Verlierens während der Fahrt ausgesetzt sind. § 31 StVZO: Bei Verwendung einer Abschleppachse muss diese so beschaffen sein, dass die Verkehrssicherheit der miteinander verbundenen Fahrzeuge nicht leidet. Der Fahrer des schleppenden Fahrzeuges muss geeignet sein. Die Verantwortung hat dafür der Fahrzeughalter. Regelungen für das Abschleppen aus gesetzlichen Vorschriften. § 32 StVZO: Die Länge von Zügen unterliegt bei einer Abschleppfahrt keiner Regelung.
#13 Man kann es aber auch "verkomplizieren". So genau weiß das eh keiner der Grün oder auch Weißröcke. Abewr das (ab)schleppen audf der Bahn über 60 Kilometer, das wüßten die dann auch, das es nicht erlaubt ist #14 Man kann es aber auch "verkomplizieren". 1. So kompliziert ist das (bisher) nicht. 2. Geht noch besser: Hat der ziehende Wagen eine LKW-Zulassung und es ist Sonntag, dann ist das mit dem Schleppen ein Verstoß gegen das Sonntagsfahrverbot und die Fahrt ist an Ort und Stelle zu Ende, egal wo So genau weiß das eh keiner der Grün oder auch Weißröcke. Das kenne ich anders, ganz speziell die Notwendigkeit des "richtigen" Führerscheins. Bei solchem "Verband" von Fahrzeugen wird oft und leider auch "richtig", also mit Ahnung kontrolliert. Hier in Berlin sofort, wenn eine Polizeistreife an einem Schleppzug vorbeifährt, denn: 1. Auch wenn die Jungs nicht viel wissen, das wissen die mit Sicherheit 2. Abschleppen ohne kennzeichen meine. Sind fast immer "erfolgreich" dabei, denn das man einen LKW-Führerschein braucht, wissen die wenigsten "Zieher".